Fahrzeuge: Honda Jazz GG3 Comfort Sport
Honda Integra Type R DC2 #00005
Zitat von
feiny
Das gilt nur für Schwimmend gelagerte Sättel und auch das ist nur ein Richtwert und kein muss! Beim Festsattel gilt das nicht!!
Und wo steht das schriftlich festgehalten und offiziel bestätigt?Nirgends.
Nem TÜV oder DEKRA Prüfer erzählste so schnell nix.
Die wissen eh alles und würden auch NIE auf das eingehen was der "Laie" erzählen will.
Auch wenn der Laie vielleicht 3mal soviel Ahnung von der Materie hat wie der Ingenieur
Mir wären 2mm Abstand aber auch bissl zu wenig.
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