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Thema: Begutachtung gemäß § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 (2) StVZO (Einzelabnahme)

  1. #1
    Avatar von gcb_h-can
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    Standard Begutachtung gemäß § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 (2) StVZO (Einzelabnahme)

    So jungs jetzt geht es ans eingemachte. Ich will die ganzen Umbauten eintragen lassen. Aber bevor ich auf die schnautze falle, will ich euch fragen wie ihr dass alles gelöst habt.

    Da meine Ansaugbrücke Drosselklappe Krümmer Sportluftlifter Einspritzleiste Steuergerät keine Papiere haben und ich den Motor umbau von H23A auf H22A, muss ich eine Vollabnahme nach § 21StVZO durchführen lassen. Material Gutachten vom Bodykit habe ich sowie ABE vom Sportauspuff.

    Meine frage wass würde mich das ca. Kosten??? Welche Erfharung habt ihr gemacht??? vor allem Wo

    Gruß

    GCB
    Geändert von gcb_h-can (16.11.2012 um 12:38 Uhr)

  2. #2
    Avatar von FelixXx
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    Pro eingetragene Position im Fahrzeugschein beim TÜV Süd 30€.

    Dies mal als Ansatzpunkt

  3. #3

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    Zitat Zitat von FelixXx Beitrag anzeigen
    Pro eingetragene Position im Fahrzeugschein beim TÜV Süd 30€.

    Dies mal als Ansatzpunkt
    ca. 40€ und auch nur dann wenn ein Teilegutachten nach §19 vorliegt.

    Bei §21 kostet es ca. 80€ und trotzdem wollen die immer noch wenigstens ein Vergleichsgutachten sehen.
    Sprich ganz ohne Papiere muss man einen sehr kulanten Prüfer erwischen oder einen der sich Auskennt.

  4. #4
    Avatar von FelixXx
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    10 Eintragungen 300€...ich weiß schon von was ich rede.

    Mfg Felix

  5. #5

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    Ich weiß auch von was ich rede.

    Ansonsten kannst mir gern die Adresse geben wo du 10 Eintagungen nach §21 für 300€ machst, das wär sehr nett von dir.

  6. #6
    Avatar von gcb_h-can
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    also der mechaniker meinte der mein Auto hat dass er für ca. 2000€ alles bei mir eingetragen bekommt jedoch wenn ich eure preise höre, verwirrt es mich doch sehr.

  7. #7

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    die Adresse hätte ich auch gerne 10Eintragungen 300Euro...bitte an mich schicken.Wenn man rechnet das es für die Teile die du eingetragne haben willst nichts gibt und diese Teile das Abgass/Leistung auch noch beeinflußen können und man etliches neu Prüfen muss,ist die Abnahme bestimmt sehr Teuer.Rechne mindestens mit 1000Euro für eine legale Eintragung,nach heutigen Richtlinien.

  8. #8
    Avatar von gcb_h-can
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    1000€ - 1500€ habe ich mir in etwa vorgestellt. Ja natürlich will ich alles legal Eingetragen haben. Deswegen frage ich ja was alles an kosten auf mich zu kommt. Aber 2.500€ sind mir doch zu viel.

  9. #9
    e.V. Mitglied Avatar von Seppel
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    Standard Begutachtung gemäß § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 (2) StVZO (Einzelabnahme)

    Gerade eine legal Eintragung kostet keine 1500€...das mit den 300€ ist Ansich richtig...nur wollen alle zwischendurch geschmiert werden...

    Kenne genug die für eine B16 Eintragung über 400€ gezahlt hatten...bei mir waren es glob 150€ ganz legal direkt bei Prüfer ohne einen dazwischen
    R.I.P. Armin - Negro († 21.07.2007)
    R.I.P. Carsten - Hondarossa († 30.07.2007)

  10. #10
    Avatar von SaschaOF
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    Das ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. TÜV Hessen wollte bei mir zum Eintrag von Rädern ohne ABE für diesen Fahrzeugtyp (Räder mit ABE für Civic EP sollten auf einen Civic IMA) einen Tag Fahrtest auf dem Opel-Prüfzentrum machen = mind. 1000-1500€. Beim TÜV Rheinland haben die sich fast schlapp gelacht, in 20 Min waren die Felgen abgenommen und ich habe 55€ bezahlt. Alle Angaben hier sind also nicht zu gebrauchen für den TE, er wird wohl selbst bei seiner Prüfstelle nachforschen müssen wie es dort läuft.

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