Hi hab gehört dass man jetzt Inspektionen während der Garantiezeit auch bei freien Werkstätten usw. machen kann, ohne den Garantieanspruch zu verlieren, vorausgesetzt es werden OriginalTeile bzw. Teile aus dem Orig.-Zubehör verwendet.
Kann das jemand bestätigen? Am besten mit Link zum Gesetzestext :-)
Bitte keine Vermutungen nur Aussagen die belegbar sind.
Danke!
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