schade ein parr minuten zu spät.
für die 220 hätt ich sie auch sofort genommen. naja so ist es.
viel spass mit der schürze
schade ein parr minuten zu spät.
für die 220 hätt ich sie auch sofort genommen. naja so ist es.
viel spass mit der schürze
Die 220€ zuzüglich Versand, habe mich vll ein wenig falsch ausgedrückt
Die erste PM bekommt den zuschlag!
Zitat von Alvieh
Was isn da leicht so toll dran ausser die kleine Nummernschildausspaarung?
@Alvieh: Muß ich auch mal sehen wenn du die am Auto hast.
mfg Norman da wo die Teg´s im Winter schlafen.
Das geht auch in Ordnung, solange du damit nicht gegen §53d (3),(4) und (5) verstößt.Zitat von Alvieh
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php
Würde ich vorher mal überprüfen, ob das alles so machbar ist. Nicht, dass du dir die Mühe machst und der TÜV dann doch noch was zu meckern hat. :wink:
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