Ja, aber wegen dem nicht vorhandenen Festigkeitsgutachten! Das braucht man bei Reifen ja nicht Da darf nur der Abrollumfang nicht zu sehr abweichen. Und es darf halt nicht schleifen, sollte ja klar sein.
naja aber der abrollumfang bei 215/45R16 ist doch 1% größer als bei 195/55R15!darf der nicht eigentlich nur kleiner sein!krieg ich die dann ohne tachoangleichung eingetragen?
Weil es nicht zuviel größer ist, ja. Ich habe für 215/40R17 gefragt (gleicher Abrollumfang wie 215/45R16), und der TÜV Prüfer meinte das wär so wenig Unterschied dass man da keine Tachoangleichung machen muss.
Wenn du die Größe fährst, würd ich ~10mm Bumpstops ins Fahrwerk einbauen, da guckt der TÜV aber normalerweise nicht nach.
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