Fahrzeuge: Real Men ride Low....
Sag ich... Klasse mit dazu gehörigen Reglement studieren und dann schauen was das Honda Regal hergibt.
Im Club Slalom gibt es folgende Klassen nach DMSB:
Gruppe G (seriennahe Fahrzeuge)
Gruppe N
Gruppe F (von 2005 bis Ende 2009 Gruppe F-2005) (verbesserte Fahrzeuge)
Gruppe H (stark verbesserte Fahrzeuge)
Gruppe FS (Freestyle)
Gruppe SE (Slalom Einsteiger)
Allein schon wenn ich Gruppe G die gröbsten Punkte sehe, weisst schon was dieStunde geschlagen hat
Motorleistung: |
Die Leistungsangabe im ursprüngl. Fz.-Schein/Briefdarf nicht geändert werden |
Gewichtserhöhung: |
Nur durch Einbau von Sicherheitseinrichtungen und Zubehör im Rahmen des Reglement erlaubt. Dies ist um max. 100kg bezogen auf das höchste Fahrzeugleergewicht laut G-Fahrzeugliste statthaft. |
Gewichtsreduktion: |
Nur um 20kg bezogen auf das niedrigste Leergewicht laut G-Fahrzeugliste erlaubt, wenn sie durch das Reglement erlaubte Veränderungen wie Austausch der Seriensitze, Ausbau der hinteren Gurte oder anderen regelkonformen Änderungen zustande kommt. |
Räder: |
Zulässige Felgenbreite ist bis 7 Zoll Maulweite. Werden breitere Felgen verwendet efolgt die Höherstufung in die nächste LG-Klasse |
Kotflügelverbreiterungen: |
Die Verwendung von Kotflügelverbreiterungen führt zur Umstufung in die nächsthöhere Klasse. |
Reifen: |
Es dürfen Slicks oder Strassenreifen verwendet werden. |
Motor: |
Der Motor einschliesslich aller Hilfs- und Nebenaggregate muss serienmäßig sein. Die Verwendung von Übermass-Kolben ist zulässig, das Verdichtungsverhältnis darf nicht durch andere Zylinderkopfdichtungen verändert werden. |
Abgasanlage: |
Ab Auslasskrümmer-Ende dürfen nicht serienmäßige Abgasanlagen mit ABE,EG-Betrieberlaubnis verwendet werden. Abgasanlagen, deren Eintrag Über einen "Technischen Bericht" erfolgten sind nicht gestattet. |
Kraftübertragung: |
Es dürfen nur Seriengetriebe, -achsantriebe und -differziale verwendet werden. |
Bremsen: |
Bremsbeläge sind freigestellt, jedoch dürfen nicht serienmäßige nur mit ABE, Prüfzeichen oder Teilegutachten oder Prüfbericht mit Eintrag verwendet werden. |
Fahrwerk: |
Es ist die Verwendung von Sportdämpfern, Tieferlegungsfedern und auch Gewindefahrwerken zulässig. |
Fahrzeughöhe: |
eine Veränderung von ± 50 mm gegenüber der in der G-Fahrzeugliste eingetragenen Werte ist zulässig. |
Domlager: |
Die oberen Domlager sind freigestellt, dürfen jedoch kein anderes Lochbild oder Sturzverstellung haben. |
Distanzscheiben: |
nicht zulässig |
Geändert von feiny (30.06.2016 um 13:50 Uhr)
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