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Thema: Harness bar eintragen?

  1. #1

    Standard Harness bar eintragen?

    Hallo,

    ich überlege für mein Sommerauto neue Sparcositze mit 3-Punktgurten zu besorgen;

    dazu die passende Harness bar.

    http://amsperformance.com/amsperform...harnessbar.jpg


    Ist sowas eintragbar oder müssen die originalen Gurtbefestigungen verwendet werden?


    Gruß

  2. #2
    e.V. Mitglied Avatar von Paintballer3000
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    glaub kaum das ein Tüver dir das zu gurt Befestigung einträgt !

    Da würde ich aber persönlich auch nicht dran hängen wollen

  3. #3
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    Du hast doc 3-Punktgurte....

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    so long
    Spanni


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  4. #4
    Eichhorns best friend! e.V. Mitglied Avatar von SPY#-2194
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    Wenn dir sowas (ungeprüftes Teil bei Sicherheitsausrüstung) überhaupt jemand einträgt, dann auch nur in Verbindung mit der Umtragung auf zwei Sitzplätze. Denn hinten darf dann nie jemand sitzen.
    Wie Spanni richtig anmerkt, einfach so machen, wie man es seit der Erfindung der Dreipunktgurte macht, Gurte an den Gurtpunkten der Rücksitzbank mit anschrauben. Wenn du dann ein Trennschloss im Gurt hast und die Seriengurte nicht raus baust, hast du immer die Möglichkeit alle Plätze zu nutzen, wenn du sie brauchen solltest.
    Benutzen, statt putzen!
    "Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."

    Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!

  5. #5
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    Wenn er von hinten mit den 4punkt-gurten kommen möchte, brauch er aber trotzdem eine Harness bar. Durch die Anschaubung an den Gurtpunkten hinten entsteht bei jedem Guthersteller ein unzulässiger Winkel richtung Sitz.
    Genau dafür ist die Harness Bar eben da, man kann den Winkel flexibel einstellen mit welchem man durch die Sitze geht. In der Regel liegt dieser Winkel bei höchstens 20°.

    Das beste was du machen kannst, such dir die Teile raus und frag vorher beim Tüv ob er damit einverstanden ist. Alles andere ist quatsch. Der wird dir auch Tips geben wie es möglicherweise machbar ist.

  6. #6
    Eichhorns best friend! e.V. Mitglied Avatar von SPY#-2194
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    Es geht um Dreipunktgurte.
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  7. #7

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    Vielen Dank erstmal... denke auch das wird nichts.

    Eine andere Frage:

    Wie sieht es auf mit Sparco (R100) eintragen + Sparco 3-Punkt-Gurte?
    Hab fröhlich eingekauf aber mir darüber keine gedanken gemacht... jetzt gemerkt das es keine Papiere dafür gibt

    Fahrzeug ist Baujahr 95...


    mfg

  8. #8
    Eichhorns best friend! e.V. Mitglied Avatar von SPY#-2194
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    Hat der R100 eine Klappfunktion? Wenn nicht, ebenfalls umtragen auf zwei Sitzplätze nötig. Was die Eintragung der Sitze generell betrifft, das musst du deinen örtlichen Sachverständigen fragen. (Neue Bundesländer Dekra, alte Bundesländer der TÜV).
    Die deadline ist da wohl EZ 1996 und ob das Fahrzeug eine ABE hat oder schon macht EG Norm geprüft/zertifiziert wurde.

    Auf Nachfrage bei Sparco soll jemand wohl auch schon mal ein Festigkeitsgutachten für den sitz bekommen haben.
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  9. #9

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    Ja die Sitze sind klappbar. Es ein Importfahrzeug aus Japan; sprich RHD... keine Ahnung ob es eine ABE hat?!

  10. #10

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    Dann frag' deinen TÜVer vor Ort was er von dir haben möchte für eine Eintragung.
    Wenn er diese verweigert, frag' die üblichen Stellen ab für Eintragung von Sonderkram (RHD Speedmaster usw.).

  11. #11

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    War heute beim Tüv

    Von wegen vor 96 müssen die Sitze nur klappbar sein; leider Fehlanzeige!
    Der möchte einen Nachweis das alles stabil ist. FIA würde auch gehen; leider haben keine der Sparco Halbschalensitze ein Gutachten oder ein FIA-Nachweis.

    Ich bin doch nicht der einzige der Sparco fährt?!
    Laufschienen sind mittlerweile von Recaro aber dafür finde ich auch nichts

  12. #12
    Eichhorns best friend! e.V. Mitglied Avatar von SPY#-2194
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    Zitat Zitat von malaka Beitrag anzeigen
    War heute beim Tüv

    Von wegen vor 96 müssen die Sitze nur klappbar sein; leider Fehlanzeige!
    Der möchte einen Nachweis das alles stabil ist. FIA würde auch gehen; leider haben keine der Sparco Halbschalensitze ein Gutachten oder ein FIA-Nachweis.

    Ich bin doch nicht der einzige der Sparco fährt?!
    Laufschienen sind mittlerweile von Recaro aber dafür finde ich auch nichts
    Hat auch niemand behauptet. Klappbar müssen Sie immer sein, wenn sich dahinter noch Sitzplätze befinden. Stichtag ist auch 1. Juni 1998. Demnach müssen die Sitze "nur" den Paragraphen 22a und 35a und deren Anhänge entsprechen.


    Ich kopiere mal:

    Änderungen der Sitze und der Sitzkonsolen in M1-Fahrzeugen ( PKW bis 3,5 to zGM)

    Im §22a StVZO stehen Sitze nicht als Bauartgenehmigungspflichtiges Ausrüstungsteil drin. Somit benötigen Sie erst mal keine BG.

    Im § 35a (2) StVZO wird folgendes verlangt:
    Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.

    Diese " im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen" sind im allgemeinen EG/ECE-Rili´s.

    Im Anhang zur StVZO finden wir dann zu § 35a (2) dies:
    Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III, und IV der Richtlinie 74/408/EWG, geändert durch die Richtlinie 81/577/EWG und die Richtlinie 96/37/EG

    Folglich gelten die Sitze dann als zulässig, wenn sie den Vorschriften der Rili entsprechen. Und das wird durch das E-Zeichen = die nach der Rili geforderte BG nachgewiesen.

    Was steht in der Rili 74/408 EWG inkl. den Nachträgen:
    Anhang I, Abschnitt 6: Auf jedem Sitz muss das EWG-Typgenehmigungszeichen angebracht sein, also das E-Zeichen.

    Anhang II befasst sich mit den M1-Fahrzeugen, also PKW bis 3,5 to zul.Ges.Gewicht ( zGG) neudeutsch: Gesamtmasse, zGM.
    In diesem Anhang II unter 2.6 werden die "Einstelleinrichtungen" definiert :
    Diese sind Einrichtungen, mit denen der Sitz oder seine Teile in eine Stellung gebracht werden können, die der Körperform des Sitzenden angepasst sind.
    Die Einstelleinrichtung ermöglich insbesondere:
    2.6.1 Längsverstellung
    2.6.2 Höhenverstellung
    2.6.3 Winkelverstellung
    (...)
    Anhang III ist für Busse und
    AnhangIV für alle anderen Fz, die bisher nicht genannt sind.

    Es ist nicht von der Lehne explizit die Rede, nur von einer allg. Winkelverstellung. Und diese kann m.E. auch mit der Konsole bewerkstelligt werden.

    Nun gilt obiges aber nach den Übergangsvorschriften § 72(2) StVZO erst für Fz ab folgenden Stichtagen :
    § 35a Abs 2, 3, 4, 5 Satz 1 und Abs 7 (Sitze, Sitzverankerungen, Kopfstützen,
    Anforderungen an Verankerungen und Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme) ist spätestens anzuwenden
    1 für erstmals in den Verkehr kommende neue Typen von

    a) Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998,
    b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 1999 und

    2 für alle erstmals in den Verkehr kommenden

    a) Kraftfahrzeuge ab dem 1. Oktober 1999,
    b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 2001.

    Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juni 1998 oder 1. Oktober 1999 (Nr 1a und Nr 2a) oder Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die vor dem 1. Oktober 1999 oder 1. Oktober 2001 (Nr 1b und Nr 2b) erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35a einschließlich der dazugehörenden Übergangsbestimmungen in § 72 Abs 2 in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung anwendbar.

    Ergo darf ein Fz, das vor dem entsprechenden Stichtag zugelassen wurde, Sitze nach der "alten" Fassung haben.
    Darf ! Weil "spätestens" dort steht. D.h., dass natürlich die EG/ECE- Rili´s auch angewendet werden dürfen und somit Sitze mit E-Kennzeichnung zulässig, jedoch eben nicht vorgeschrieben sind.

    Diese Fassung lautet wie folgt:
    § 35a (2) StVZO i.d.F. vor dem 1.6.1998:
    Die Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigung müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln; dies gilt nicht für seitlich klappbare Sitze (z. B. im Gang von Kraftomnibussen).
    Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rükkenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind.

    Kein Wort von Lehnenverstellung, Bauartgenehmigung,...

    Die angesprochene Lehnenverstellung findet man in der "Führerhausrili":
    Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u
    Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV – 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986,
    VkBl S 303:
    Diese Rili stellen eine Unterlage für den Sachverständigen dar, die angibt, auf welche Weise das Ziel einer sicheren Gestaltung u Ausrüstung der Führerplätze u Führerhäuser erreicht werden kann u mit welchen der vom Konstrukteur angewendeten Mitteln dieses Ziel aufgrund vorangegangener Prüfungen des Sachverständigen als gesichert zu betrachten ist. Der Sachverständige ist bei seiner Gutachtertätigkeit an diese Rili, die gewissermaßen eine Vorarbeit für die ihm gestellte Aufgabe bedeuten, ebensowenig gebunden wie der Konstrukteur, der auch unter anderen als den hier aufgeführten Konstruktionslösungsmöglichkeiten bei der Gestaltung u der Ausrüstung der Führerplätze u der Führerhäuser wählen kann. In solchen Fällen ist vom Sachverständigen in eine sorgfältige umfassende Prüfung einzutreten, für die der Hersteller den erforderlichen Zeitaufwand billigerweise berücksichtigen muß u seine Mithilfe bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise nicht versagen kann.

    Hier fallen mir die Worte KANN und EBENSOWENIG WIE...GEBUNDEN auf.

    Ein Wort noch zum min. geforderten Verstellbereich nach der Rili:
    Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene
    nach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal u senkrecht zur Sitzlängsachse liegen.

    Somit wäre für ältere Fz vor oben genannten Stichtagen der Rili nach eine Lehnenverstellung von max. 10° ausreichend.

    Wenn sie verbindlich anzuwenden wäre. Was sie aber laut ihrer eigenen Aussage nicht ist.

    Abschließen noch ein Wort zum Sicherheitsgurt, der extra betrachtet werden muss: Wenn dieser an der Konsole befestigt ist, gelten für Diese ab Stichtag Erstzulassung Fz 1.1.1992 auch die EG-Vorschriften.
    Bei wem warst du denn nachfragen? Tüv oder Dekra? (Je nach dem, aus welchem Bundesland du kommst) Muss halt ein aaSmT oder ein aaS sein, da eben eine Begutachten nach §21 StVZO notwendig ist.
    Geändert von SPY#-2194 (31.08.2017 um 03:52 Uhr)
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  13. #13

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    Hallo,

    ich war bei TÜV-Nord. Ehrlich gesagt verstehe ich nur Bahnhof. Was ist aaSmT und aaS
    Mein Auto wurde wohl per ABE abgenommen...

    Will mir die fahrt zu RHD-Speedmaster sparen, aber darauf läuft es wohl leider hinaus
    Kein möchtegern Tuningshop hier in der Umgebung traut sich da ran.
    Jedes mal die Frage nach FIA und Gutachten...
    Geändert von malaka (01.09.2017 um 01:22 Uhr)

  14. #14
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    Was den aaS beziehungsweise den aaSmT angeht: *klick*

    Was den Rest angeht. Na klar kann man zum Speedmaster fahren. Man kann aber auch jeden anderen Sachverständigen aufsuchen, der das darf (siehe link) und mit dem in Ruhe sachlich darüber reden. Welche rechtlichen Grundlagen gelten, steht ja Alles oben.

    Und als Hilfe kann man auch versuchen, irgendwas an Papieren zu den Sitzen zu bekommen.
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  15. #15

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