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Thema: FK2R Auspuffanlage

  1. #1591
    Roster, Klöße & Bier e.V. Mitglied Avatar von Alf
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    Gibt ja zum Glück nicht nur einen Tüffer auf dem Planeten...

    Da möchte jmd auf Nummer sicher gehen, ggf weil es eine Grauzone ist oder er aufgrund von Unwissenheit über die Rechtslage ... oder gar aufgrund der Auflage seines Chefs, das "heikle" Sachen lieber auf Nummer 1000%-sicher gemacht werden sollen: "Wenn der Kunde dann die Kohle nicht locker machen will, muss er halt woanders hingehen oder zurückrüsten..."

  2. #1592
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    So wie ich das rauslese hat der Tüv Mann bei Honda recht.
    Dein Eventuri muss in Verbindung mit der Remus Aga eingetragen werden.
    Die Eg Genehmigung der Remus gilt nur für eine Serien Kfz, bzw. Serien Ansaugung.
    Beides muss also zusammen eingetragen werden.


    Ich baller’ in dem Coupé mit 240 über die Bahn - dat is meine Freiheit!
    - Karl-Heinz Grabowski -

  3. #1593
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    Genau

  4. #1594
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    War schon immer so und wird immer so bleiben. Sowohl das Gutachten für Eventuri, als auch das der Aga sind an einem sonst serienmässigem Auto passiert. Demnach gilt die Kombination aus beidem eben nicht als geprüft.
    Messung machen, korrekt eintragen "in Verbindung mit...".
    Benutzen, statt putzen!
    "Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."

    Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!

  5. #1595

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    Schön das das beim FK8 nicht mehr so ist, da ist das Eventuri-Gutachten geändert/angepasst. Sinngemäß steht da drin das eine geänderte Abgasanlage, solange sie eingetragen ist, keinen Einfluss hat.

  6. #1596

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    Hast Du den Splint der AGA nie demontiert?
    Hat Dir der Prüfer, der alles eingetragen hat, keine Dokumentation gegeben, auf welcher Grundlage es so eingetragen wurde, die Du dem anderen TÜVer vorlegen kannst? Wenn nicht, dann kann er zurecht annehmen, dass es eine Gefälligkeitseintragung sein wird.

    Das kannst Du wohl echt nur umgehen, wenn Du die HU dort machen lässt, wo es eingetragen wurde!

  7. #1597
    Avatar von TreborLi
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    Also in meinem Eventuri Gutachten steht unter dem Punkt Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen- hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstungmaßnahmen gibt es folgende Einschränkungen. „ KEINE“ .....

    Daraufhin hatte mein Tüver trotz Bastuck das ganze abgenommen.

    Gruß Robert

  8. #1598
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    Und sowohl Bastuck und Intake in Kombination eingetragen?
    Benutzen, statt putzen!
    "Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."

    Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!

  9. #1599
    Avatar von TreborLi
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    Leider nein ! Zu dem Zeitpunkt hatte ich über Probleme die beim nächsten TÜV entstehen könnten gar nicht nachgedacht. Der gute Mann war auch sehr unsicher und hat erst mit einem Kollegen telefoniert. Der hat auf den oben Zitierten Passus verwiesen und daraufhin hat er es abgenommen. War dann erstmal froh das er es trotz Unsicherheit doch abgenommen hat. Wie es der nächste Mann vom TÜV sieht, werde ich dann im Mai mitbekommen. Grüße

  10. #1600

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    Also ich hatte zuerst die Remus drunterschrauben lassen damals bei Honda Conen, die hatten ja mal das angebot dazu, dort wurde natürlich auch der splint sofort entfernt, fahre seitdem immer offen,es soll ja auch nach was klingen, den splint hatte ich jez nur reingemacht um bei eventuellen nachfragen bei der inspetion und tÜv bei Honda sicherzugehen. Dann nen Jahr später ca. hab ich das Eventuri eingebaut und bin zum Tüv hin und hab gefragt ob er mir das einträgt, er schaute sich das gutachten an ob die seriennummer passt usw und hat es abgenommen ohne probleme, wobei ich nicht erwähnt hab das ne Remus verbaut is, klappe war zu damit es in der halle nich zu laut war, er hat auch nich gefragt ob was anderes verändert is also war alles gut, und dann jez halt bei der 3 Inspektion sagte mir der Honda mitarbeiter das der Tüver gesagt hat kann er so nich machen weil es in kombination ne sonderabnahme bedarf, jez bin ich halt am schauen wie ich das am besten hinbekomme, der haupttüv hier in Essen sagte schon machen die auch nich Sonderabnahme bzw Geräuchmessungen das muss man in Bottrop wohl machen.
    Hab aber noch jmd aufgetan der sich die sache mal anschaut und mir da schon leichte hoffnung gemacht hat das es kein problem sein wird. Ich werd auch nochmal bei CF-dynamics anrufen und fragen wegen dem Gutachten ob die mir vll ein neues schicken wo auch drinsteht "Keine Einschränkungen", vll haben die das ja mal geändert nachdem ich meins schon gekauft hab.

  11. #1601
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    Ins was steht in dem Gutachten der Abgasanlagen? Die Rechtslage ist leider so, dass eben die Kombination gepfrüft/abgenommen werden muss.
    Und wenn man es genau nimmt, reicht das Überprüfen der Geräuschemission alleine auch nicht aus...:

    http://www.meinr.com/index.php/Threa...nde-Maßnahmen/
    Benutzen, statt putzen!
    "Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."

    Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!

  12. #1602
    Avatar von TreborLi
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    In dem EG Gutachten der Bastuck steht so gut wie nichts drin. Das einzig wichtige die EG Nummer und für welches Fahrzeug die Anlage ist.

  13. #1603
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    Ergo für einen sonst serienmäßigen CTR (in Bezug auf den Antrieb).
    Benutzen, statt putzen!
    "Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."

    Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!

  14. #1604
    Avatar von TreborLi
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    Oder genauso zu bewerten wie ein OEM Auspuff. Da offiziell nicht lauter und keinen nennenswerten Leistungszuwachs ;-) ich werde berichten wie die Geschichte ausgegangen ist. Es hängt ja ganz sicher stark vom Prüfer ab, da es ja auch Leute gibt die beides in Kombination abgenommen bekommen haben ohne größeres Theater. Gruß

  15. #1605
    Avatar von TreborLi
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    Also abgenommen und eingetragen !!!

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