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Thema: Muss alles eingetragen sein??

  1. #1

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    Standard Muss alles eingetragen sein??

    Hi,
    also ich hab so einige Sachen am Auto und auch fuer jedes Teil ein Gutachten!
    Muss ich trotzdem alles eintragen lassen??
    hab nicht so die ahnung

    wieviel kostet es, Sportsitze,Airintake,Auspuff,powerrohr,faecherkrue mmer,215reifen+felgen einzutragen?

  2. #2
    Der Illuminator Mod-Team Avatar von CRX_Fan
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    Auspuff in Verbindung mit Fächer und Air Intake geht so gut wie gar nicht mehr, da die Geräuschkullise zu laut wird und sich die Sachen gegnseitig beeinflussen. geht WENN ÜBERHAUPT nur mit Einzelabnahme, da Geräuschemessung, etc. gemacht werden muss. Und für die Teile brauchst Du jeweils fahrzegspezifische Teilegutachten.

    Felgen brauchst Du eine ABE oder fz.sp. TG in der die Reifen drinne stehen müssen oder Freigabe vom Felgenhersteller. Wenn Du Tieferlegung und Sportlenkrad hast musst Du alles IN VERBIDNUNG eintragen lassen, da z.B. die ABE des Lenkrades ungültig ist, wenn Du andere Räder oder Fahwerk als Serie fährst. (Bei Intake Pott Fächer ist das genau so das die sich gegenseitig aufheben)

    Sportsitze brauchste nicht eintragen lassen wenn es keine Vollschalen sind.

  3. #3
    GFK-Bomber und Spaß dabei Avatar von Starbird
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    Such dir nen "anständigen" Tüv, dann kriegst auch den Auspuff und den Intake eingetragen!

    Und das mit den Sitzen Stimmt leider auch nicht... wenn's Sitze sind bei denen nicht die Serienmäßigen Laufschinen (also die Konsole), also wohl alles außer Honda-Sitze verwendet wird musst du die selbstverständlich eintragen! Das Gerücht man müsse das nicht hält sich jedoch hartnäckig!


    Ansonsten stimmts, musst natürlich alles Eintragen lassen... kosten hierfür: Kommt ganz drauf an...

  4. #4
    Avatar von NRW-Freak
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    Pro Eintragung haben wir letztens 29 Euro gezahlt!

    Mit den Sittzen ist richtig.
    Die Sitze sind (wenn die Rückenlehne um mindestens 15° verstellbar ist) eintragungsfrei.

    Für die Sitzkonsolen, falls die originalschienen nicht passen, gibts meist ne ABE / Teilegutachten...

    MfG

  5. #5
    Avatar von gsam
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    Such dir nen "anständigen" Tüv, dann kriegst auch den Auspuff und den Intake eingetragen!
    solltest du die o.g. teile bei nem *anständigen TÜV* ohne einer Schallmessung (Stand und Fahrgeräusch) eingetragen bekommen und die dB-Werte stimmen nich mit denen im Schein überein,ist die eintragung *fürn A'r's'c'h*

  6. #6
    GFK-Bomber und Spaß dabei Avatar von Starbird
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    solltest du die o.g. teile bei nem *anständigen TÜV* ohne einer Schallmessung (Stand und Fahrgeräusch) eingetragen bekommen und die dB-Werte stimmen nich mit denen im Schein überein,ist die eintragung *fürn A'r's'c'h*
    Was natürlich jeder Polizist nachweisen kann
    Sorry, aber wir wollen doch bissle Praxisnah bleiben, oder?

  7. #7
    Avatar von gsam
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    hab schon Verkehrskontrollen erlebt wo Tüv-Gutachter mit vor Ort dabei waren und im zweifelsfall den hobel direkt in die hallen gebracht haben um ihn dann auf *ar'sch'loch'manier* zu prüfen......

  8. #8
    Avatar von NRW-Freak
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    Zitat Zitat von gsam
    hab schon Verkehrskontrollen erlebt wo Tüv-Gutachter mit vor Ort dabei waren und im zweifelsfall den hobel direkt in die hallen gebracht haben um ihn dann auf *ar'sch'loch'manier* zu prüfen......
    Das hab ich bei meinen grünen heute auch gedacht!!!

    Die hatten echt alle Tricks auf Lager, obwohl die beide um die 50 waren...
    Die waren sich (obwohl beide 3 silberne Sternchen hatten) nicht zu fein um sich auf die Straße zu legen!

    Aber nachdem ich ein wenig auf doof getan hab, waren die sogar richtig freundlich und haben nicht eingetragen, dass mein Wagen nur Scheinwerferunterkante 46 cm hat...

  9. #9
    Avatar von gsam
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    Die hatten echt alle Tricks auf Lager, obwohl die beide um die 50 waren...
    nee,keene tricks..werden geschult....weilz....lukratives geschäft

  10. #10

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    oha
    da kommt ja kakke viel arbeit auf mich zu ,
    und das schlimme ist:

    ich hab keine ahnung welcher tuev "gut" ist, und so weiter.,,,... menno

  11. #11
    All Black Avatar von bl4cky
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    Zitat Zitat von NRW-Freak
    Zitat Zitat von gsam
    hab schon Verkehrskontrollen erlebt wo Tüv-Gutachter mit vor Ort dabei waren und im zweifelsfall den hobel direkt in die hallen gebracht haben um ihn dann auf *ar'sch'loch'manier* zu prüfen......
    Das hab ich bei meinen grünen heute auch gedacht!!!

    Die hatten echt alle Tricks auf Lager, obwohl die beide um die 50 waren...
    Die waren sich (obwohl beide 3 silberne Sternchen hatten) nicht zu fein um sich auf die Straße zu legen!

    Aber nachdem ich ein wenig auf doof getan hab, waren die sogar richtig freundlich und haben nicht eingetragen, dass mein Wagen nur Scheinwerferunterkante 46 cm hat...
    ich hab glaub ich 43cm oder so.
    bei mir ham se noch nie nachgemessen. die krabbeln immer nur um den auspuff rum.
    der rest scheint se gar nich zu interesiern

  12. #12

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    reicht nicht ein Gutachten vom Küs, wo alle Teile aufgelistet sind??
    Also sprich eine ABE, wo alle teile aufgelistet sind hmhmhm

  13. #13
    Avatar von NRW-Freak
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    Zitat Zitat von ggman05
    reicht nicht ein Gutachten vom Küs, wo alle Teile aufgelistet sind??
    Also sprich eine ABE, wo alle teile aufgelistet sind hmhmhm
    KÜS stellt dir sicher keine ABE aus, weil die das nicht dürfen.
    ABEs werden nur vom Bundesamt für Kraftfahrtechnik herausgegeben.

    Allerdings kann natürlich KÜS Dir die Sachen, abnehmen.
    Wenn Du ein Teilegutachten hast, ist das ganz einfach!

    Ansonsten per Einzelabnahme... Da kommts dann wirklich auf den Prüfer an...

    Dann damit zum Straßenverkehrsamt, die tragen Dir das in deinen Fahrzeugschein ein.

  14. #14
    Der Illuminator Mod-Team Avatar von CRX_Fan
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    Zitat Zitat von NRW-Freak
    Dann damit zum Straßenverkehrsamt, die tragen Dir das in deinen Fahrzeugschein ein.
    Na Hoffentlich! Mir haben die gesagt...es wird nichts mehr in den "FZ Schein" übernommen, man soll die Abnahme nur mitführen....diese Vollpfosten...

  15. #15
    GFK-Bomber und Spaß dabei Avatar von Starbird
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    hab schon Verkehrskontrollen erlebt wo Tüv-Gutachter mit vor Ort dabei waren und im zweifelsfall den hobel direkt in die hallen gebracht haben um ihn dann auf *ar'sch'loch'manier* zu prüfen......
    Ich will echt nicht den Klugscheißer raushängen lassen, aber ich sag's mal so:

    Wenn ihr euch die Karre von der Polizei "mitnehmen" lasst seid ihr selber Schuld!
    Die können die Karre nicht einfach mitnehmen, denn das wäre ein Verstoß gegen's Eigentumrecht!
    Und das Argument "Stilllegen" zieht dabei auch nicht! Eine Stillegung darf nur Erfolgen, wenn von dem Fahrzeug eine unmittelbare Lebensgefahr ausgeht... das heißt im Klartext es muss richtig was los sein, so zum Beispiel durchgrostete Dome, selbst küzer geflexte Fahrwerksfedern oder andere Manibulationen an Bremse, Fahrwerk o.Ä.... nicht unter diese Rubrik fällt jedoch ein vermeindlich zu lauter Auspuff... steht sogar in irgendeiner Richtlinie (die ich aber nicht im Kopf habe) drin!
    Und auch eine Mängelkarte können sie dir nur geben wenn nachweislich was nicht stimmt... irgendwelche uneingetragenen Teile also!
    Auch das geht, wenn ich richtig informiert bin, nicht bei einem "zu lauten" Auspuff, da es absolut subjektiv ist was "laut" ist... Lautstärke wird je nach Frequenz völlig anders wahrgenommen, darum kann man den wahren Wert in db(A) auch nicht im Ansatz schätzen...

    Und zum zweiten Thema:

    Mit den Sittzen ist richtig.
    Die Sitze sind (wenn die Rückenlehne um mindestens 15° verstellbar ist) eintragungsfrei.

    Leute? Natürlich wäre das schön, aber in Deutschland dem Anti-Tuning-Land glaubt ihr doch nicht wirklich solche Ammenmärchen, oder???
    Das Gerücht ist zwar weit verbreitet, aber es ist totaler Schwachsinn...

    als Nachweis ein Auszug aus einer Antowrt vom TÜV auf die Anfrage ob das mit dieser 15°-Regelung Stimmt:

    Sehr geehrter Herr Schmidt,



    vielen Dank für Ihre Anfrage.



    Ihre Feststellungen sind leider nicht ganz richtig.



    Sitze in Pkw müssen die Bestimmungen der Richtlinie 74/408/EWG erfüllen. Für einen Sportsitz muss dies durch ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) nachgewiesen sein, in dem die Verwendung des Sitzes (einschließlich Sitzgestell) im jeweiligen Fahrzeugtyp geprüft und für zulässig erklärt wurde. Im Teilegutachten bzw. derABE muss immer ein Hinweis enthalten sein, ob die Begutachtung durch einen Sachverständigen erforderlich ist. - Die Pauschlaussage :"Mit ABE ist keine Begutachtung erforderlich", ist nicht richtig.





    Im Rahmen der Sitzprüfung muss der Sitz mit Gestell verschiedenen Tests unterzogen werden. Dazu gehören u. a. Prüfungen auf einem Prüfschlitten mit einer Längsverzögerung von 20 g (= 20-fache Erdbeschleunigung).



    Wenn das Gurtschloss beim Originalsitz am Sitzgestell befestigt ist, muss in dem Teilgutachten nachgewiesen sein, dass die Gurtverankerung an dem Sportsitz den Bestimmungen der Richtlinie 76/115/EWG entspricht. Bei dieser Prüfung werden die Prüfkräfte von jeweils 1350 daN für den Becken- und Schultergurtteil gleichzeitig aufgebracht.



    Auf Grund der o. a. Beschreibungen ist verständlich, dass eine Prüfung im Einzelverfahren nicht möglich ist, weil die o. a. Prüfnachweise nur auf Testanlagen erstellt werden können, die den Anforderungen der o. a. Richtlinien entsprechen. Die bei den Prüfungen verwendeten Sitze und Gurte sind nach den Tests auf Grund der plastischen Verformungen unbrauchbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wie gesagt, soll kein Klugscheißen sein, aber man sollte zum einen nicht immer alles glauben was man irgendwo hört, zum anderen nicht alles mit sich machen lassen nur weil man den Herren in Grün gegenüber steht! Soll auch keine negative Publik für die Jungs und Mädels von der Polizei sein, ich hatte schon DIVERSE Kontrollen, und ich bin immer bestens mit denen ausgekommen... waren immer nett zu mir und haben auch schonma 'n Auge zugedrückt

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