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Thema: TÜV Frage...wegen TSS Teilgutachten..

  1. #1
    Avatar von civic4live
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    Standard TÜV Frage...wegen TSS Teilgutachten..

    Olla Leuz

    Ich will mir zu meinem Twin Loop noch den passenden TSS MSD holen.
    In dem Teilgutachtne von TSS is ja der ESD und der MSD enthalten....muss ich den MSD auch noch eintagen lassen wenn der ESD schon mit dem gleichen gutachten eingetragen is?

    Würd mir gern die weitern 40 oken sparen.....

  2. #2
    www.schleuders-welt.de Avatar von Schleudertrauma
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    Das kommt drauf an, was in dem Schein vom TÜV bzw. in Deinem Schein steht. Wenn da nur was von Sportendtopf steht, musste mit dem MSD nochmal hin.

    Wenn was drin steht, womit man auch die ganze Anlage asoziieren kann, dann wohl eher nicht.


    Und um es ganz legal durchzuziehen musst Du auf jeden Fall nochmal hin, weil der Prüfer ja auch die Montage überprüft.

    Gruß Daniel

  3. #3
    Avatar von civic4live
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    is ja kacke.... :o

    könnt mich jeden tag neu übern TÜV aufregen.....

    die montage is doch plug n play was wolln die dann kontrollieren.....alles abzocke

  4. #4
    www.schleuders-welt.de Avatar von Schleudertrauma
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    Schau doch ins Gutachten rein. Da steht drin was Du machen musst. An sich müsstest Du hin gehen. Aber wenn im Schein auch schon ne komplette Anlage drin steht, kannste Dir das auch schenken.

  5. #5
    Avatar von civic4live
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    also im gutachten steht nix drin... :/

  6. #6
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    LOL ... ne kleine Anekdote von mir:
    Hab ja auch den CatBack-ESD von TSS. Wollte den dann auch eintragen lassen - nur ist das Gutachten ja auch für den MSD. Und deshalb wollte mir der Prüfer den nicht eintragen: "Nee, Gutachten gilt nur in Verbindung MSD+ESD ..." Obwohl ich ihn ausdrücklich auf den Passus hingewiesen habe: "Die Schalldämpfer sind auch einzeln anbaubar" ...
    Naja, r war halt die Inkonti ... Inkompetenz in Person und hat ihn dann nciht eingetragen ... :mad:

  7. #7
    Avatar von wmf-crx
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    ähm mal ne frage wg msd und esd.
    bekommt man das überhaupt noch komplett eingetragen, weil das doch jetzt verboten ist bzw nur mit db-messung.
    also ich mein ne anlage wo msd und esd zusammen gehört und dies im gutachten auch aufgeführt ist.

    was sagt ihr dazu?

  8. #8
    Avatar von Civic Type R
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    Zitat Zitat von wmf-crx
    ähm mal ne frage wg msd und esd.
    bekommt man das überhaupt noch komplett eingetragen, weil das doch jetzt verboten
    Wer erzählt denn so´n Schwachsinn...
    Wenn der MSD + ESD zusammen geprüft wurden und dafür ein Gutachten oder ABE erstellt wurde, dann ist das auch völlig legal!

    Probleme kannst Du nur bekommen wenn Du z.B. einen ESD und einen MSD von unterschiedlichen Firmen zusammen eintragen lassen willst, denn die sind ja logischerweise nicht zusammen geprüft worden und dann wird, bei korrekter Abnahme, eine dB Prüfung gemacht!

  9. #9
    Avatar von civic4live
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    also muss ich auf jeden fall beide sachen eintragen lassen... :-?

  10. #10
    www.schleuders-welt.de Avatar von Schleudertrauma
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    Schreib doch einfach mal, was in Deinem Schein steht.

  11. #11
    Avatar von civic4live
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    In dem Schein steht nicht ob mans MSD und ESD zusammen oder einzeln einträgt...

    Es steht ein "Eintragungsforschlag" drin bei dem MSD und ESD eingetragn is...aber ob das die Regel is weiß ich nich.

    Hat hir keiner im Forum die combi von TSS an seinem Honda :-?

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