Ich bin ja nun etwas älter, und wahrscheinlich schon senil. Vielleicht habe ich auch in der Fahrschule nicht richtig aufgepasst, etwas vergessen oder es gab StVO-Änderungen, die ich nicht mitbekommen hab. Folgende Situation:

Links ist ein Stück eines Kreisverkehrs, der hier mal kurz vor der Einfahrt ein Schild "80" hat. Fahre ich dann rechts raus in Richtung des roten Pfeils, gelten ja noch diese 80, oder? (bzw 70 von den beiden anderen Einfahrten )
Von der anderen Seite (grüner ist ein Ortsausgangsschild ohne weitere Beschilderung, macht also ausserorts =100 in Richtung des roten Pfeils.
Zur Verwirrung noch nicht genug: welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für diejenigen, die an der Strecke anhalten, Pilze sammeln, umdrehen und zurückfahren?
Als das noch neu war, dachte ich 'ok, da hat jmd im Ordnungsamt gepennt'. aber solche Regelungen finde ich in den letzten Monaten immer häufiger.
Oder hebt der Kreisverkehr die 80 auf? Wo ist dann die Grenze? Kreisverkehreinfahrt oder -ausfahrt?
Wie ist denn eure Meinung?
Gruß
Andy P.