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Thema: wollte mal meine freude mit euch teilen

  1. #1

    Standard wollte mal meine freude mit euch teilen

    komme gerade vom tüv zwecks eintragung meiner klarglasleuchten und sieh da wurden ohne probleme eingetragen

  2. #2
    Avatar von Andy2000
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    172

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    Glückwunsch,

    aber Teil uns deine Freude mal mit ein zwei Bildern mit :wink:

    LG Andy

  3. #3
    Avatar von Shibby
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    genau! welche hastn genommen?

  4. #4
    Ladedruck statt Drehzahl e.V. Mitglied Avatar von BB1-FineArt
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    glückwunsch, laß mal bilder sprechen

  5. #5
    Avatar von JAPANPOWER
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    so und jetzt gibt micha erstmal eine runde fahrzeugbrif kopien aus

  6. #6
    4th Gen. Avatar von n0th1ng
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    Auf jeden Fall her damit und am Besten direkt auch den Tüv-Prüfer mit Namen dabei nennen

  7. #7

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    Zitat Zitat von Japanpower
    so und jetzt gibt micha erstmal eine runde fahrzeugbrif kopien aus
    grins

  8. #8

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    und wenn micha von den grünen männchen erwischt wird und die sehen das dort kein e-zeichen drauf ist... darf micha die ganz schnell wieder runterschrauben

    die eintragung ist so zwecklos wie nichts ^^

  9. #9

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    ist trotzdem ein beruhigendes gefühl

  10. #10
    Avatar von Jochen
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    Hallöchen

    Zitat Zitat von =FaB=BB2
    und wenn micha von den grünen männchen erwischt wird und die sehen das dort kein e-zeichen drauf ist... darf micha die ganz schnell wieder runterschrauben

    die eintragung ist so zwecklos wie nichts ^^
    So ist es leider! Leuchten ohne E-Prüfzeichen sind nunmal nicht zulässig, egal ob eingetragen oder nicht!

    Schöne Grüße
    Jochen

  11. #11
    Big Mama e.V. Mitglied Avatar von Maik
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    hatte meine altezzas auch eingetragen, bin 3 mal angehalten worden und 3 mal durch den tüv, hat nie einer was zu gesagt !!
    zudem sagt bei altezzas eh keine sau mehr was dagegen !!!

    gruß

    maik

  12. #12
    Avatar von Tobias1976
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    Sicheres Gefühl gibt einem die Eintragung immer, und ich schätz a die meisten Polizeibeamten sind mit ner Eintragung schon zufrieden. Mit meinem BB1 haben sie mich bisher zwar noch net so oft aufgehalten wie mit dem BMW (da kennen sie sich halt dann doch besser aus, ne :wink: ), aber wenn dann haben sie sich a bloß für die Eintragungen interessiert, bzw. für meine Klarglasleuchten überhaupt net (eigentlich nur für Seitenschweller). Und die sind ja leider net eingetragen...

  13. #13

    Standard

    hatte meine altezzas auch eingetragen, bin 3 mal angehalten worden und 3 mal durch den tüv, hat nie einer was zu gesagt !!
    zudem sagt bei altezzas eh keine sau mehr was dagegen !!!
    maik find das jetzt bissl naiv. wenn die dich dran kriegen wollten hätten sie das auch. ist immer ne andere sache ob ein höflicher vor dir steht oder irgendein besoffenes kind von der disco. die sind auch nicht so kleinlich das ist klar... wieso sollten sie sich wegen sowas aufregen. die wissen doch selber das die rot leuchten und orange blinken und das ist gut... das schützt aber immernoch nicht davor erwischt zu werden und 3 punkte zu kassieren. mir wars auch egal und bin ca. 5-6 mal mitm meim luder angehalten worden. haben die leuchten auch gesehen und dann erklärt man denen anständig seine meinung, dann geht das.

    wenn du nen arsch als kontrolleur hast nützt dir die eintragung aber nix! e-zeichen ist eben unser prüfsiegel und das muss oben sein, basta

    der hinweis im kfz schein ist nur ein hinweis für die grünen @ micha vielleicht wären die leuchten gar nicht aufgefallen...

  14. #14
    Big Mama e.V. Mitglied Avatar von Maik
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    eben nicht !!
    die können nicht einfachg so mir nichts dir nichts ne eintragung anzweifeln !!

    bei mir stend/steht drinnen "nach sichtprüfung zulässig" was zu der zeit, als ich sie hab eintragen lassen noch zulässig war !!
    sonst bräuchten wir keine §21 eintragung mehr, wenn eh alles fürn ar... is !
    und...wieso trägt sat autosport noch kompressoren, andere motoren etc ein, wenn die polizei mit einem blick und einem "gibbte nich" alles wieder anzeifeln kann ??
    kannst ja mal seppel fragem wie "mächtig" die polizei in sachen anzweifeln ist !
    seine sachen wurden angezweifelt...das auto stillgelegt...beim tüv hinterher war alles ok, und ich glaub das amtsanmassverfahren läuft gegen die polizei, die kosten werden erstattet etc.
    also nicht immer direkt alles "verboten, egal ob eingetragen" abhandeln, und...das hat mit naiv nichts zu tun...
    schon porbs mit deinen felgen gehabt ???von deinem lude ??
    die waren auf nem prelude nicht zulässig!!
    haste se eingetragen bekommen ?? hat die polizei auch nur einmal was gesagt ???
    na also !!
    nicht immer so naiv sein :wink:

    gruß

    maik

  15. #15

    Standard

    maik da geb ich dir teils recht. wird viel zu oft ja und amen gesagt. bin ja auch nicht so einer...

    aber hey... gesetz ist gesetz. und e zeichen ist pflicht auf beleuchtungsmittel!!!! da gibts kein nein und vielleicht und aber...

    natürlich können die anzweifeln und wenn sie ihn nicht schikanieren dürfen die das auch! und wenn die ihn jede woche aufhalten und wegen nem anderen käse zum tüv schicken! sie dürfen sich selbst nicht anmaßen das auto stillzulegen aufgrund von zu lauten auspuffanlagen etc. sie dürfen das aber anzweifeln und das durch einen ANERKANNTEN sachverständigen prüfen lassen!

    Stilllegungen sind nur bei gravierenden sicherheitsmängeln (abgefahrene reifen usw.) und bei verdacht auf diebesgut möglich! alles andere kann nur durch prüfung von fachkräften vollzogen werden!

    und auf nen licht gehört nen e-zeichen da gibs kein aber basta... BÖSER ADMIN ^^

    edit: aber wen juckts hab schon 7 punkte nur wegen sonem scheiß... hab ich ja noch 14 frei das gehört eben dazu...

    achja und die §21 eintragung ist ja eine einzelabnahme mit aufwendigen prüfungen. wenn du nen guten prüfer hast der sagt ja passt schon dann ist das für dich vielleicht beruhigend. aber wenn du eben auf nen escalade ne 13 zoll felge eingetragen bekommst. schütteln die grünen zurecht den kopf und die dinger müssen dann runter wenn kein materialgutachten vorliegt! die tüv prüfer haben auch vorschriften und prüfungsabläufe an die sie sich halten MÜSSTEN.

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