Ich behaupte mal es gibt viele ältere Fahrzeuge die da schon serie lauter sind.
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Ich behaupte mal es gibt viele ältere Fahrzeuge die da schon serie lauter sind.
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Vielleicht habe ich was überlesen aber ich frage auch mal kurz.
Hab an meinem EG6 ne Invidia in Verbindung mit FK und HJS Austauschkat eingetragen mit Silencer. Fahrgeräusch 77db, Standgeräusch 97db.
Also wenn bei der Abnahme die Geräusche im Rahmen einer Messung erhöht eingetragen werden, was passiert dann bei einer Kontrolle?
Wird das dann auch angezweifelt bzw. ist das überhaupt ok?
Bei mir war das so, dass ich mit einer zu lauten Abgasanlage (Skunk2) unterwegs war und angehalten wurde. Die Polizisten waren sich schnell einig, dass das nicht mehr in der Toleranz liegt und untersagten mir die Weiterfahrt. Ich hatte damals (2009) das Gefühl, dass die Herren noch zwingend weitere Mängel suchten, dass die Vorstellung bei einem Gutachter rechtfertigte. Sie haben ewig gesucht und mir u.a. unterstellt, ich hätte ein Eigenbau Self-Made Cold Air Intake verbaut, da man das ja eindeutig hörte. Und meine Bremsen seien stark verschlissen. Auf die Idee mit der Scheinwerferaustrittskante kamen die Herren nicht. :-)
So riefen die Herren den Abschlepper, mein Auto wurde Tage später vom Gutachter stillgelegt, ich bekam mehrere Punkte, ein sattes Bußgeld, lediglich zwei Tage Zeit das Auto vom Verwahrhof zu schleppen und musste dann den Wagen wieder vorführen.
Die Betriebserlaubnis erlosch, da der Auspuff deutlich zu laut war. Obwohl dieser eingetragen war, sogar mit DB Erhöhung.
Geändert von ManU (16.02.2016 um 15:00 Uhr)
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7. Messung des FahrgeräuschsAktuell gilt ein Grenzwert von 74 Dezibel für alle Pkw - mit der Ausnahme, dass besonders stark motorisierte Autos einen Bonus erhalten und 75 Dezibel laut sein dürfen. Als besonders stark gelten Fahrzeuge derzeit, wenn sie mehr als 204 PS pro Tonne Leergewicht haben.
Das Fahrgeräusch ist bei beschleunigter Vorbeifahrt des Fahrzeugs beiderseits der Fahrbahn zu messen. Dabei ist der Höchstwert des A-bewerteten Schallpegels, der während der Vorbeifahrt angezeigt wird, abzulesen.
Die Anordnung der horizontalen Messstrecke und der Aufstellungsort des Messmikrofons sind in Anlage 1 dargestellt. Der Beschleunigungsvorgang beginnt beim Überfahren der Linie AA mit der Vorderseite und endet beim Überfahren der Linie BB mit der Rückseite des Fahrzeugs. Anstelle von BB ist es im Allgemeinen zweckmäßiger, die Linie DI) auf der Straße zu markieren. Dabei ist aber zu beachten, dass der Abstand zwischen den Linien BB und DD durch die Fahrzeuglänge bestimmt ist und dass somit DD u. U. von Fall zu Fall neu markiert werden muss.
Beiderseits der Fahrspurmitte CC sind in 7,5 ± 0,2 in Abstand in den Messpunkten MM die Messmikrofone aufzustellen. Falls nur ein Schallpegelmesser vorhanden ist, ist das Fahrgeräusch durch abwechselndes Fahren in beiden Richtungen für beide Fahrzeugseiten getrennt zu bestimmen. Da MM zu den Linien AA und DD nicht symmetrisch liegt, ist dabei auf richtige Zuordnung der Linien in beiden Fahrtrichtungen zu achten.
Bei Krafträdern mit Beiwagen wird beiderseits der Spur des Kraftrades gemessen.
Die mit einem Führer besetzten Fahrzeuge müssen unbeladen sein. Die Motoren sind vor der Messung auf normale Betriebstemperatur zu bringen; diese kann z. B. bei einer Öltemperatur von mehr als 60° C angenommen werden. Zum Betrieb des Fahrzeugs notwendige Einrichtungen, die nicht ständig mitlaufen, sondern automatisch oder nach Bedarf von Hand abschaltbar sind, müssen sich bei der Messung in dem Betriebszustand befinden, in welchem der höhere Schallpegel auftritt. Bei Fahrzeugen mit Einrichtungen, die während der Fahrt im öffentlichen Verkehr arbeiten können, z. B. Betonmischer, Asphaltkocher, Kompressoren, Mülltrommeln, sind diese Einrichtungen während der Messfahrt in der bei der Straßenfahrt üblichen Weise zu betreiben.
Für die Fahrweise während der Messfahrt gilt folgendes:
a) Fahrzeuge ohne Wechselgetriebe sind mit gleichmäßiger Geschwindigkeit (ohne Bremsung) bis zur Linie AA zu fahren, und zwar mit 1/4 der Motordrehzahl, bei der die höchste Motorleistung erreicht wird, aber höchstens mit 50 km/h. Beim Überfahren von AA wird das Fahrpedal oder der Gasdrehgriff so schnell wie zweckmäßig in die Stellung für volle Leistung gebracht. Bei DD ist so schnell wie möglich wieder zu schließen.
b) Bei Fahrzeugen mit herkömmlichem Wechselgetriebe, das 2, 3 oder 4 von Hand schaltbare Gänge hat, ist der 2. Gang, bei mehr als 4 Gängen der 3. Gang einzuschalten. Bei Zusatzge
trieben ist auf „schnell" zu schalten. „Overdrive"-Stufen oder ähnliche sind jedoch nicht zu benutzen. Das Fahrzeug ist mit gleichmäßiger Geschwindigkeit (ohne Bremsung) bis zur Linie AA zu fahren, und zwar mit 3/4 der Motordrehzahl, bei der die höchste Motorleistung erreicht wird, aber höchstens mit 50 km/h. Beim Überfahren von AA wird das Fahrpedal oder der Gasdrehgriff so schnell wie zweckmäßig in die Stellung für volle Leistung gebracht. Bei DD ist so schnell wie möglich wieder zu schließen. Falls der Motor bei dieser Fahrweise eine Drehzahl erreicht, die über seiner zulässigen Höchstdrehzahl liegt, so ist anstelle des 2. oder 3. Getriebeganges ein höherer zu wählen, und zwar der, bei dem gerade keine Oberdrehzahl mehr erreicht wird (dies kommt z. B. für Lastkraftwagen und für Sportwagen in Frage).
c.) Wenn in Fahrzeugen mit automatischem Getriebe mehrere vorwählbare Getriebestufen für Vorwärtsfahrt vorhanden sind, ist die im Stadtverkehr übliche zu benutzen. Das Fahrzeug ist mit gleichmäßiger Geschwindigkeit (ohne Bremsung) bis zur Linie AA zu fahren, und zwar Mit "/4 der Motordrehzahl, bei der die höchste Motorleistung erreicht wird, aber höchstens mit 50 km/h. Beim Überfahren von AA wird das Fahrpedal oder der Gasdrehgriff so schnell wie zweckmäßig in die Stellung für volle Leistung gebracht. Bei DD ist so schnell wie möglich wieder zu schließen, ohne eine automatische Schalteinrichtung (kick down) mitzubetätigen.
d) Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h ist der Gang einzuschalten, der für die größte Straßengeschwindigkeit vorgesehen ist. Das Fahrzeug ist mit gleichmäßiger Geschwindigkeit (ohne Bremsung) bis zur Linie AA zu fahren, und zwar mit '/4 der Motordrehzahl, bei der die höchste Motorleistung erreicht wird. Beim Überfahren von AA wird das Fahrpedal oder der Gasdrehgriff so schnell wie zweckmäßig in die Stellung für volle Leistung gebracht. Bei DD ist so schnell wie möglich wieder zu schließen.
Eine DB Erhöhung ist nur beim Standgeräusch möglich... das Fahrgeräusch ist so einfach NICHT anpassbar ausser du hast die Kiste auf Turbo und 500ps umgebaut und dann auch nur um 1db. Und DANN hast du ganz andere Probleme was die Eintragungen angeht. aber grundsätzlich sieht das dann natürlich gleich jeder das da was nicht stimmt wenn bei einem Civic als Fahrgeräusch im Schein plötzlich mehr als 74 db drin stehen. Die Zahl können sich die Ordnungshüter alle merken denke ich malDie Betriebserlaubnis erlosch, da der Auspuff deutlich zu laut war. Obwohl dieser eingetragen war, sogar mit DB Erhöhung.
Oh cool. Hab beim US EJ8 75db drin stehen Alles Serie... dann ist der wohl "besonders stark modifiziert"
EDIT : EG5 auch 75 , ED9 76, ED7 75
Geändert von Awake (16.02.2016 um 15:40 Uhr)
Jott ist keine Maßeinheit.
Senf ist keine Hauptspeise beim ersten Date!
Aber für zu lauten Auspuff oder nicht eingetragen gibt es doch nicht mal mehr Punkte für, das ist doch auch kein sicherheitsrelevantes Teil, legen die deshalb immer noch Autos still ? Wäre ja mehr als lächerlich
Edit: bei meinem ed3 steht glaub 78 db im schein aber weiß nicht ob das stand oder fahrgeräusch ist. Ist auf alle fälle sehr leise
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Hi Ahmet...
Nein, warum auch? Es war ja "nachvollziehbar"! Hatte auch nicht die Mittel als Student da den rechtlichen Weg einzuschlagen. Die Strafe schmerzte schon genug.
Ein Mängelschein hätte mir natürlich vieles erspart, aber da gab es keine Diskussion.
Der Gutachter war von der Dekra, der EE9 war ansonsten Mängelfrei, aber der Auspuff war halt deutlich zu laut.
Ihr solltet mal schauen ob Fahr oder Standgeräusch
Ich denke mal nicht, das Benny und Toni z.B. zu blöd sind das zu unterscheiden.
Beim EE9 stehen OEM auch 75db Fahrgeräusch drin, beim EE8, ED7, ED3, 190er auch, beim AH5 und ED9 76 dB....hab das ebend mal direkt in den Scheinen geguckt. Und sind alle OEM, ohne irgendwelche Eintragungen
Ich weiss was da drin steht.. ich hab die Autos auch hie stehen. Ich denke aber das was in der StVZO drin steht für den Wachtmeister bzw. die Prüfer ausschlaggebend ist... wenn aber ab Werk der Wagen schon lauter ist dann hat der Hersteller zu seiner Zeit sicher eine Genehmigung dafür erhalten.
Jetzt auf einmal. Aber erstmal den anderen vorwerfen, zu blöd zum Lesen zu sein.
Naja das Problem ist das man euch alles auf dem Silbertablett reichen muss... -->> und das Baujahr ist natürlich ausschlaggebend!
Von 1966 bis 1980 war der gesetzliche Grenzwert für das Fahrgeräusch 82 db.
Von 1980 - 1988 wurde dieser gesetzliche Grenzwert von 82 db auf 80 db gesenkt
Von 1988 - 1995 auf 77 db
und ab 1995 auf die immer noch gültigen 74 db!
Aktuell ist man ja dabei diesen Grenzwert noch mal zu senken. Siehe Aktuelle Debatte der Politik und EU.
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