Ein Pkw ist ein Fahrzeug, dessen Insassenraum überwiegend für die Beförderung von Personen ausgestattet ist. Bei vielen Kombi und Mehrzweckfahrzeugen sind die Sitze entweder klappbar oder durch Schnellverschlüsse leicht herausnehmbar. Damit bleiben diese Fahrzeuge Pkw.
Wenn, wie Sie schreiben, der überwiegende Teil des Fahrzeugs jetzt für die Beförderung von Gütern zur Verfügung steht, dann ist das Fahrzeug in den Fahrzeugpapieren eindeutig als Lkw zu beschreiben.
Ein PKW / Pkw-Kombi kann zu einem LKW umgeschrieben werden, wenn folgende technische Voraussetzungen erfüllt werden:
1 Mehr als 50 % der Innenraumfläche müssen als Ladefläche zur Verfügung stehen [diese Fläche wird gemessen ab der Senkrechten an der Vorderkante des Gaspedals bis zur Hinterkante der Ladefläche auf der Höhe der Ladefläche; die Ladefläche wird gemessen ab der Hinterkante der Vordersitze (in Mittelstellung) bis zur Hinterkante der Ladefläche auf der Höhe der Ladefläche];
und
2a das Verhältnis der Nutzlast zum Gesamtgewicht muss mindestens 40 % betragen;
oder
2b im Bereich der für den Gütertransport verfügbaren Ladefläche (mehr als 50 % der Gesamtfläche) muss, mit Ausnahme der Radhäuser, die Laderaumhöhe mindestens 1 m betragen.
3 Es muss eine Schutzeinrichtung gegen das Eindringen von Ladungsteilen in den Fußraum vorhanden sein. Diese kann eine Trennwand oder ein Schutzgitter sein.
4 Die hinteren Sitze und Sicherheitsgurte sind auszubauen. Die Sitzbefestigungspunkte müssen unbrauchbar gemacht werden (z. B. durch Zuschweißen oder durch Abreißschrauben).
5 Leergewicht und Nutzlast müssen neu ermittelt werden.
6 Die baulichen Änderungen müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I beschrieben werden (z. B. unbrauchbar gemachte Sitzverankerungen, Trennwand).
Das 3. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde am 21.12.2006 im veröffentlicht [Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 65, S. 3344]. Darin sind eine Reihe von Änderungen bei der Besteuerung von Geländewagen, Mehrzweckfahrzeugen, Büro- und Konferenzmobilen sowie Wohnmobilen vorgenommen worden, die rückwirkend zum 01.05.2005 in Kraft gesetzt wurden.
Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrem zuständigen Finanzamt, ob Ihr Fahrzeug nach der Umrüstung steuerlich tatsächlich als Lkw eingestuft wird.
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