kann ich auch wenn der gutachter der versch. da war und der betrag mir nicht entspricht ich noch einen zweiten gutachter beauftragen
also gerade anders herum
kann ich auch wenn der gutachter der versch. da war und der betrag mir nicht entspricht ich noch einen zweiten gutachter beauftragen
also gerade anders herum
Hi Leuts.
Der Geschädigte kann sich selbst einen Gutachter suchen, der den entstandenen Schaden kalkuliert. Es sollte auf jeden Fall ein vereidigter Sachverständiger sein. Die Kosten für den Gutachter trägt die gegnerische Versicherung. Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach festen Gebührensätzen, deshalb kosten alle Sachverständigen gleich viel.
Der Gutachter, der von der Versicherung beauftragt wird, rechnet natürlich direkt mit der Versicherung ab.
Jeder Anspruchsteller gegenüber einer Versicherung hat im Schadensfall eine eine Schadensminderungspflicht, das ergibt sich aus den allgemeinen Versicherungsbestimmungen. Das kann im Grundsatz bedeuten, dass man sich mit dem Einbau von Gebrauchtteilen zufrieden geben mus, um den Schaden zu beheben. Denn, so die Argumentation mancher Versicherungen, die beschädigten Teile waren ja auch nicht mehr neu.
Egal, wie das Gutachten ausfällt und wer es schreibt (ob der vom Geschädigten selbst oder von der Versicherung beauftragte Sachverständige), wenn die Versicherung reguliert, sollte man immer genau hischauen, was genau abgerechnet worden ist.
Im Grunde rechnet sich eine Rechtsschutzversicherung schon im ersten Schadenfall. Die Sache geht zum Anwalt, da kann nichts anbrennen, es werden keine Fristen versäumt, die Nerven geschont, und (meistens) ist alles in Butter
Gruß,
Andreas
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