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Thema: Airbag austragen EP3

  1. #1
    A dministrator Avatar von rob.
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    Standard Airbag austragen EP3

    weiss jemand ob es möglich ist generell und in meinem fall beim ep3 die airbags wirklich legal "austragen" zu lassen?

  2. #2
    Nitemare1
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    bin der meinung dass das nicht erlaubt ist, nen fahrzeug mit airbag ohne airbag umzuschreiben

    wär ja quasi das gleiche als wenn ich die sicherheitsgurte austragen lasse

  3. #3
    Avatar von feiny
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    Also es gibt Pürfberichte dazu.. aber nicht für Honda! da ist vom hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt worden... sowas gibt es für den 3er Golf zum beispiel

    Leider gibt sowas HONDA nicht raus, hatten schon mal angefragt für einen Prelude...

    und ohne diesen wisch geht NIX!! ausserdem ist es STRENGSTENS verboten nur einen Airbag auszuschalten und ist auch beim TÜV so niedergeschrieben... das einzige was dann erlaubt ist - das du das ganze system abschalten kannst. Aber nicht bei Honda

    Das wiederum ist problematisch weil da die Gurtstraffsysteme evtl. mit betroffen sein können und das dann eine gefährdung der Insassensicherheit darstellt die kein hersteller als unbedenklich anbtun würde..:wink:

    Wie das den bei VW möglich war weiss der heilige geisst aber fakt ist das es diese schreiben tatsächlich gibt... nur kann man das nicht auf HONDA übertragen - so als vergleich z.b.

    Also Legal definitiv - NO WAY!

    Und wenn ich ehrlich bin ist man bei so Sachen echt am Arsch.... denn wenn du dir die Kauleiste am Armaturenbrett zerschellst dann zahlt unter umständen absolut keine Vers. oder Krankenkasse damit du anschliessend noch halbwegs kauen kannst wenn sich rausstellt das da was ausgeschaltet wurde...

    Noch schlimmer wenn sich die Kauleiste von deinem besten Kumpel wegen so einer Aktion zertrümmert... dann zahlst ein leben lang - selbst wenn du eigentlich nicht mal was für den Unfall könntest...

    Das wäre mir der Spass nicht wert, wenn ich es nicht halbwegs Legal eingetragen bekommen könnte.....

  4. #4
    (R)ostdeutschland Avatar von Spoon
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    Zitat Zitat von feiny Beitrag anzeigen
    Also es gibt Pürfberichte dazu.. aber nicht für Honda! a ist vom hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt worden... sowas gibt es für den 3er Golf zum beispiel

    Wie das den bei VW möglich war weiss der heilige geisst aber fakt ist das es diese schreiben tatsächlich gibt...
    Überleg doch mal.Seit wann gibt es den 3er Golf?!Die erste Serie wurde z.B ohne Airbag ausgeliefert.Also was denkst Du auf welcher Basis die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wurde?!:wink:
    Weiß nicht seit wann es den "EP3" gibt, aber denke mal laut Googel ist es eines der neueren Honda.Und gab´s den jemals offiziell ohne Airbag?!

    Und Honda wird sicherlich einen Teufel tun, da was auszustellen.
    Das würde VW/Audi und Co auch nicht machen.
    Also nicht schon wieder so VW-lastig Urteilen.

  5. #5
    A dministrator Avatar von rob.
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    deswegen frag ich ja obs wirklich legal machbar ist. wenn würde ich das komplette airbagsystem rausbauen (fahrer + beifahrer)

    nur was will ich mit nem airbag wenn vollschalen und 4 punkt gurte verbaut sind... somit werden ja auch gurtstraffer hinfällig.


    den ep3 gibt es seit 2000, und nein ohne airbag gabs ihn nicht.

    wie ist das z.b. bei strassenzugelassenen ralleyfahrzeugen? da sind doch keine airbags verbaut?

  6. #6
    (R)ostdeutschland Avatar von Spoon
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    Zitat Zitat von rob. Beitrag anzeigen
    wie ist das z.b. bei strassenzugelassenen ralleyfahrzeugen? da sind doch keine airbags verbaut?
    Die Sache ist die, dass diese Fahrzeuge im Regelfall nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden.Haben zwar Zulassung, aber halt für das Rally-Reglement.Und das weiß der TÜV auch.
    Aber man müsste halt sehen, auf welcher Grundlage der TÜV das dort austrägt bzw. umschreibt.

    Für diese Fahrzeuge werden z.B auch Kohlefaserhauben und Kotflügel eingetragen.Was so normalerweise ein K.O. Kriterium (offiziell) wäre.

  7. #7
    Avatar von feiny
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    Zitat Zitat von Low_Familia Beitrag anzeigen
    Überleg doch mal.Seit wann gibt es den 3er Golf?!Die erste Serie wurde z.B ohne Airbag ausgeliefert.Also was denkst Du auf welcher Basis die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wurde?!:wink:
    Weiß nicht seit wann es den "EP3" gibt, aber denke mal laut Googel ist es eines der neueren Honda.Und gab´s den jemals offiziell ohne Airbag?!

    Und Honda wird sicherlich einen Teufel tun, da was auszustellen.
    Das würde VW/Audi und Co auch nicht machen.
    Also nicht schon wieder so VW-lastig Urteilen.
    Quark deswegen schrieb ich ja Prelude.. den gabs auch ohne Airbag und dann mit.... Selbes Model nur anderer Motor... das selbe wie beim Golf.... nur beim Golf gibts so ne bescheinigung und bei HONDA wirds das nie geben!! auch nicht für den Prelude... auch wenns der selbe fall ist Prelude -Golf.. gleiche bedingungen....

    hat nix mit VW - lastig zu tun:wink:

  8. #8
    (R)ostdeutschland Avatar von Spoon
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    Gut lassen wir das, merk schon wie das hier läuft.

  9. #9
    iPhone App ringSPEED Avatar von Othello
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    Da ich nur noch die 6-Punkt Gurte drin hab und die Originalgurte ausgebaut habe, sind meine Airbags sowieso nicht mehr aktiv. Ich suche aber derzeit irgendeine Bastelei, die dem Steuergerät sagt, dass die Gurtstraffer noch da sind, damit die Airbag Funktion wieder gegeben ist.

    Also falls einer ne Idee hat, raus damit!

  10. #10
    A dministrator Avatar von rob.
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    wusste der tüv bei der eintragung, dass die airbags nicht mehr aktiv sind?

  11. #11
    iPhone App ringSPEED Avatar von Othello
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    Nein, da waren die originalen Gurte noch drin.

  12. #12
    Eichhorns best friend! e.V. Mitglied Avatar von SPY#-2194
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    also irgendwie muss es gehen am beispiel der ralleyautos ist das zu erkennen. da steht zwar im regelwerk nur bedingter straßeneinsatz. fakt ist aber sie haben völlig normale papiere. wie jeder andere wagen. dazu kommt dann halt der wagenpass. aber ich könnte mir morgen den ITR von tor kaufen und den privat auch so weiter fahren!...
    rob. ich mach mich mal schlau. hätteste mir auch vorhin gleich sagen können, dann wäre noch jemand wach gewesen!
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    "Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."

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  13. #13
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
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    Meiner Meinung nach war es immer so, Modelle die es auch ohne Airbag gab, dürfen dann bei denen mit Airbag ausgetragen werden mit Freigabe vom Hersteller, so war es bei Golf von VW oder beim E36 von BMW.

    Theoretisch müsste das dann auch beim DelSol z.B. auch möglich sein, ob es das gab oder möglich ist weiß ich nicht, womöglich weil Honda die Freigabe dafür nicht gibt bzw. gab.

    Und das es bei Rallywagen mit FIA oder DMSB Zulassung Ausnahmen gibt ist völlig normal, aber das steht dann auch im Wagenpass etc., ich weiß nich genau was für Grundlagen da erfüllt bzw. eingehalten werden müssen, aber für den Normalo ist das nicht machbar legal.

  14. #14
    Eichhorns best friend! e.V. Mitglied Avatar von SPY#-2194
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    das steht im wagenpass, aber die papiere sind doch völlig normale?
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  15. #15
    (R)ostdeutschland Avatar von Spoon
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    Viel weiter seit ihr ja noch nicht, dachte dieser Feiny hat das nun mal geklärt.

    Grundlage zum Airbag austragen war bis jetzt immer max. bis EZ 1997.
    Spätere Ausnahmen sind möglich, allerdings dann nur noch mit einem sog. Airbag Kit (gibt´s z.B von Raid).Das ist ein Vorwiderstand der an den Airbagstecker gelötet wird.Desweiteren ist es nötig, dass du eine Einbaubestätigung von einer authorisierten(!) Fachwerkstatt hast, dass alle Sprengsätze,Zünder etc. entfernt worden und das System inaktiv ist.Deweiteren muss in dem Blatt stehen, dass die Airbags ordnungsgemäß vernichtet wurden bzw. gelagert werden.

    Dann musst du zur Einzelabnahme.Der Rest liegt dann im Ermessen des Gutachters.Also das vorab klären.Wobei ich Dir sag, dass wird der schwierigste Teil.Bei Seitenairbags ist das einfacher.Baust Du z.B von König Sitze ohne Sidebag ein, musst du eine Abtrittserklärung schreiben, dass Du bei einem Unfall jegliche Ansprüche an König unterbindest.Dann bekommst eine Freigabe dafür.

    Honda schreibt dafür def. keine Freigabe, da die Japaner sich da wohl sehr eng haben.Anderseits, warum sollten die das auch.

    Also erklär dem Tüv´ler das plausibel warum die die Airbags entfernst und das du erweiterte Sicherheitsvorkehrungen getroffen hast.4-Punkt Gurt, Käfig etc.

    Hoffe das hilft dir bisschen weiter.:-)

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