Du mißverstehst die Verkaufsbeschreibung von Remus. Dort steht eindeutig für das Gesamtpaket der Anlage "mit EG-Genehmigung", was einer ABE entspricht. Da steht nichts von Ausnahmen mit/ohne Klappe. Wenn die Anlage aber nur ohne Klappe eine ABE hat, ist das für mich mindestens eine Kundentäuschung.
Außerdem liegt ein Sachmangel vor, da die versprochenen Produkteigenschaften (EG-Genehmigung) nicht voll umfänglich eingehalten werden (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB).
https://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_%28Recht%29
Dem Käufer steht das Recht auf=>
Nachbesserung (also Ausstellung einer tatsächlich komplett geltenden ABE)
Rücktritt vom Kauf (Rückgabe mit Kaufpreiserstattung)
Minderung des Kaufpreises statt Rücktritt (also Preisnachlaß)
Ersatz vergeblicher Aufwendungen (zB. Rückrüstkosten auf originale Anlage)
zu.
ciao Maris
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