Den Gutachter habe ich selber gesucht.
Die Werksgarantie aktuell ist nicht wirksam, zumindest für den Motor, da Honda der Vorfall bekannt ist. Schließlich wurde ich zu einem Hondahändler abgeschleppt und dieser hat das Öl aufgefüllt und auf der Rechnung vermerkt, dass Folgeschäden nicht auszuschließen sind, dementsprechend wird das sicher auch in der Datenbank von Honda stehen. Die Werkstatt die den Ölwechsel verbockt hat, hat sich natürlich bei Honda erkundigt, um sicher zu gehen, dass ich am Telefon halt nicht irgendwas erzähle. Die wissen das also ebenso.
Wenn ich also mit dem aktuellen Wissen aller Parteien den Motor evtl. kille, dann trage ich bei einem Motorschaden die Schuld und damit die Kosten mindestens anteilig, weil mir die Gefahr eben bewusst sein muss. Und vor der Gefahr anteilig vielleicht 12.000€ für nen neuen Motor zu blechen, werde ich ihn sicher nicht foltern.
Ich habe also einen Gutachter konsultiert, der hier in Leipzig für Gerichte und die Dekra Motorengutachten macht.
Dieser sagte: "Wenn das mein Auto wäre, dann würde ich mindestens den Turbo, die Kurbelwelle und die Lager prüfen."
Dies geht aber natürlich nur, wenn der Motor geöffnet wird. Wenn das passiert erlischt natürlich ebenfalls die Werksgarantie.
Ich hab Donnerstag ne Konsultation bei meinem Rechtsbeistand und werde mich da über weitere Schritte erkundigen (Rechtsschutzversicherung regelt).
Die Situation ist so, dass die Werkstatt/deren Versicherung dafür sorgen muss, dass mein Fahrzeug den Status wieder erlangt, wie vor dem Schadenfall.
Also ein Fahrzeug mit 4 Jahren Werksgarantie. Wie die das anstellen ist mir egal und wenn die mir halt nach rechtlicher Auseinandersetzung einen neuen Motor da reinsetzen müssen oder es noch teurer für die Versicherung wird, dann ist das halt so.
So lange wird der R nicht bewegt, damit mir keine anteilige Schuld an weiteren Schäden aufgedrückt werden kann.
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