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Thema: Welchen Honda für Club-Slalom

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Avatar von feiny
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    Sag ich... Klasse mit dazu gehörigen Reglement studieren und dann schauen was das Honda Regal hergibt.

    Im Club Slalom gibt es folgende Klassen nach DMSB:
    Gruppe G (seriennahe Fahrzeuge)
    Gruppe N
    Gruppe F (von 2005 bis Ende 2009 Gruppe F-2005) (verbesserte Fahrzeuge)
    Gruppe H (stark verbesserte Fahrzeuge)
    Gruppe FS (Freestyle)
    G
    ruppe SE (Slalom Einsteiger)

    Allein schon wenn ich Gruppe G die gröbsten Punkte sehe, weisst schon was dieStunde geschlagen hat

    Motorleistung: Die Leistungsangabe im ursprüngl. Fz.-Schein/Briefdarf nicht geändert werden
    Gewichtserhöhung: Nur durch Einbau von Sicherheitseinrichtungen und Zubehör im Rahmen des Reglement erlaubt. Dies ist um max. 100kg bezogen auf das höchste Fahrzeugleergewicht laut G-Fahrzeugliste statthaft.
    Gewichtsreduktion: Nur um 20kg bezogen auf das niedrigste Leergewicht laut G-Fahrzeugliste erlaubt, wenn sie durch das Reglement erlaubte Veränderungen wie Austausch der Seriensitze, Ausbau der hinteren Gurte oder anderen regelkonformen Änderungen zustande kommt.
    Räder: Zulässige Felgenbreite ist bis 7 Zoll Maulweite. Werden breitere Felgen verwendet efolgt die Höherstufung in die nächste LG-Klasse
    Kotflügelverbreiterungen: Die Verwendung von Kotflügelverbreiterungen führt zur Umstufung in die nächsthöhere Klasse.
    Reifen: Es dürfen Slicks oder Strassenreifen verwendet werden.
    Motor: Der Motor einschliesslich aller Hilfs- und Nebenaggregate muss serienmäßig sein. Die Verwendung von Übermass-Kolben ist zulässig, das Verdichtungsverhältnis darf nicht durch andere Zylinderkopfdichtungen verändert werden.
    Abgasanlage: Ab Auslasskrümmer-Ende dürfen nicht serienmäßige Abgasanlagen mit ABE,EG-Betrieberlaubnis verwendet werden. Abgasanlagen, deren Eintrag Über einen "Technischen Bericht" erfolgten sind nicht gestattet.
    Kraftübertragung: Es dürfen nur Seriengetriebe, -achsantriebe und -differziale verwendet werden.
    Bremsen: Bremsbeläge sind freigestellt, jedoch dürfen nicht serienmäßige nur mit ABE, Prüfzeichen oder Teilegutachten oder Prüfbericht mit Eintrag verwendet werden.
    Fahrwerk: Es ist die Verwendung von Sportdämpfern, Tieferlegungsfedern und auch Gewindefahrwerken zulässig.
    Fahrzeughöhe: eine Veränderung von ± 50 mm gegenüber der in der G-Fahrzeugliste eingetragenen Werte ist zulässig.
    Domlager: Die oberen Domlager sind freigestellt, dürfen jedoch kein anderes Lochbild oder Sturzverstellung haben.
    Distanzscheiben: nicht zulässig
    Geändert von feiny (30.06.2016 um 13:50 Uhr)

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