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Thema: Kriterien für Rote Händlernummer?

  1. #1

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    Standard Kriterien für Rote Händlernummer?

    Nabend,

    kenn einer von Euch die genauen Voraussetzungen für die 06er Nummern? Also z.B. gewerbetreibent in Fachrichtung KFZ oder nur KFZ-Handel, blankes Punktekonto in Flensburg und die Kosten für Versicherungen und Steurn sowie sonstige Auflagen?

    Hab schon vieles gehört aber war jedes Mal nur rein spekulativ...

    THX!

  2. #2
    Avatar von badwolf83
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    Hab bischen gegoogelt...



    Rote Dauerkennzeichen für Händler


    Gemäß § 28 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann ein rotes Dauerkennzeichen an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler befristet oder widerruflich zugeteilt werden. Es ist ein Fahrtennachweisbuch zu führen.

    Für Antragsteller, die nicht nach § 28 StVZO berechtigt sind, kann ggf. im Zuge einer Ausnahmegenehmigung ein rotes Kennzeichen zugeteilt werden. Kosten für die Ausnahmegenehmigung hat der Antragsteller zu tragen.
    Die Antragssteller unterziehen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung. Nichtberechtigte haben den Bedarf nachzuweisen.
    Ab 01.01.2005 werden Rote Dauerkennzeichen nur noch befristet ausgegeben.
    Notwendige Unterlagen

    Zur Zuverlässigkeits-und Bedürfnisprüfung werden folgende Unterlagen benötigt:

    * Schriftlicher formloser Antrag:
    mit Angabe von Grund und Bedarf eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung
    (Bei Firmen: entweder Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Fuhrparkleiter)
    * Aktuelles Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde) zu beantragen
    (Bei Firmen: entweder Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Fuhrparkleiter)
    * Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg direkt oder gebührenpflichtig über das Landratsamt München, Kraftfahrzeugzulassungsbehörde zu beantragen
    (Bei Firmen: wie Punkt 2)
    * Gewerbeanmeldung bzw. und Handelsregisterauszug von eingetragenen Firmen im Registergericht beim Amtsgericht
    * Schreiben der örtlichen Bauabteilung der Gemeinde, ob der Betrieb mit den dazugehörenden gewerblichen Stellplätzen (siehe Gewerbeanmeldung) nach der Baunutzungsverordnung bzw. Bauleitplanung genehmigt oder erlaubt ist
    * Sollte der Antragsteller außerdem Angestellte oder Arbeiter beschäftigen, wird eine Bestätigung von der jeweiligen Krankenkasse benötigt (daß keine Beitragsrückstände bestehen)
    * Vorlage einer Versicherungsbestätigung gem. § 29 a Abs. 1 StVZO für ein rotes Kennzeichen zur Dauerverwendung (bisher sogenannte Versicherungsdoppelkarte)

  3. #3

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    Standard

    Cool, danke!

    Wären jetzt noch die Kosten interessant....

  4. #4

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    Hallo,

    Dazu solltest Du Deine Kfz.Versicherung anfragen.
    Bitte nehme bequem in einem Stuhl platz, nicht das Du mir bei der entsprechenden Antwort rückwärts umfällst :wink:

    Mir erging es jedenfalls so.

    Gruß
    Armin

  5. #5
    Benutzertitel Avatar von san
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    liegt sicher dran dass mit den nummern sowohl der kleine lupo als auch der maibach versichert sind wennse damit on tour sind
    für armin (8.6.2003)

  6. #6
    Avatar von Jan@cc1
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    Zitat Zitat von san
    liegt sicher dran dass mit den nummern sowohl der kleine lupo als auch der maibach versichert sind wennse damit on tour sind
    jo, aber dazu sollte auch mal abgewägt werden, wie oft der maybach und wie oft der lupo mit rotem nummernschild bewegt wird.....

    abgesehen davon: ich gehe mit autos, die nicht mir gehören doppelt und dreimal so vorsichtig um, wie mit meinem!

    was ich damit sagen will: ich würds net verstehen, wenn die kennzeichen VIEL teurer wären...

  7. #7
    Benutzertitel Avatar von san
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    glaub es ist relativ egal wie oft so ein auto bewegt wird sondern vielmehr spielt eine rolle, dass dieses auto versicherungsmässig abgedeckt wäre mit den roten nr...

    verstehen tut man vieles nich
    für armin (8.6.2003)

  8. #8
    Avatar von Jochen
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    Hallöchen

    Man muss hier differenzieren zwischen Haftpflicht und Kasko. Haftpflicht muss logischerweise sein, aber wer weiß wie die Versicherungen das berechnen, da ja jedes Auto ne andere Einstufung hat. Und dadurch das man bei ner roten Nr. keinen Schadenfreiheitsrabatt hat wird diese ja gern missbraucht, deswegen denke ich das die Versicherungen sich schon genau anschauen werden wer die Nr. beantragt. Wird sicher individuell berechnet, je nach dem ob´s das große seriöse Autohaus oder der türkische Hinterhofhändler ist!

    Schöne Grüße
    Jochen

  9. #9
    Avatar von Jazda
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    Zitat Zitat von Timekiller
    Cool, danke!

    Wären jetzt noch die Kosten interessant....
    Sind ca! 800,- € im Jahr je nach verkaufsvolumen/grundstückfläche etc.

    Gruß

  10. #10
    alter Sack e.V. Mitglied Avatar von fischi
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    Deswegen unterschreibt man bei Probefahrt ja meistens auch 1000€ SB für Kaskoschäden. Mit weniger SB wäre die rote Nummer wahrscheinlich garnet mehr zu finanzieren.
    Aus dem Alter bin ich raus.

  11. #11

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    Danke, das ist doch schonmal ein Anhalstpunkt....!

  12. #12
    Pampersbomber Avatar von tok`
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    rote schilder sind in der versicherung für jedes auto gleich. und zwar werden die durch die versicherung mit der höchsten %-Zahl versichert die geht, deswegen habe ich meinen alten wagen auch angemeldet gelassen für probefahrten, weil rote schilder teurer gekommen wären als 1-2monate versicherung zu bezahlen ek:

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