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Thema: Leuchtweitenregler spinnt TÜV

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Don ED6 Avatar von CWittich
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    Nen Auspuff kann man sich zur Not selbst bauen - bei ner LWR sieht das schon anders aus...

  2. #2

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    Zitat Zitat von CWittich Beitrag anzeigen
    Nen Auspuff kann man sich zur Not selbst bauen - bei ner LWR sieht das schon anders aus...
    Wer entscheidet was man selbst bauen kann und was nicht? Wo ist das gesetzlich festgelegt?

    Edit: Ist mir zu blöd jetzt:
    um das hier mal mit ein paar Fakten abzuschließen, eine manuelle Leuchtweitenregulierung ist bei Fahrzeugen ab EZ 01.01.1990 Pflicht. Das steht in der StVZO. Eine Ausnahmegenehmigung von der StVZO kann nur die zuständige Behörde ausstellen. "Austragen" gibts nicht. Und die Behörden haben besseres zu tun.
    Geändert von ej2-coupe (30.12.2016 um 17:44 Uhr)

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