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Thema: Fahrzeugbrief verloren was nu?

  1. #1
    Y viva españa !
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    Standard Fahrzeugbrief verloren was nu?

    Moinsen !

    Bin vor nem Jahr umgezogen und nun zu Saisonbeginn such ich meinen Fahrzeugbrief und kann ihn nicht finden.
    Hat schon mal jemand Erfahrung damit gemacht, was man alles brauch um einen neuen zu beantragen und wieviel das kosten würde.
    Fahrzeug muss umgemeldet werden, deshalb such ich den.
    Ist für mein Motorrad, by the way..

    Gruss Andy
    Warum ich momentan meinen Honda so vernachlässige:
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    R.I.P Armin F. (Negro 21.07.2007) Sky is the limit...

  2. #2
    alter Sack e.V. Mitglied Avatar von fischi
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    Eidesstattliche Erklärung abgeben, daß das Ding weg ist und damit zur Zulassungsstelle. Die haben doch alles im Computer :wink:
    Kostenpunkt würd ich mal bei 100€ ansetzen für den ganzen Spaß.
    Aus dem Alter bin ich raus.

  3. #3
    E46 fanatic Avatar von CIVICMaster
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    das geht echt einfach so? ich dachte, da gibts mehr ärger.

    aber wie du schon sagtest, steht ja alles im compi. aber bei denen weiß man nie

  4. #4
    Y viva españa !
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    Hab eben nochmal geschaut.. Hatte vorhin nicht soviel Zeit..

    Notwendige Unterlagen
    -gültiger Personalausweis/Reisepass
    -Verfügungsberechtigung, falls nicht eingetragener Halter (z.B. Kaufvertrag)
    -ab 01.10.2005 auch Fahrzeugschein

    Entstehende Kosten
    - ab 62,89 € :/ (für nen Ausdruck eines neuen Scheins)
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  5. #5
    Avatar von G.o.E
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    währe es der fahrzeugschein gewesen hättest nur zur polizei gehen müssen und denen sagen das er dir geklaut wurde (wo auch immer) aber naja axo man würde sich aber strafbar machen da mal gelogen hat

  6. #6
    Avatar von Andi-HRV
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    Bist du in einen anderen Landkreis umgezogen? Dann bekommst du eh die neuen Zulassungsbescheinigungen I und II. Bei Wonsitzwechsel innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks gibts nur einen Aufkleber mit der neuen Adresse im Fahrzegschein (jedenfalls hier in NRW).

    Den verlorenen Fahrzeugbrief musst du als verloren erklären, das geht bei der Zulassungsstelle mit einer Unterschrift unter die Verlusterklärung (Formular). Der verlorene Brief wird zunächst aufgeboten, d.h. es wird öffentlich bekannt gemacht (durch Aushang im Amt), dass er als verloren gemeldet ist, und der Besitzer (also in diesem Fall der, der ihn möglicherweise tatsächlich HAT) wird aufgefordert, den Brief bei der Zulassungsstelle abzugeben und ggf. Besitzansprüche geltend zu machen. Nach einer Wartefrist wird der verlorene Brief dann von Amts wegen für ungültig erklärt und du bekommst die neuen Papiere. Kann sein, dass du eine neue Vollabnahme machen lassen musst, um amtlich festzustellen, dass das Fahrzeug der Betriebserlaubnis entspricht.
    Viel Erfolg beim Suchen - Wiederfinden ist einfacher - und kostengünstiger :wink:


    währe es der fahrzeugschein gewesen hättest nur zur polizei gehen müssen und denen sagen das er dir geklaut wurde (wo auch immer)
    Das ist - sorry - Quatsch. Man kann seine Papiere auch tatsächlich verlieren, das ist wirklich nicht verboten. Vortäuschen einer Straftat dagegen schon!
    Nix für ungut.

    Gruß,
    Andreas

  7. #7
    Avatar von G.o.E
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    er hat ihn ja verlegt und net wieder gefunden , und wenn es um den fahrzeugschein gegangen währe hätte er geld gespart für die eindenstatliche erklärung oder wie das ding heisst, ka ob das was kostet aber wenn ja
    ist ja auch wurst es geht ja um den brief

  8. #8
    Avatar von Andi-HRV
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    Ja nee, is klar, ne?
    Lass man gut sein. Dein "währe ... - ... hätte" ist und bleibt die schlechteste Lösung.

    Muss aber jeder selbst wissen.

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