Einen vernüftigen Tüver oder Polizisten der etwas Ahnung hat sollte das denn aber schon auffallen bei einer Kontrolle.
Einen vernüftigen Tüver oder Polizisten der etwas Ahnung hat sollte das denn aber schon auffallen bei einer Kontrolle.
Muss man nix weiter dazu sagen !!!Zitat von Heimdall
Wenn dir einer hinten reinfährt und der genau weiß das du eine haben müsstest wirste schlechte Karten haben und auf deinem Schaden sitzen bleiben oder ne Teilschuld haben.Zitat von Heimdall
Alle Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung müssen eine dritte Bremsleuchte haben und spätestens zum 1.1.1998 musste jedes Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung haben, damit es zum Straßenverkehr zugelassen werden konnte.
Alle Fahrzeuge haben aber schon viel früher eine EG-Typgenehmigung gehabt. Diese EG-Typgenehmigung ist die grundsätzliche Zulassung eines Fahrzeugs zum öffentlichen Straßenverkehr, die Herstellerzulassung oder auch ganz profan "Betriebserlaubnis" genannt.
Die ersten EG-Betriebserlaubnisse wurden schon 1990 erteilt, damit bei einem Weiterführen dieses Modells über das Datum 1.1.98 nicht nochmal ein komplettes Zulassungsverfahren notwendig werden musste.
Oder ganz einfach: was serienmäßig dran war, darf nicht entfernt werden
Also wenn du das ernst meinst, dann muss man DAZU nix mehr sagenZitat von MC2VTEC
ja dann sagt halt nix, 4 lampen reichen oder?
warum noch nen fetten mittigen klopper auf der hutablage und ja jeder weiß, dass ich ne 3. leuchte brauch
achja gott sei dank ist der 96er baujahr
ihr macht eint trubel, würds ja verstehn wenn einer seine gesamten bremslampen abmacht, aber hallo bei mir leuchten 4 stück
genau so ist es! Denn man unterscheidet Autos, die nur eine ABE haben (ältere) und neuere, die eine EG Genehmigung haben!! Da liegt der Hase im Pfeffer!Zitat von MC2VTEC
och man, dass ist mir klar
mir gehts darum, dass eine 3. leuchte wenig von interesse bei grün und tüv ist, auf sowas wird nicht geachtet und kann somit entfernt werden
bei nem unfall kommt auch keiner auf dich zu und sagt: du ich konnte nicht anders ich hab deine 3. leuchte nicht gesehen :wink:
Denkst du !!!Zitat von Heimdall
So, also hier sieht man es jetzt ein wenig. Normalerweise wird die nur geklebt, aber ich habe vorsichtshalber noch zwei Schrauben reingebombt.Zitat von FunkyMT
Kabel hab ich durch die Dichtung gequetscht, bis zum linken Rücklicht.
Wies bei dir ist, musste halt sehen.
Greetz,
Ben
ehm ja, bis jetzt kam noch keiner und meinte, sorry ich zahle nicht weil deine lampe fehlt :wink:Zitat von MC2VTEC
2mal nicht
Das vielleicht schon, nur wenn ich zum Tüv fahren würde und mir einen anderen Spoiler anbauen würde, dann würden die sich das Ding sicher genauer ansehen und dann würde es vielleicht auffallen.Zitat von Heimdall
PS: Hat sich eh erledigt das Thema, habe mir jetzt überlegt doch kein Geld mehr in den EJ9 zu stecken.
Jaja, ich werde dir ewig was schuldig sein.Zitat von Alvieh
Mahlzeit!
Um mal etwas Klarheit zu schaffen, hier die Kurzform:
StVZO - § 53
Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes
Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7
der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer
ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit
zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__53.html
So denn dann...
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