Seite 17 von 110 ErsteErste ... 715161718192767 ... LetzteLetzte
Ergebnis 241 bis 255 von 1647

Thema: FK2R Auspuffanlage

  1. #241
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
    Registriert seit
    26.10.2002
    Beiträge
    14.310

    Standard

    Denke die wird auch 76 haben, wie bei Invidia Q300 für andere Turbofahrzeuge auch.

  2. #242
    Avatar von DarkBlade
    Registriert seit
    16.12.2015
    Ort
    Neu Isenburg
    Beiträge
    108

    Standard

    So ich habe gerade die Option bekommen entweder weitere 2-3 Wochen zu warten bis die bei Remus was zusammen bekommen oder mein Geld kommt wieder zu mir.

    Ich habe mich jetzt für mein Geld entschieden und werde dem Haufen von Remus den rücken kehren. Ich werde nächste Woche einen Termin machen mit einem unternehmen in meiner Region die Auspuffanlage anfertigen. Gestern schon ein recht vielversprechendes Telefonate geführt. Es wird aber dann auf eine Anlage ohne Klappe rauslaufen. Dafür sehe ich aber die möglichkeit die Anlage auf meine wünsche hin anzupassen was klang/Lautstärke usw angeht. Vom Preis her wird das sogar günstiger als die Remus Vielleicht springt dann sogar Downpipe und kat mit raus mal sehen was wir nächste Woche so besprechen.

  3. #243

    Registriert seit
    22.04.2016
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    240

    Standard

    Schade, so wie es aussieht werden wir dann wohl kein Feedback von der Remus bekommen. Ich finde die Lieferfristen sehr speziell, solange muss man eigentlich nur warten bei einer grossen Anfrage. Aber so wie ich hier lese kenne ich niemanden der eine Remus kauft

    Na dann wünsch ich dir viel Erfolg DarkBlade :-) Hast du noch nen Link von der Firma?

    Was ich noch gefunden habe: https://www.hms-tuning.de/home/
    Kennt die jemand? Sollten auch legale Klappenanlagen anbieten.

  4. #244
    Avatar von DarkBlade
    Registriert seit
    16.12.2015
    Ort
    Neu Isenburg
    Beiträge
    108

    Standard

    ich finde das jetzt nicht mehr so tragisch das es mit der Remus nicht klappt. 1. weiß ja keiner ob die AGA jetzt legal ist oder auch nicht. dann wie gesagt die Lieferprobleme bei Remus dieses hin und her. Also auf mich macht Remus seit dem keinen guten eindruck mehr. Ist jetzt meine Persönliche Meinung also nicht mit Steinen werfen .

    Vielleicht ist das auch besser so 2200€ für die Remus so betrachtet ist die das glaube ich nicht wert.....Vielleicht hätte ich mich auch nur geärgert wenn sie nicht so ist wie ich mir das vorgestellt habe.... Vielleicht wäre die anlange aber auch das non plus ultra. Naja ich werde es nicht mehr selbst erfahren.

    webseite Performace-exhaust

    Hier mal ein Video von einem RS mit so einer anlage
    Geändert von DarkBlade (03.05.2016 um 15:27 Uhr)

  5. #245

    Standard

    Wird bestimmt bald Feedback zu der Remus geben. Also die erste Charge von 30 Anlagen sollen wohl heute rausgegangen sein deshalb dauert es jetzt wieder 2-3 Wochen bis Nachschub da ist. @DarkBlade Hoffe das du eine ordentliche Anlage bekommst. Einzelanfertigung ist immer gut, aber die kochen auch nur mit Wasser! LG

  6. #246

    Registriert seit
    22.04.2016
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    240

    Standard

    Tönt gut der RS Und preislich auch voll ok für eine Einzenanfertigung.
    Aber eben egal welche Anlage Remus, Bastuck, usw. Die Grenze der Lautstärke ist bei allen gleich hoch oder eben tief. Auch wenn die Remus mit Klappe nicht zugelassen ist. Du kannst die ja auch ohne Klappe fahren und dann ist sie etwa so laut wie die Konkurenz. Du hast aber zusätzlich noch die Möglichkeit sie lauter zu machen ohne dass es gross auffält. Ein MSD Ersatzrohr für die Bastuck ist da viel auffälliger und kannst du auf Knopfdruck auch nicht leiser machen...

  7. #247
    Avatar von DarkBlade
    Registriert seit
    16.12.2015
    Ort
    Neu Isenburg
    Beiträge
    108

    Standard

    Zitat Zitat von schwiiz Beitrag anzeigen
    Du hast aber zusätzlich noch die Möglichkeit sie lauter zu machen ohne dass es gross auffält. Ein MSD Ersatzrohr für die Bastuck ist da viel auffälliger und kannst du auf Knopfdruck auch nicht leiser machen...
    Na würde ich nicht sagen ! ein Ersatzrohr sieht erstmal so aus wie ein normaler Schalldämpfer. Bei der Remus ist der Aktuator also die Steuerung der Klappe sogar für den laien klar zu erkennen. ich denke du wirst sicher auch später beim TÜV Probleme bekommen auch mit der ABE, weil die werden auf alle fälle sagen das du nur die ABE hast in Verbindung dem Blindblech das die Klappe sperrt. Also wirst du immer vor dem TÜV den Aktuator demontieren müssen und denk daran das Kabel gut zu verstecken den wenn die das sehen ist auch schon wieder scheisse.

    Egal sind jetzt nicht dinge die man nicht hinbekommt aber trotzdem immermal wieder action. Und das mit laut und leise stellen ja das war auch meine idee und auch deshalb habe ich diese AGA ins auge gefasst. Aber 2-3 Wochen warte ich jetzt nicht mehr für das ding. Bin ja schon seit fast nem Monat dran.

  8. #248

    Registriert seit
    22.04.2016
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    240

    Standard

    Ein Ersatzrohr hört jeder schon wenn man vorbeifährt, da kannst du nix mehr machen. Die Klappe kannst du bei Bedarf schliessen und kein Mensch hört dass was nicht legal ist. Und ich bezweifle auch, dass man ohne Hebebühne den Aktuator erkennt. Falls es dann mal zum TÜV geht muss man nur 2 Schrauben lösen und alles ist wieder legal. Bei einem Ersatzrohr gibts schon mehr Aufwand.

    Aber ich verstehe dich. Es ist schon frustrierend wenn man schon was kaufen will und dann solange warten muss.

  9. #249
    Eichhorns best friend! e.V. Mitglied Avatar von SPY#-2194
    Registriert seit
    26.09.2006
    Ort
    Obermumpf (CH)
    Beiträge
    23.607

    Standard

    Also nach meiner Erfahrung bei einigen technischen Prüfstellen interessiert es keinen Schwa*z, wie was aussieht. Wenn die Nummern auf den Teilen mit denen der echten Papiere übereinstimmen und das Teil nicht gerade laut ist, wie ein startende Phantom, dann geht das durch. Ich habe noch NIE einen Prüfer/Sachverständigen gesehen und auch nicht davon gehört, der sich alle Seiten penibelst durch liest. Und erst recht nicht bei einer ABE und dann noch bei einem so bekannten und renomierten Hersteller wie Remus.

    Kommst du jetzt mit irgendeiner Hinterhof Anlage, mit einer ABE die aber nicht genau auf dein Fahrzeug gilt, demnach §21 ansteht, da bin ich ganz bei euch. Da ist die Möglichkeit gegeben, das man da auf die Schnauze fällt.

    Aber wenn man nicht gerade bei der Prüfung strahlend mit der Fernbedienung daneben steht und dem Prüfer erzählt, wei verdammt laut der wird, "wenn ich den Knopf hier drücke!", da passiert absolut gar nichts.
    Benutzen, statt putzen!
    "Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."

    Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!

  10. #250
    Moderator e.V. Mitglied
    Mod-Team
    Avatar von ATR-Meister
    Registriert seit
    28.10.2002
    Ort
    Ecke Düs
    Beiträge
    4.022

    Standard

    Zitat Zitat von schwiiz Beitrag anzeigen
    Was ich noch gefunden habe: https://www.hms-tuning.de/home/
    Kennt die jemand? Sollten auch legale Klappenanlagen anbieten.
    Sehr geil und mit TÜV und Klappe! Ich hatte mal ne Anlage von denen mit Klappe.
    standgerausch war eingetragen mit 112db und Fahrgeräusch wie Serie.
    die machen es richtig mit Klappe und canbus und schließen zw 50-70 die Klappe automatisch.
    daher kann das Ding bis 50 und ab 70 brüllen wie es will, alles legal!

    leider kein schnapper aber jeden Cent wert;-)
    Grüsse vom Meister!!

  11. #251

    Registriert seit
    22.04.2016
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    240

    Standard

    Wieviel hast du dafür bezahlt? Catback?

    Weiss jemand von euch wie das eigentlich genau mit dem neuen Gesetz ist. Ab dem 1. Juli 2016 gilt ja das neue Gesetz zur Geräuschemissionen. Da wurde ja in der Presse viel geschrieben, dass Klappen verboten sind ab dann. Kennt jemand von euch die genau Gesetzeslage dazu?
    Wenn das weiterhin erlaubt ist wäre HMS wohl etwas vom besten.

  12. #252

    Registriert seit
    10.01.2016
    Ort
    Oberasbach bei Fürth
    Beiträge
    829

    Standard

    Gilt meines Wissens nach nur für Neuzulassungen, also von Werk sozusagen.
    Wie's sich mit Tuninganlagen verhält, keine Ahnung...

  13. #253

    Registriert seit
    22.04.2016
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    240

    Standard

    Ja das weiss ich. Aber beim Zubehör weiss ich eben auch nicht wie es ist. Ich könnte mir vorstellen, dass wenn eine Anlage vor dem 1. Juli genehmigt worden ist kann sie auch nachher weiter verkauft werden. Aber eine neue Anlage kann nach dem genannten Datum nichtmehr neu homologiert werden.

    Aber eine Meinung von jemand der darüber mehr Kenntnis hat wäre interessant

  14. #254
    Moderator e.V. Mitglied
    Mod-Team
    Avatar von ATR-Meister
    Registriert seit
    28.10.2002
    Ort
    Ecke Düs
    Beiträge
    4.022

    Standard

    Die Anlage hat damals über 3k gekostet ab Kat aber war kein Honda....

    soweit ich das weiß hat die Gesetzesänderung nix mit Nachrüstung zu tun, daher Feuer frei
    Grüsse vom Meister!!

  15. #255

    Registriert seit
    22.04.2016
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    240

    Standard

    Hier hast du mal den Link zur Verordnung: http://www.sportwagen-kaufen.de/wp-c...uff-Verbot.pdf

    Seite 4 Artikel 2 steht unter Anwendungsbereich auch dass Austauschschalldämpferanlagen betroffen sind.
    und Seite 8 Artikel 6 Absatz (5) steht der entscheidende Satz.

    Ich glaube es sieht in Zukunft seeeehr schecht aus Sehr schade, wieso kann das sch**ss Gesetz nicht erst ein Jahr später kommen.


    Edit:

    Seite 4 Artikel 2:
    Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge der Klassen M 1 , M 2 , M 3 , N 1 , N 2 und N 3 gemäß den Begriffsbestimmungen in
    Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG und für Austauschschalldämpferanlagen und deren Bauteile, die als selbständige
    technische Einheiten typgenehmigt werden und für Fahrzeuge der Klassen M 1 und N 1 konstruiert und gebaut sind.


    Seite 8 Artikel 6 Absatz (5):
    (5) Der Hersteller darf keine mechanischen, elektrischen, thermischen oder sonstwie gearteten Vorrichtungen oder
    Verfahren, die bei typischen Fahrbedingungen auf der Straße nicht eingesetzt werden können, ausschließlich zu dem
    Zweck vorsätzlich ändern, anpassen oder einführen, dass die Anforderungen an die Geräuschemissionen im Sinne dieser
    Verordnung erfüllt werden.
    Geändert von schwiiz (03.05.2016 um 21:47 Uhr)

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •