gabs nicht ne Klausel für Fahrzeuge mit extremen Schäden bzw. Schlachter ebend. Wo man als Verkäufer ggf. nicht abschätzen kann was da sich verstecken könnte?
PS: ja das nachweisen liegt dann wohl beim Käufer - denn der Schaden kann ja schon vor der Zeit des Verkäufers entstanden sein.
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