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Thema: KLR für ED 9(Euro 2 Norm) und EE 8/9(D3 Norm)

  1. #1

    Standard KLR für ED 9(Euro 2 Norm) und EE 8/9(D3 Norm)

    Hallo an alle Interessierte,

    die Preise für den KLR für den ED 9 und EE 8/9 stehen jetzt fest.

    Sie kosten 240,- Euro + 10,- Euro Versandkosten.

    Für alle die sich bis jetzt, bzw. sich bis zum 19.03.2007 24:00 Uhr, bei mir unter
    http://www.afh-tuning.de/ersatzteil_anfrage.html
    oder
    http://www.afh-tuning.de/cgi-bin/con...on=order_start
    melden,

    kostet der KLR 230,- Euro + 10,- Euro Versandkosten.

    Es ist zwingend erforderlich, daß die Fahrgestellnummer korrekt eingegeben wird, da diese in das TÜV-Gutachten eingetragen wird.

    Folgende Information noch zu den Ersparnissen(bei einem 1,6 liter Motor) der Kfz.-Steuer, die sich durch die Umrüstung ergeben.

    Euro 1
    16 x 15,13 Euro = 242,- Euro
    Euro 2
    16 x 07,63 Euro = 118,- Euro
    D3
    16 x 06,75 Euro = 108,- Euro

    Alle auf Euro 2 oder D3 umgerüsteten Fahrzeuge erhalten die grüne Plakette, die es erlaubt in eventuell eingerichtete Sperrzonen, einzufahren.

    Die Lieferbarkeit steht leider noch nicht fest, da der "Papierkram" leider noch dauern kann.

    Gruß
    Armin

  2. #2

    Registriert seit
    24.09.2004
    Ort
    Wanne-Eickel
    Beiträge
    96

    Standard

    Hi,

    Wie läuft das mit dem Einbau? Kann man das selber machen oder muss das von einer Fachwerkstatt gemacht werden? Muss der KLR noch in die Papiere eingetragen werden beim Tüv oder Amt?

    Gruss Damian

  3. #3

    Standard

    Hallo,

    ich versuche die bisher aufgetretenen Fragen zu beantworten
    Wie wird der KLR denn eingebaut?
    Und kann man den KLR dann selbst einbauen oder muss man dazu extra in ne Werkstatt?
    Es wird ein Kabel mit dem Lambdasondenkabel verbunden.
    Es wird ein T-Stück in den Schlauch des Bremskraftverstärkers eingebaut und mit dem Regelluftventil verbunden.
    Es wird ein seperates Steuergerät eingebaut .
    Es werden die vorgefertigten Leitungen an das seperate Steuergerät und das Regelluftventil angeschlossen.
    Es wird ein rotes Kabel mit Klemme 15(Zündungsstrom, +12V) verbunden.
    Es wird ein braunes Kabel mit Masse verbunden.

    Dies ist durchaus selbst zu bewerkstelligen, sofern man keine zwei linke Hände hat .

    Was prüft der Tüv dann wenn der KLR eingebaut ist?
    Was muß ich unternehmen um an einen geänderten Kfz.-Steuerbescheid zu gelangen
    Es sollte vor dem Einbau des KLR eine AU gemacht werden, ob das Fahrzeug im IST-Zustand überhaupt die AU Werte einhält.
    Danach den KLR einbauen und mittels eines entsprechend ausgefülltem Formular die neuen Werte bestätigen lassen.
    Dazu ist eine AU erforderlich.
    Dies kann in jeder AU zugelassenen Werkstatt erfolgen.

    Mit diesem Formular und dem TÜV-Gutachten zu GTÜ, DEKRA, TÜV etc. fahren und in die Papiere eintragen lassen.
    Dannach zur Zulassungsstelle und die Papiere berichtigen lassen.
    Das Finanzamt wird automatisch über diese Änderung informiert und man erhält deswegen einen neuen geänderten Kfz.-Steuer Bescheid.

    Ich hab folgendes problem. Ich hab ja einen ED9 mit EE8 motor.
    Welche Fahrgestellnummer brauchst du den da?
    über dieses Thema haben wir mit dem Hersteller des KLR ausführlich diskutiert.
    Es verhält sich wie folgt.

    Der "andere"(B16 A1) Motor muß eingetragen sein.

    Danach schickst Du mir eine Kopie vom Schein oder Brief.
    Dann wird Dir ein eigenes TÜV-Gutachten erstellt, mit dem Du dann, wie hier in Deinem Fall, die D3 Norm eingetragen bekommst.

    Ein anderes Verfahren ist leider nicht möglich.

    Im Tüv Gutachten wird ja die Fahrgestellnummer eingetragen. Da mein ED9 nun ja auch wie jeder andere CRX etwas älter ist.. wenn mein ED einen Motorschaden hat oder Unfall ..kann ich ohne weiteres den KLR ausbauen und mit evtl. in einem anderen ED9 einbauen und AU machen lassen oder muss ich extra ein neues TÜV Gutachten erstellen lassen was sicherlich wieder einiges Kostet.
    Ohne weiteres ist dies, aus steuerrechtlichen Gründen, leider nicht möglich.
    Ich brauche einen schriftlichen Nachweis, das das ursprungliche Fahrzeug entweder endgültig abgemeldet oder verschrottet wurde.
    Danach erhält man gegen eine Gebühr von 15,- Euro ein neues Gutachten mit der entsprechenden neuen Fahrgestellnummer.
    Diese Prozedur ist zwingend notwendig, ansonsten würde ich mich der Steuerhinterziehung strafbar machen.

    Gruß
    Armin

  4. #4
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    Standard

    Wie sieht es denn aus, wenn ich mein Fahrzeug morgen anmelden würde und
    in einer Woche die KFZ-Steuer bezahlen würde, bekomme ich die differenz
    eventuell zurückerstattet?

    Gruß Max

  5. #5
    Moderator e.V. Mitglied
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    Standard

    Zitat Zitat von DieEasy-EE9
    Wie sieht es denn aus, wenn ich mein Fahrzeug morgen anmelden würde und
    in einer Woche die KFZ-Steuer bezahlen würde, bekomme ich die differenz
    eventuell zurückerstattet?

    Gruß Max
    Selbstverständlich.


  6. #6

    Standard

    gibt's was neues zum thema klr?

  7. #7

    Standard

    Hallo,

    Ja/Nein

    Wir warten leider immer noch auf die Papiere. :/

    Gruß
    Armin

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