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Thema: FK2R Auspuffanlage

  1. #991
    Avatar von bks7605
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    Standard FK2R Auspuffanlage

    Zitat Zitat von Holzklotz Beitrag anzeigen
    Nicht nur als Halter, sondern in erster Linie als Fahrer.
    Wenn du ein Kübel vom Freund Probe fährst und der hat kein Kat, kommt der Staatsanwalt auch zu dir, und wenn der Kübel abgefahrene Reifen hat, bekommst auch du die Punkte als Fahrer, auch dann, wenn du nur 5min unterwegs sein solltest und die Rennleitung erwischt dich.
    Stimmt, Halter und Fahrer!
    Der Halter muss "nur" mit weiteren Konsequenzen rechnen!

  2. #992
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
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    Zitat Zitat von ATR-Meister Beitrag anzeigen
    falsch! der silence ist ja ausgebaut und damit ist die abgasanlage zu laut!
    bei der geschlossenen klappe ist alles legal!
    erst durch das öffnen der klappe wird sie zu laut und damit entspricht sie nicht mehr der norm.
    Hast net ganz gecheckt mein Vergleich. Da gings um die Funktion! Ob manuell händisch (Silencer) oder manuell via Schalter (Klappe) ist dabei egal! Da man bei einer Klappe, welche man via Schalter im Innenraum ständig bedienen kann, nie gewährleisten kann das sie dauerhaft geschlossen ist, darf die Klappe/Stellmotor nicht in Funktion sein.

    Ansonsten wären auch Cutouts erlaubt und könnten eine ABE bekommen. Wäre genau das gleiche! Du umgehst ja damit den Dämpfer bzw. lässt vor dem Dämpfer raus.

    Und du kannst dir mal die Emissions und Geräuschvorschriften durchlesen, ist viel und vieles auch etwas schwierig, aber da steht das alles drin.

  3. #993
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    Zitat Zitat von Holzklotz Beitrag anzeigen
    Eben, da hilft es ja dann auch nicht zu sagen, hab ich so vom Händler gekauft, Fahrzeugführer ist verantwortlich für den momentanen Ist-Zustand
    Das ganze muss man differenzierter betrachten.
    So pauschal zu sagen der Fahrzeugführer sei verantwortlich ist Quatsch, sonst würden zig Millionen VW Kunden ohne Betriebserlaubnis rumfahren. Diese Fahrer wissen schließlich auch genau dass sie ihr Fahrzeug gar nicht fahren dürften.

    Angenommen der Fahrzeughalter lässt die Remusanlage beim Freundlichen verbauen ink. Klappe, lässt jedoch das Sicherungsblech drin.
    Spricht doch nichts dagegen diese Anlage im Straßenverkehr zu benutzen, die Klappe hat schließlich keine Funktion, die Anlage hat mit dieser Kombination seine ABE bekommen.
    Wie der dumme Zufall will, löst sich nach Wochen dieses Sicherungsblech, ist nun die Auspuffanlage illegal oder reden wir hier von einer defekten Auspuffanlage?
    Meiner Meinung nach ist es eine defekte Auspuffanlage da der Kunde nichts falsch gemacht hat, Bauartbedingt bzw. durch Verschleiß ist die Anlage zu laut geworden. Damit erlischt weder die Betriebserlaubnis noch sonst etwas. Sonst würden vermutlich millionen ohne Betriebserlaubnisfahren die ein Korrosionsproblem am Endschalldämpfer haben.

    Die Strafe dürften dann übrigens 20€ Bußgeld sein.

  4. #994
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    Manchmal frag ich mich ehrlich für wie doof ihr die Polizei haltet....meint ihr die erkennt den Unterschied zwischen "Abgefallen" und "abmontiert" nicht?

    Was steht denn eigentlich in der ABE zum Thema klappe? Genauer Wortlaut.....evtl. kann mal jemand einen Scan online stellen (natürlich ungültig machen indem man einen Schriftzug drüber legt)
    so long
    Spanni


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  5. #995
    Avatar von Cupra 300+
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    In der ABE von der Remus Anlage wird nichts von der Klappe erwähnt, nur in der Montageanleitung.

  6. #996
    Avatar von bks7605
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    Mag sein aber wenn man die klappe demontiert, manipuliert man genaugenommen die abgasanlage.

  7. #997

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    Standard FK2R Auspuffanlage

    Zitat Zitat von CTR2016 Beitrag anzeigen
    Das ganze muss man differenzierter betrachten.
    So pauschal zu sagen der Fahrzeugführer sei verantwortlich ist Quatsch, sonst würden zig Millionen VW Kunden ohne Betriebserlaubnis rumfahren. Diese Fahrer wissen schließlich auch genau dass sie ihr Fahrzeug gar nicht fahren dürften.

    Angenommen der Fahrzeughalter lässt die Remusanlage beim Freundlichen verbauen ink. Klappe, lässt jedoch das Sicherungsblech drin.
    Spricht doch nichts dagegen diese Anlage im Straßenverkehr zu benutzen, die Klappe hat schließlich keine Funktion, die Anlage hat mit dieser Kombination seine ABE bekommen.
    Wie der dumme Zufall will, löst sich nach Wochen dieses Sicherungsblech, ist nun die Auspuffanlage illegal oder reden wir hier von einer defekten Auspuffanlage?
    Meiner Meinung nach ist es eine defekte Auspuffanlage da der Kunde nichts falsch gemacht hat, Bauartbedingt bzw. durch Verschleiß ist die Anlage zu laut geworden. Damit erlischt weder die Betriebserlaubnis noch sonst etwas. Sonst würden vermutlich millionen ohne Betriebserlaubnisfahren die ein Korrosionsproblem am Endschalldämpfer haben.

    Die Strafe dürften dann übrigens 20€ Bußgeld sein.
    Dein Ernst? Also der VW Vergleich hinkt, da die Halter hier keine Modifikation vorgenommen haben, sondern Werksauslieferung schon Probleme macht.
    Weiterhin Schütz ein Defekt ja nicht vor Strafe. Du darfst schließlich auch nicht Jahrelang ohne Endtopf fahren nur weil er abgerostet ist...


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  8. #998
    Avatar von bks7605
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    Zitat Zitat von CTR2016 Beitrag anzeigen
    Das ganze muss man differenzierter betrachten.
    So pauschal zu sagen der Fahrzeugführer sei verantwortlich ist Quatsch, sonst würden zig Millionen VW Kunden ohne Betriebserlaubnis rumfahren. Diese Fahrer wissen schließlich auch genau dass sie ihr Fahrzeug gar nicht fahren dürften.

    Angenommen der Fahrzeughalter lässt die Remusanlage beim Freundlichen verbauen ink. Klappe, lässt jedoch das Sicherungsblech drin.
    Spricht doch nichts dagegen diese Anlage im Straßenverkehr zu benutzen, die Klappe hat schließlich keine Funktion, die Anlage hat mit dieser Kombination seine ABE bekommen.
    Wie der dumme Zufall will, löst sich nach Wochen dieses Sicherungsblech, ist nun die Auspuffanlage illegal oder reden wir hier von einer defekten Auspuffanlage?
    Meiner Meinung nach ist es eine defekte Auspuffanlage da der Kunde nichts falsch gemacht hat, Bauartbedingt bzw. durch Verschleiß ist die Anlage zu laut geworden. Damit erlischt weder die Betriebserlaubnis noch sonst etwas. Sonst würden vermutlich millionen ohne Betriebserlaubnisfahren die ein Korrosionsproblem am Endschalldämpfer haben.

    Die Strafe dürften dann übrigens 20€ Bußgeld sein.
    Auf die vw abgasgeschichte gehe ich nicht ein, da solltest du mal selber genau drüber nachdenken.

    Eigentlich ist es egal...wenn z.b. die klappe sich lösen sollte und die abgasanlage dadurch erheblich lauter wird, dann kann dir die betriebserlaubnis entzogen werden.
    Das legt dir so mancher beamter als groben mangel aus.

    Es gibt fälle bei denen ein serienmäßiger dachspoiler bemängelt wurden.
    Wenn der polizist das an ort und stelle so sieht, dann kannst du nichts dagegen machen.
    Dann wird geprüft, aber den finanziellen schaden hast du trotzdem.


    Und wenn zb deine abgasanlage verschlissen ist (halter rostig etc. oder der auspuff hängt runter) ist das ein gefährdender mangel und die betriebserlaubnis erlischt. Das ding kann ja abfallen und dem nächsten in die scheibe fliegen.
    Das sind dann 180€, 1 punkt und die abschleppkosten.
    Alles wie gesagt, bei einem sehr willigem beamten.

  9. #999

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    Also Laut Bußgeld-Rechner:
    Fahren mit defektem Auspuff, ohne Gefährdung: 20€.
    Fahren ohne Betriebserlaubnis, ohne Gefährdung: 50€.
    Viel mehr können die meiner Meinung nach nicht machen wenn die einen mit offener Klappe erwischen.

  10. #1000

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    Macht doch für das bitte einen eigenen Thread auf wenn ihr unnötig über Betriebserlaubnis und Bussgelder sprechen wollt. Hier macht es sowieso keinen Sinn und Müllt nur alles voll.

  11. #1001
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
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    Wenn man beim Motorrad den Silencer raus nimmt und bei einer Kontrolle zur Polizei sagt, der hat sich gelöst und habe ihn verloren, dann schüttelt er mit dem Kopf und sagt, versuchen sie es bitte noch mal! Nur weil die hässliche Klamotten tragen müssen, bedeutet das nicht das die alle auf der Brotsuppe daher geschwommen sind.

  12. #1002
    Avatar von bks7605
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    Zitat Zitat von YellowS2k Beitrag anzeigen
    Also Laut Bußgeld-Rechner:
    Fahren mit defektem Auspuff, ohne Gefährdung: 20€.
    Fahren ohne Betriebserlaubnis, ohne Gefährdung: 50€.
    Viel mehr können die meiner Meinung nach nicht machen wenn die einen mit offener Klappe erwischen.
    Wir sind auch vom schlimmsten fall ausgegangen.
    Sprich grober mangel.
    Grundsätzlich kann dir jeder verkehrspolizist die kiste aus irgendwelchen halbwegs "plausiblen" gründen stilllegen.
    Zb. eingerissene spurstangenköpfe...(alles schon passiert)...er bemängelt es und der gutachter findet es nicht so schlimm.

    Und es ist dir überlassen ob du dagegen im nachhinein vorgehst...

  13. #1003
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    "Stilllegen" oder "Stempel abkratzen" ist zunächst nicht Sache der Polizei, da sie in § 17 StVZO nicht genannt ist.
    Es ist ihr allenfalls möglich, im Wege des Eilfalles - siehe § 68 Abs. 2 StVZO - die Massnahmen der originär zuständigen Behörde zu ergreifen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert.
    Dies setzt m. E. die verwaltungsrechtlich erforderliche Prüfung der Verhältnismässigkeit voraus - und ob die bei einem womöglich nur formalen Verstoss wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis mit nachfolgender Entstempelung gewahrt ist, möchte ich stark bezweifeln.

    Die Polizei kann grundsaetzlich behaupten was sie moechte, welche "tat" man hier begeht entscheiden ganz andere.

  14. #1004
    Avatar von bks7605
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    Stimmt da hast du recht, ich habe mich falsch ausgedrückt!
    Die polizei darf und wird nicht stilllegen. Das macht in der regel die behörde.

    Aber, die polizei darf die weiterfahrt bei verdacht untersagen und eine prüfung anordnen. Ob das nun gerechtfertigt ist oder nicht entscheidet im grunde die laune, denn ein grund wird sich immer finden...

    Eine story dazu...
    Nach mehreren turns lausitzring waren an meinen gelochten bremsscheiben die fast üblichen risse zu erkennen.
    Auf der heimfahrt kam ich in eine verkehrskontrolle, bei der einem beamten diese bremsscheiben auffielen.
    Dieser kannte sich jedoch aus und fragte gleich ob ich vom lsr komme.
    Er meinte ich solle dies beobachten ggf. sczhnellstmöglich austauschen.
    Denn u.u. könne man mir mein fahrzeug aufgrund dessen sicherstellen, weil die gefahr bestünde, dass die scheibe explodiert.

  15. #1005
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    Wie kommt ihr eigentlich drauf das die Remus-Anlage nur mit geschlossener Klappe de ABE einhält? Wenn da nix in der ABE steht weiß der Herr von der Rennleitung das auch nicht. Dann ist das ne nachträglich reingebastelte Klappe und gut.
    Es muss doch in der ABE irgendwas vermerkt sein...
    so long
    Spanni


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