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Thema: rechtsfrage! wie bindend ist ...

  1. #1
    Avatar von Der-Gep
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    Standard rechtsfrage! wie bindend ist ...

    Hallo hab ne frage an die spezies..
    habe von einer VersicherungsVertreterin Per E-Mail einen VersicherungsBetrag genannt bekommen in halbjährlicher Zahlungsweise.
    jetzt auf dem Vertrag steht dieser Betrag als vierteljährliche Zahlung .
    sie sagt auf nachfrage sie hätte einfach nen Fehler gemacht und könne nichts tun .
    jetzt ist die frage ist die Mail bindend oder nicht ?

    mfg der Gep

  2. #2
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    Avatar von El-Tobito
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    das ist jetzt blöd.

    eines vorweg: deine vertreterin ist eine nullschnalle, lass sie ziehen und drehe dich nicht um.
    wende dich auf der suche nach antworten direkt an deine versicherungsgesellschaft!

    zum thema:

    weicht der versicherungsschein (nachfolgend vss) vom antrag ab, so muss im vss ein deutlicher hinweis darauf erfolgen. in diesem fall hast du 30tage wiederspruchsfrist und kannst dir derweil eine neue versicherung suchen.

    erfolgt kein hinweis im vss, so gilt der inhalt vom antrag.

    jetzt das problem: ist die email der antrag?
    hast du eine textemail erhalten oder ist dort ein pdf dokument mit angebot/antrag vorhanden? hast du einen antrag unterschrieben der dies aussagt? geht aus dem email verlauf hervor, dass es für dir ein antrag war?

    so oder so lohnt aber ein anruf beim versicherer, nicht aber bei der vertreterin. durch ihr handeln und ihre aussage hat sie nämlich ihre äußerst hohe kompetenz bereits beweisen.

    auf der suche nach einer neuen versicherung empfehle ich dir:

    https://pkw.nafiauto.de/makler/pages...omain=nafiauto

    auch zum wechsel der gesellscahften ein hinweis:

    wähle "für mein jetziges Fahrzeug"

    der vorgang muss ablaufen wie bei einem versichererwechsel zum 01.01.! d.h. die neue versicherung muss zum tag des versicherungsbeginn (i.d.r. tag des antrag/eingang beim versicherer) eine evb zum kba schicken.

    nein, eine neue evb nummer, mit der man ein fahrzeug zulässt, reicht nicht aus.

    wenn du dir dort einen beitrag errechnet hast, rufe die jeweilige versicherung an. aber auch gilt: nicht einen vermittler der versicherung anrufen, sondern direkt die versicherung! lasse dir telefonisch den beitrag bestätigen und kläre ab, ob die sie dein fahrzeug unter umständen ab tag der zulassung versichern (vorteil: so hast du keine abrechnung deiner jetzigen versicherung für ein paar tage/ wiederspruch in schriftform nicht vergessen). wichtig: lass dir per email einen antrag zuschicken!
    Geändert von El-Tobito (10.06.2015 um 07:37 Uhr)

  3. #3
    Avatar von Der-Gep
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    also das Angebot war eine Text Mail ...
    Naja so einfach ist das leider nicht sich nen Angebot rechnen zu lassen wenn das Auto keine SchlüsselNummern hat :-(

    Achso Versicherung hat sich schon gemeldet sie kommen mir im keinster weise entgegen ...
    Saftladen die HUK !

    mfg der Gep

  4. #4
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    Avatar von El-Tobito
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    kündige und wechsle.

    hat die huk im vss ne tsn angegeben? also vom vergleichsfahrzeug? rechne mit den und dann ruf die entsprechende gesellschaft an.

    edit: oder binde sie mit rechtsgewalt an den "antrag". rechtschutz vorhanden? :-D

  5. #5
    alter Sack e.V. Mitglied Avatar von fischi
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    Lass den Versicherungskram von nem Makler machen!
    Aus dem Alter bin ich raus.

  6. #6
    Avatar von Der-Gep
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    alsoo Fischi ich war ja extra bei nem VersicherungsBüro... die machen ja den ganzen Tag nichts anderes...
    und hab jetzt mal durchrechnen lassen die nächst günstige ist 50Euro teurer im viertelJahr
    was issn ne tsn Nummer ?


    mfg der Gep

  7. #7
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    Avatar von El-Tobito
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    typschlüßelnummer, zu 2., 2.2. :-P

    das natürlich blöd, dann bleibt dir wohl nix anderes als der saure apfel. oder du legst es halt drauf an und bestehst auf den "antrag".

  8. #8
    Avatar von Der-Gep
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    Achso na TypSchlüsselNummer hat er ja keine ... kann also so easy nirgendwo rechnen lassen ...
    werd morgen mal mit meinem Anwalt telefonieren...

    mfg der Gep

  9. #9
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    deshalb ja die frage, ob die hul eine im vss angegeben hat.

  10. #10
    Avatar von Der-Gep
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    nope… sind ja als versicherer auch gar nicht berechtigt einfach so Typschlüsselnummern zu vergeben ;-)

  11. #11
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    Avatar von El-Tobito
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    versicherer können in ihre vss schreiben was sie wollen. was meinst wie die ein fahrzeug ohne tsn berechnen?!

  12. #12
    Avatar von Der-Gep
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    die vergeben keine ts Nummer die nehmen zur Berechnung einfach Fzg Typ und Hubraum und Leistung und fertsch ... ;-)
    ich glaub nach rund 20-30 anfragen bei verschieden Versicherungen und Maklern die alle das gleiche sagen kann ich das jetzt mit recht wiedergeben...

    mfg der Gep

  13. #13
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    dann macht sich die huk das eigene dasein aber besonders schwer. ;-)

  14. #14
    Eichhorns best friend! e.V. Mitglied Avatar von SPY#-2194
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    Zitat Zitat von Der-Gep Beitrag anzeigen
    die vergeben keine ts Nummer die nehmen zur Berechnung einfach Fzg Typ und Hubraum und Leistung und fertsch ... ;-)
    ich glaub nach rund 20-30 anfragen bei verschieden Versicherungen und Maklern die alle das gleiche sagen kann ich das jetzt mit recht wiedergeben...

    mfg der Gep
    Bestimmt. Erklär das Tobito mal genauer.
    Benutzen, statt putzen!
    "Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."

    Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!

  15. #15
    Avatar von Smart18
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    Die HUK kann und wird da auch nichts mehr drehen, weil sie schon so günstig (und gut) ist. Ich würde da bleiben

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