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Thema: Fragen betreffs privatem Autoverkauf

  1. #1

    Standard Fragen betreffs privatem Autoverkauf

    Hallo Leute,

    ich möchte meinen 15 Jahre alten Wagen verkaufen. Die Reparatur der Schäden ist laut Werkstatt nicht mehr rentabel (das Teuerste ist z.B. eine gerissene Zylinderkopfdichtung).
    Vorweg, der Wagen ist noch angemeldet aber schon mit abgelaufenem TÜV.

    Ich wollte ihn deshalb an einen "Visitenkarten"-händler vekaufen. Die werben ja immer mit "...auch Motorschäden, ohne TÜV und sofortiger Abmeldung, etc..."
    Vielleicht nehmen die ihn noch für ein paar Euro.

    Ich hätte einige Fragen zu dem Thema, da ich das erstemal privat verkaufe und es hier bestimmt ein paar erfahrene Verkäufer gibt.


    Ich habe mir ein Kaufvertrag vom TÜV SÜD runtergeladen, bei dem ich alle Felder ausfüllen werde.
    Dennoch würde ich gern wissen, was dem Käufer zusteht.

    Welche Dokumente muß ich dem Käufer mitgeben/stehen ihm zu, wenn er das Auto selbst ummelden muss ?
    Muß ich Ihm meine Zulassung mitgeben oder nur den Fahrzeugbrief ? (Würde ich ihn selber abmelden, würde die Zulassung ja von der Zul.stelle auch einbehalten werden)

    Auf was muss ich achten, wenn der Käufer damit wirbt "sofortige Abmeldung" ?
    Welche Dokumente/Nachweise muss ich erhalten, damit ich im Falle eines Unfalls nach dem Verkauf nicht haftbar gemacht werden kann ?

    Das sind so die wichtigsten Sachen die mir durch den Kopf schießen. Wenn ich etwas wichtiges vergessen haben sollte, dann ergänzt es bitte.

    Vielen Dank

    Erik

  2. #2
    (R)ostdeutschland Avatar von Spoon
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    Standard

    Hi, würde den selbst abmelden. Da gibst du dem Käufer nur den Brief mit (Schein wird bei der Zulassungsstelle eingezogen), Nummernschild ab und weg mit dem Auto ;-) Kaufvertrag dann ganz normal abarbeiten. Also Name Käufer/Verkäufer, Adresse usw. Ansonsten schreibst du noch rein, "Auto zur Verwertung bzw. Verschrottung" da bist du soweit aus allem raus. Bei Privat genauso, reinschreiben kein Tüv und alle relevanten Mängel aufzählen. Da kann dir keiner an die Karre fahren. Viel Erfolg beim Verkauf :-)

  3. #3

    Standard

    Danke für die schnellen Antworten.


    Mich macht ein Hinweis vom TÜV Süd stutzig.

    "Achtung! Meldet der Käufer das Kraftfahrzeug nicht um, und der Käufer ist unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar,
    haften Sie unter Umständen bis zum Ende der Fahndung für die Kfz-Steuer und Kfz-Haftpflichtversicherungsprämie."

    Welche Papiere stehen dem Verkäufer denn zu bzw. mir zu, wenn ich den Wagen ohne TüV aber angemeldet verkaufen will (siehe ursprüngliche Frage).

    Danke

  4. #4
    AmtsinhaberAlfafahrer e.V. Mitglied Avatar von äktschenändi
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    Dann bekommt er die Papiere die du hast, sprich Fahrzeugschein und Brief. Wenn du das Auto abmeldest bekommt er nur den Brief. Der Rest interessiert ihm nicht, die alten tüv Berichte kann er eh nicht gebrauchen.
    Von Sätzen wie "zur Verschrottung" oder "als Bastlerfahrzeug" würde ich persönlich Abstand nehmen. Du musst nur drauf achten das im Vertrag steht das du keine Gewährleistung übernimmst und es ein Privatverkauf ist.
    Du musst ihm natürlich trotzdem alle Mängel mitteilen die dir bekannt sind.
    Isse Alfa, isse kapuuutt
    Isse BMW, isse auch kaputt

  5. #5
    (R)ostdeutschland Avatar von Spoon
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    Standard

    Deswegen ja am besten vorher abmelden wäre jetzt mein Tipp!). Sonst rennst du im schlimmsten Fall dem Käufer hinterher, dass er das Auto abmeldet. Hat es hier alles schon gegeben. Angemeldet bekommt er den Brief, den Schein und die Nummernschilder. Würde das schon reinschreiben, dass das Auto ohne TÜV zur Verwertung verkauft wird. Auch wenn es die Klausel "Bastlerwagen" offiziell so nicht mehr gibt, wird er mit dem Satz so deklariert. Da du sicher nicht alle Mängel kennst ;-)
    Geändert von Spoon (09.09.2017 um 18:10 Uhr)

  6. #6
    e.V. Mitglied Avatar von HondaTestDriver
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    Zitat Zitat von Spoon Beitrag anzeigen
    Deswegen ja am besten vorher abmelden wäre jetzt mein Tipp!).
    Hab ich damals auch gemacht. Der "Exporteur" kam ohnehin direkt mitm Autotransporter. (Zumindest rote Nummern sollten sie alle haben.)

  7. #7
    Eichhorns best friend! e.V. Mitglied Avatar von SPY#-2194
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    Man sollte noch erwähnen, dass ohne Anmeldung, das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Raum abgestellt sein darf. Also die Karre möglichst vorher verkaufen, dann flink abmelden und direkt abholen lassen. Außer es existiert natürlich eine Abstellmöglichkeit auf privatem Grund.
    Benutzen, statt putzen!
    "Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."

    Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!

  8. #8
    Avatar von SaschaOF
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    Standard

    Und da der TÜV abgelaufen ist, kann er auch nicht um- oder angemeldet werden, genauso bekommt man keine Kurzzeitkennzeichen. Du musst dann also wirklich einen finden, der den Wagen huckepack abholt oder rote Nummern hat.

  9. #9

    Standard

    Hallo Leute, ich habe mein Auto jetzt auf den Rat hin doch selber abgemeldet. Kostet ja nicht viel und jetzt sind evtl. versicherungstechnische Probleme beim Verkauf, etc. nicht mehr mein Problem.

    Danke nochmal für die vielen Ratschläge. Ich werde ihn jetzt versuchen zu verkaufen. Am besten an den Höchstbietenden mit Abschlepper

    Grüße

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