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Thema: Ölwechsel ist schief gegangen.

  1. #46
    aka Goldständer e.V. Mitglied Avatar von gold-civic
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    Zitat Zitat von bks7605 Beitrag anzeigen
    Kann mir jedoch nicht vorstellen, dass der gutachter oder deren versicherung im schadensfall haftet.
    vorallem, wielange sollten die wenn dann haften? Irgendwann könnte sich ja ein anderer Fehlter einschleichen. Das wird dann auch wieder ewig untersucht und ob dann Honda dafür wieder einspringt ist auch fraglich.

  2. #47
    Avatar von daVe87
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    Zitat Zitat von bks7605 Beitrag anzeigen
    Hätte, wäre, kann und aber...
    Schlussendlich hast du recht, es ist dein motor in deinem kfz.
    Kann mir jedoch nicht vorstellen, dass der gutachter oder deren versicherung im schadensfall haftet.
    Das ist wie bei der Werkstatthaftung. Sie nehmen den Motor auseinander, wenn dort rauskommt das nix ist (Gutachten) und nach dem Zusammenbau passiert dann was und es ist nachweisbar, dass das durch mangelnden Zusammenbau passiert ist, dann ist der dran, der den wieder zusammengebaut hat.

    Denke auch, dass die Haftung dann wieder auf Honda zurück übergehen wird, sobald klar ist das kein Schaden vorliegt. Das wird mir der Gutachter sagen können.
    Produkthaftung ist ja was anderes als Dienstleisterhaftung

    Allerdings haftet derjenige, der den Motor / Teile ab- und wieder anbaut eben dafür, dass das korrekt gemacht ist. Wie mit der Ablassschraube.
    Geändert von daVe87 (04.08.2016 um 14:50 Uhr)

  3. #48
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
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    Wenn du jetzt auf die Bahn gehst und ballerst und er macht die Grätsche, dann bekommst doch auch nen neuen, entweder von Honda oder von der Werkstatt. Denn es wurde ja schon festgestellt das ein Fehler aufgetreten ist. Und wer verbietet dir dein Auto zu fahren?!?

    Wie du es auch drehst, es muss jemand (solange Garantie ist) für den Schaden einstehen. Ich würde es jetzt testen, in 40tkm wird es auch wieder schwer jemanden dafür verantwortlich zu machen. Die sagen dann, "hmm 40tkm ist er einwandfrei gelaufen".

    Würde eh sagen, keiner wird was sehen, keiner wird was tauschen wenn er jetzt geräuschlos und einwandfrei läuft und keiner wird dir den Motor komplett zerlegen, alles genauestens Prüfen und Vermessen, weil das dann genauso teuer wäre wie ein neuer Motor. Und das müsste man tun um etwas zu finden, denn im Moment läuft er ja gut.

    Deswegen WENN würde dir jeder sagen, fahren und WENNs ihn zerlegt gibts halt dann nen neuen, weil keiner wird sich die Kosten auf Vermutung auferlegen.

  4. #49
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    also nen kollege hatte nen lagerschaden als der ölfilter sich lockerte. kein druck-> lampe an und die lampe leuchtete nur 5-8sek max. es war im teillast. auto abgeschleppt und öl aufgefüllt. motor klapperte nicht. 40km später mit ladedruck = lagerschaden. riefen waren keine zusehen aber die pleullager haben hitze gesehen und saßen nicht mehr stramm drinne. honda b18 stock motor der nie offen war mit turbo. riefen im zylinder waren keine zusehen. warum auch. kein öl = kein öldruck = lager kriegen gut hitze ab (auch wenn der ölfim nicht abgerissen is, es waren keine riefen zusehen) aber der lagerrücken aus stahl hat an spannung verloren. jetzt im nachinein hätten neue pleul und hauptlager zu keinem motorschaden geführt.

  5. #50
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
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    Genau, deswegen ab auf die Bahn und erstmal ordentlich KM ballern. Wenn dann alles noch läuft, is auch nix.

  6. #51
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    Zitat Zitat von ROVA Beitrag anzeigen
    Genau, deswegen ab auf die Bahn und erstmal ordentlich KM ballern. Wenn dann alles noch läuft, is auch nix.
    lol genau das würde ich nicht machen. ein schaden führt zu nem kaputalem motorschaden..ölpumpe,turbolader,kurbelwelle und evtl pleul und lagerstücke im gesamtem motor. das wird dann richtig teuer und kostet sehr viel zeit.

  7. #52
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    Avatar von ATR-Meister
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    naja, ich kann dave87 verstehen, sein erster neuwagen und garantie von honda ist weg.
    garantie vom ölwechsler ist nicht da, allenfalls gewährleistung.
    problem: die sagen im zweifelsfall das kommt nicht davon und er muss die suppe auslöffeln.

    nichts desto trotz:
    ich würde es auch wie rova machen: rauf den socken und dann sehen, ob er verreckt.
    später packst du keinen mehr, jetzt immer noch die werkstatt!! auch wenn es schwer wird, später unmöglich!
    Grüsse vom Meister!!

  8. #53
    Avatar von daVe87
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    Zitat Zitat von ATR-Meister Beitrag anzeigen
    naja, ich kann dave87 verstehen, sein erster neuwagen und garantie von honda ist weg.
    garantie vom ölwechsler ist nicht da, allenfalls gewährleistung.
    problem: die sagen im zweifelsfall das kommt nicht davon und er muss die suppe auslöffeln.

    nichts desto trotz:
    ich würde es auch wie rova machen: rauf den socken und dann sehen, ob er verreckt.
    später packst du keinen mehr, jetzt immer noch die werkstatt!! auch wenn es schwer wird, später unmöglich!
    Die Werkstatt hat sich ja aber auch schon selber bei Honda gemeldet, um sicher zu gehen, dass ich nicht irgendwas erzähle.
    Natürlich wissen die jetzt auch, dass Folgeschäden nicht auszuschließen sind.

    Wenn ich jetzt fahre, dann ist das wieder auf eigene Gefahr, da ich wissentlich mit einem Fahrzeug vollgas gebe, welches einen Schaden haben kann.
    Das Risiko gehe ich nicht ein. Der kommt zum Gutachter, fertig ist.

    Wenn es von dem ne belastbare Aussage gibt, dass kein Schaden vorliegt greift die Garantie ja wieder.
    Geändert von daVe87 (04.08.2016 um 20:07 Uhr)

  9. #54
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
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    Und wenns dann doch kaputt geht?! Weil der ja anhand "mal drauf gucken" nichts brauchbares sagen kann, dann müsste man schon den Motor komplett zerlegen und messen etc..

    Meisterwerkstatt sollte die Garantie auch bleiben, egal ob Honda oder freie Werkstatt.

    Der sagt dir, passt alles. Du fährst 20tkm und dem Motor zerfetzt es. Was dann?!? Wennst jetzt mal ordentlich ballerst, dann hast Gewissheit. Wenn er hält, alles in Butter, wenns nen zerlegt, dann war was im Sack und muss von einem der Schuldigen gezahlt werden.

    Den kapitalen Motorschaden bekommt er so oder so WENN was in Mitleidenschaft gezogen wurde, also warum dann nicht jetzt gleich. Warten machts ja nicht besser, außer das es mit jedem Kilometer schwieriger wird jemand zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn aber alles ok ist, dann hält er jetzt und später. So einfach ehe ich das und man hätte Gewissheit. Meine Meinung.

    Vor allem..., ich denke ja sowieso das der nix abbekommen hat, also würd ichs drauf ankommen lassen.

  10. #55
    Avatar von daVe87
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    Generell magst du Recht haben.

    Da aber alle Parteien wissen, dass was sein könnte ("Folgeschaden kann nicht ausgeschlossen werden") bin ich dann der, der in Röhre schaut, wenn ich jetzt Vollgas gebe. Schließlich muss mir nach dieser Info bewusst sein, dass der Schaden bei Vollgas auftreten kann.

    Dementsprechend meine rechtliche Auffassung der aktuellen Situation:

    Honda:Kunde wurde über möglichen Schadensfall informiert. "Folgeschäden können..."
    Werkstatt: Besitzer wusste durch Hersteller von einem möglichen Schaden und hat ohne kompletten Check den Totalschaden billigend in Kauf genommen.

    daVe87 -> schaut in die Röhre und bleibt auf den Kosten eines Austauschmotors sitzen. Nein danke.

    Um auf der rechtlich sicheren Seite zu seinen, lässt daVe87 den Motor checken und ist dann durch das Gutachten rechtlich abgesichert.

    Edit: Nach einem positiven Gutachten kann Honda einen Schaden nach 20tkm nicht wegen dieses Vorfalls ablehnen, da das Gutachten bescheinigt, dass kein Schaden vorlag. Ergo ist Honda dann eben in der Pflicht.
    ________________________

    Das sind zumindest meine Gedanken, ich werde in der Sache auch nochmal meinen Rechtsbeistand kontaktieren.
    Geändert von daVe87 (05.08.2016 um 00:10 Uhr)

  11. #56

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    Kann Honda danach nicht trotzdem eienn Schadensfall ablehen, da du zum Ölwechsel in einer anderen Werstatt warst und eben NICHT in einer Vertragswerkstatt?
    Honda weiß ja jetzt von dem Vorfall und ich kann mir gut vorstellen, dass sie sagen, fremde Werkstatt Garantie erloschen....

    Zumindest war das bei uns hier schon fot der Fall in der Gegend wennn einer zu eienr freien Werkstatt gefahren ist und das nicht nur bei Honda...

  12. #57
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    Das ist Käse....lt. EU-Recht kannst du auch zu ner anderen Werkstatt gehen solange es eine Meisterwerkstatt ist.
    Die Garantie (Freiwillige Leistung) kann erlöschen, nicht aber die Gewährleistung.
    Geändert von Spanni (05.08.2016 um 07:26 Uhr)
    so long
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  13. #58
    Avatar von bks7605
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    Zitat Zitat von daVe87 Beitrag anzeigen

    Edit: Nach einem positiven Gutachten kann Honda einen Schaden nach 20tkm nicht wegen dieses Vorfalls ablehnen, da das Gutachten bescheinigt, dass kein Schaden vorlag. Ergo ist Honda dann eben in der Pflicht.
    Und genau das denke ich nicht auch wenn ich es dir wünschen würde.

    Das gutachten ist eher temporär bzw. der ist-stand.
    Ich falle eines späteren motorschadens müsste der motor komplett auseinander genommen werden und begutachtet werden.
    Was wäre denn innerhalb dieser 20tsd km, was ist wenn du da noch mal ohne öl fährst (überspitzt gesagt). Dafür kann honda doch nicht haften, also ich würde es nicht...
    Wenn das zb nach 5tsd km passieren würde, kann man vielleicht auf den ölverlusst schließen, nach 20tsd km ist es doch wieder eine völlig andere situation.

    Ich würde mich in erster linie drüber ärgern, dass die offene werkstatt kontakt zur honda-werkstatt hatte.
    Wenn du pech hast haben die einen eintrag hinterlegt...
    Kannst du das nicht herausbekommen, ob es einen eintrag gibt? einfach mal vorstellig werden und blöd fragen: "ich bin herr y mit dem fahrzeug x und sie wissen schon was passiert ist, schauen sie doch mal rein, da steht alles!"

    Zum anderen denke ich genauso wie die anderen, dass da nichts passiert ist.

  14. #59
    Avatar von Rhodosmaris
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    Jede Meisterwerkstatt kann Garantiearbeiten ausführen - nach Herstellervorgaben.ciao Maris

  15. #60
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    Nein, kann sie nicht.
    Jede Werkstatt kann die Wartung durchführen, wenn sie nach Vorgaben der Hersteller erfolgt. Dann darf der Hersteller die Gewährleistung nicht verweigern.
    Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, genau wie eine Kulanz. Und damit KANN es dann essig sein.

    Eine Garantiereparaturwird deshalb nur in einer Herstellervertretung durchgeführt werden. Gewährleistung siehts wieder etwas anders aus. Da habe ich schon (bei VAG) gesehen, das es in einer freien Werkstatt behoben wurde und VAG die Arbeit und das Material bezahlt hat.
    so long
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