muss man?
gibs ja keine papiere für, soweit ich weiß
muss man?
gibs ja keine papiere für, soweit ich weiß
Hi zusammen,
ein Ladeluftkühler dient der Leistungssteigerung. Wenn diese Mehrleistung die zulässige Streuung übersteigt, muss der neue Wert sehr wohl eingetragen werden.
Gruß,
Andreas
ja, aber es ist trotzdem eine veränderung des ansaugtracktes, dass muss doch eingetragen werden, oder?
Ein Motor ohne Turbolader braucht keinen Ladeluftkühler - das dürfte auch jemandem klar werden, der den Sinn des Tunings nicht versteht :wink:
Den Rest hatte ich schon geschrieben
druckvolle Grüße
Andreas
also ohne dass ich 100% sicher bin:
llk muss nicht eingetragen werden.
der ansaugtrakt wird dadruch auch nicht verändert, da durch den llk nur die luft nach dem turbo und nicht davor gekühlt wird.
ansonsten muss eine entsprechende mehrleistung eingetragen werden, wenn eine da ist (egal, ob wegen llk oder whatever) und diese die erlaubten 5% plus übersteigt :wink:
Grüsse vom Meister!!
Würd sagen kommt halt (mal wieder) auf den an, der Dich kontrolliert. Hatte mal nen Sachverständigen, der erklärte mir geduldig, dass man JEDES neue/ andere Teil am Auto, welches nicht vom Hersteller für dieses Fahrzeug vorgesehen ist, vom Tüv eintragen lassen muss. Ging damals um nen simplen Schaltknauf, . Ich persönlich würd halt mit dem Teil einfach beim TÜV vorfahren, und den Sachverständigen fragen. Wenn der dann sagt, man muss den Ladeluftkühler nicht eintragen, dann einfach dessen Namen notieren, und bei ner evtl. Nachfrage/ Kontrolle dann einen auf unschuldig machen, und den Namen des TÜVlers angeben.
guter plan
Grüsse vom Meister!!
Ehrlich? Wusste ich nicht. Wie gesagt, habe voon Tuning und von Motoren keine AHnung.Ein Motor ohne Turbolader braucht keinen Ladeluftkühler - das dürfte auch jemandem klar werden, der den Sinn des Tunings nicht versteht
Na, du bist ja ein ganz SüßerZitat von Kevin
Mir ist nicht ganz klar, ob du das, was ATR-Meister und ich zu der Frage geschrieben haben, nicht verstanden hast, oder nur dein Ding (was auch immer) durchziehen willst.
Ist auch egal. Schließlich muss jeder selbst wissen, wie er mit leistungssteigernden Maßnahmen an seinem (Turbo-)Fahrzeug umgeht, und ob er ggf. die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz aufs Spiel setzt.
ich glab das war eher ironsch gemeint! oder glaubst du wirklich das ein mod mit fast 6000 beiträgen nichts davon versteht?!? :wink:Zitat von Andi-HRV
intercooler muss eingetragen werden.
wenn bei einem turbo fahrzeug der LLK geändert wird muss das auch eingetragen werden, da es ja eine leistungssteigerung sein KÖNNTE.
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