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Thema: Fahrwerk Eintragung

  1. #31
    Roster, Klöße & Bier e.V. Mitglied Avatar von Alf
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    Zitat Zitat von SPY#-2194 Beitrag anzeigen
    Ich erinnere mich an Alf und den Integra, welcher nach Beschlagnahmung in MUC nochmals einem Sachverständigen vorgeführt wurde, der dann einige Eintragungen als illegal bezrteilte. .

    .... "Heckwischer defekt/ohne Funktion" --> Es war ein Blindstopfen montiert.

    BTT:

    Einstellbereich beim AP Gewinde sind min. 50mm an der VA auf dem TÜV-Beiblatt. Afaik steht nichts zur Lichtaustrittskante.
    Wenn ich das FW für einen ED/EE/EC baue bzw ein Gutachten erstellen lasse, dann sollte ich mit dem Versuchsfahrzeug schon genau die geltenden Gesetze überprüfen. Gleiches gilt auch für Federn und deren ABE/TÜV-Gutachten.

    Wenn dann rauskommt, das das Fzg mit dem eingestellten Bereich unterhalb der Grenze ist, dann ist das zwar doof. Aber der Prüfer hatte ja das Beiblatt mit etwaigen Hinweisen in der Hand.

    Wir haben doch hier TÜV-Leute im Forum, vl äußert sich mal jmd von denen dazu?

  2. #32
    aka Goldständer e.V. Mitglied Avatar von gold-civic
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    Zitat Zitat von SchuKingR Beitrag anzeigen
    Am besten is immer so viel wie möglich eintragen zu lassen und das am besten vom Tüver der alles schön mit Abkürzungen beschreibt. Dann haben die meist kein Bock das alles zu lesen, weil sie kaum was verstehen von dem was da steht^^ (selbst schon 2mal gehabt)

  3. #33
    dsdo e.V. Mitglied Avatar von Awake
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    Zitat Zitat von SPY#-2194 Beitrag anzeigen
    Darum ist auch mein Grundsatz, so gut es geht Alles einzutragen. Damit hat man bei 90% der Kontrollen schon einmal gute Karten. Und die Karre darf halt nicht zu auffällig sein. Awake style reicht halt schon für den brandenburgischen Polizeiazubi, um mal eben schnell die Karre stillzulegen. Um so erstaunlicher, dass das so lange gut ging.
    90% Regel hilft in einigen Fällen. Allemal besser als nur nen eingetragener Kaltlaufregler ;-)

    Streng genommen legt nen Polizeibeamter schon mal gar keine Fahrzeuge still. Wollte einer bei mir ja auch schon machen (Plaketten kratzen). Seine Worte nach dem ich in darauf hingewiesen habe das dürfe nur Zulassungsstelle und TÜV,:"wir dürfen Menschen erschießen, dann dürfen wir auch das."
    Scheinbar hat er es sich aber dann doch noch anders überlegt und die Weiterfahrt untersagt/ Kennzeichen beschlagnahmt.

    Bisher mit hellblauem Auge davon gekommen. Oft Glück gehabt .. Angehalten wurde oft genug. Einmal warst du ja sogar noch am Telefon
    Jott ist keine Maßeinheit.

    Senf ist keine Hauptspeise beim ersten Date!

  4. #34
    HARDBRAKER Avatar von Sauerländer
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    Ich finds gut. Zu tiefe Autos sind eine Verkehrsbehinderung.

  5. #35
    trolling you to death Avatar von Limo
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    Na kannst dir ja mein Unterboden anschauen, da gibts es keine Kratzspuren vom aufsetzen. und OEM Höhe muss ja wohl nicht sein.

  6. #36
    dsdo e.V. Mitglied Avatar von Awake
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    Zitat Zitat von Sauerländer Beitrag anzeigen
    Ich finds gut. Zu tiefe Autos sind eine Verkehrsbehinderung.
    Sowas kann auch nur von jemand kommen, der auch seine Zeiten zum Bäcker stoppt
    #Mongo
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  7. #37
    Avatar von feiny
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    Er wieder

  8. #38
    #kanjoparkhauswächter Avatar von fago88
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    Zitat Zitat von Awake Beitrag anzeigen
    Sowas kann auch nur von jemand kommen, der auch seine Zeiten zum Bäcker stoppt
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    made my day

  9. #39
    e.V. mit Glied Avatar von Fitty
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    Zitat Zitat von Limo Beitrag anzeigen
    Hm.

    Was soll den der Mist das die denen eintrichtern 7 cm minimum ? Das steht nirgendwo das der Tüv das so einschätzen muss. Ja es gibt ne Richtline aber doch kein Gesetz.
    Ergänzend hierzu kannst du gern mal nach dem VdTÜV Merkblatt 751 suchen.
    Ein tiefer gelegtes Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und mit einem Fahrer besetzt, muss ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig überfahren können, ohne es zu berühren.
    Da sind die 7 und 8cm noch sehr großzügig.

  10. #40
    trolling you to death Avatar von Limo
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    Das ist kein Gesetz. Das liegt im ermessen des Prüfers. Es gibt in Dt. Keine mindestbodenfreiheit. Mindestbodenfreiheit gibt es nur in Österreich.

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  11. #41
    e.V. mit Glied Avatar von Fitty
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    Hab ja nichts anderes behauptet

    EDIT:
    Und da feiny ja schon die 500mm Scheinwerferhöhe erwähnt hatte, hier noch die Restlichen Grenzen:
    • Rückfahrscheinwerfer 250 mm § 53a Abs. 3 StVZO
    • Blinker hinten 350 mm § 54 StVZO
    • Seitenmarkierungsleuchten 250 mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO
    • Kennzeichen hinten 300 mm Richtlinie 70/222/EWG
    • Nebelschlussleuchte 250 mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
    • Blinker vorne 350 mm § 54 StVZO
    • Fern- und Abblendlicht 500 mm § 50 Abs. 1 StVZO
    • Blinker seitlich 500 mm § 54 StVZO
    • Nebelscheinwerfer 250 mm § 52 StVZO
    • Bremsleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO
    • Kennzeichen vorne 200 mm § 10 Abs. 7 FZV
    • Schlussleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO
    Geändert von Fitty (10.02.2016 um 07:58 Uhr)

  12. #42
    #ee_meeting e.V. Mitglied Avatar von buggs
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    Zitat Zitat von Limo Beitrag anzeigen
    Das ist kein Gesetz. Das liegt im ermessen des Prüfers. Es gibt in Dt. Keine mindestbodenfreiheit. Mindestbodenfreiheit gibt es nur in Österreich.

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    Und die braucht es auch nicht, da uns die Lichtaustrittskante das Genick bricht

    Wie schon 47x erwähnt...
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  13. #43
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    Avatar von ManU
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    Standard Fahrwerk Eintragung

    Ich hole mir nur noch Pre-Face Modelle! ^^
    Geändert von ManU (10.02.2016 um 09:23 Uhr)

  14. #44
    dsdo e.V. Mitglied Avatar von Awake
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  15. #45
    #ee_meeting e.V. Mitglied Avatar von buggs
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    Zitat Zitat von ManU Beitrag anzeigen
    Ich hole mir noch Pre-Face Modelle! ^^
    Und dann auf EE Front umbauen!!



    Problem gelöst^^
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