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Thema: SCC Spurplatten haben an Edition Modellen kein gültiges Teilegutachten!!

  1. #1

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    Standard SCC Spurplatten haben an Edition Modellen kein gültiges Teilegutachten!!

    Hallo,
    wollte dann meine 20mm Spurplatten eintragen lassen! Ohne Erfolg. Die Edition Modelle haben eine ABE-Nr./EG-BE-Nr. mit der Endnummer 00-15.
    Im Gutachten von SCC aus 6/16 ist nur die Endnummer 00-14 aufgeführt.
    Ich habe SCC informiert, welche diese Info angeblich jetzt im Onlinekatalog aufnehmen wollen.

    Die eh schon teuren Spurplatten werden somit um 60,- Euro(Sondereintragung) teurer! Leider!


    Gruß Martin

    PS. Zitat SCC: ich hätte mir vorher das Gutachten durchlesen sollen! Ach neee...

  2. #2

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    Hmm, das müsste dann ja auch für Felgen, Eventuri & so gelten.

    Das ist ja gemein...

  3. #3
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    Avatar von ATR-Meister
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    ach quatsch, da hat der prüfer es wieder zu eng genommen!
    typ und alles stimmt, so dass das die meisten bestimmt so eintragen sollten.

    aber wenn einer es genau nimmt, dann ist es wohl so.

    das sind auch echt vögel bei honda......sind die restenummern gewesen
    Grüsse vom Meister!!

  4. #4

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    Ja, vor allem, da sich die Änderungen auf ein paar einfache Optik-Dinge beschränken...

  5. #5
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    echt, technisch identisch und dann so ein murks
    Grüsse vom Meister!!

  6. #6

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    Ja echt ärgerlich....und ich bin extra nicht zu den"Pingelsbrüdern" gefahren....mit denen ich sonst auch nur Ärger habe!
    Hab die Herrn natürlich darüber aufgeklärt, dass es sich nur um eine Farbänderung am Auto handelt. Wobei die mir dann sagten, dass dafür sicherlich bei Honda keine neue Nummer gemacht werden würde..OHNE WORTE!

  7. #7
    dsdo e.V. Mitglied Avatar von Awake
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    Wie immer jeder davon ausgeht, dass jeder Prüfer jedes Auto mit jeder Sonderausstattung kennen muss. Und natürlich soll jeder Prüfer jedem dahergelaufenen glauben "das passt schon so".
    Warum die EG-BE eine andere ist überrascht zugegeben aber schon etwas, aber hat sicherlich seine Gründe.


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  8. #8

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    Ich fühle mich wohl eher wie ein Kunde und nicht wie ein "Dahergelaufener"! Die Sache ist ärgerlich aber ich habe Verständnis für den Prüfer. Ich bin sauer über SCC die angeblich nichts davon wissen und behaupten ich sei der erste mit diesem Problem. Ich möchte meinen Frust hier nicht abladen sondern darüber informieren damit dieses Problem öffentlich wird. Darüber hinaus erhoffe ich mir konstruktive Vörschläge um mein Problem zu event. zu lösen...wie zB. Warum macht Honda das? Wie bekomme ich einen Schrieb von Honda, dass es null relevante Unterschiede für die Eintragung gibt.

  9. #9
    Avatar von Rhodosmaris
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    Unbedenklichkeitsbescheinigung/Freigabe von Honda erbitten, aus der hervorgeht, daß die White Edition keinerlei technische Unterschiede zur normalen Version hat. Hierbei gleich die BE-Nummern/ Typschlüsselbeider Typen mit angeben.
    Hab vor ewigen Zeiten mal ne Freigabe bei Ford angefragt, zum Umbau der Bremse an einem Escort Cabrio auf RS2000 mit größeten Scheiben/Sätteln vorn und Scheibe statt Trommel hinten.
    Wurde von Ford abgelehnt, weil es das Cab nie als RS gab. Also neue Anfrage auf Umbau auf XR3i Bremse gemacht (gabs als Cab).
    Wenige Tage später kam die Freigabe. Das schlaue an der Sache ist, daß die RS und die XR Bremse absolut identisch sind!
    Wollte das nur als Beispiel angeben, daß man möglichst genaue Angaben (selbst beim Hersteller, der seine Fahrzeuge am besten kennen sollte) macht.

    ciao Maris

  10. #10
    dsdo e.V. Mitglied Avatar von Awake
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    Zitat Zitat von RD350 Beitrag anzeigen
    Ich fühle mich wohl eher wie ein Kunde und nicht wie ein "Dahergelaufener"! Die Sache ist ärgerlich aber ich habe Verständnis für den Prüfer. Ich bin sauer über SCC die angeblich nichts davon wissen und behaupten ich sei der erste mit diesem Problem. Ich möchte meinen Frust hier nicht abladen sondern darüber informieren damit dieses Problem öffentlich wird. Darüber hinaus erhoffe ich mir konstruktive Vörschläge um mein Problem zu event. zu lösen...wie zB. Warum macht Honda das? Wie bekomme ich einen Schrieb von Honda, dass es null relevante Unterschiede für die Eintragung gibt.
    Sollte kein Angriff gegen dich sein, sondern diese ständigen Verurteilungen der Prüfer kritisieren. Für einen selber mag vieles halt logisch und ganz klar sein, aber dass nicht jeder Sachverständige jeden Unterschied zwischen einem ej9 und ek9 kennt wird dann oft als "Unfähiger TÜVer" abgestempelt.
    Wohingegen ein "den anderen Motor merkt der Prüfer doch eh nicht" gerne hingenommen wird.

    Ich schweife ab, sorry. In meinen Augen hat der SV richtig gehandelt. Würde versuchen von Honda eine Bestätigung zu bekommen.


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  11. #11
    Eichhorns best friend! e.V. Mitglied Avatar von SPY#-2194
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    Oder halt einfach wie bei Flegen mit Gutachten für einen BMW per passendem Paragraphen eintragen!? Die Teile sind ja geprüft..Achslasten und andere Werte sollten ja recht ähnlich sein...

    Wundert mich, dass der Herr da nicht von selbst drauf kam? Oder war Er nicht befugt? Wenn dem so ist/war, darf Er dir das als KÜS/GTÜ und was weiss ich sonst noch nicht eintragen. Bestimmte Prüfer dürfen eben nur streng nach 19.3 abnehmen. da würde es schon reichen, wenn du eine andere Rad/Reifenkombi am Fahrzeug hast, als im Gutachten aufgeführt oder zusätzlich Federn/Fahrwerk drin. So wird dann direkt eine §21 draus, was nur TÜV (alte Budnesländer) und Dekra (neue Bundesländer) Prüfer dürfen, welche dafür auch qualifiziert sind, als aaS.
    Geändert von SPY#-2194 (30.05.2017 um 23:12 Uhr)
    Benutzen, statt putzen!
    "Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."

    Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!

  12. #12
    dsdo e.V. Mitglied Avatar von Awake
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    Klar, das ist möglich. Steht ja auch im Eingangspost. Kostet halt wieder extra Geld. Hätte man ja tatsächlich vermeiden können.


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