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Thema: Hat jemand einen Alukühler und einen Ölkühler eingetragen?

  1. #1

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    Standard Hat jemand einen Alukühler und einen Ölkühler eingetragen?

    Hy, hab bei mir einen Alukühler und einen Ölkühler nachgerüstet....
    Hat jemand sowas vielleicht schon eingetragen?Bzw. muss man einen grösseren Alukühler überhaupt eintragen?

  2. #2
    Honda Recourse Sachsen eV Avatar von Civic-freak
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    soweit ich weiss müssen diese teile nicht eingetragen werden. Ich habe auch noch nicht gehört das sich jemand hat sowas eintragen lassen. Insofern alles ordentlich verbaut ist wird es dem Tüv zu 99,9% eh nicht auffallen.

  3. #3

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    Eben dies hat mein Tüv gesehen und bemängelt.

  4. #4
    Avatar von P{}r]{ey
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    ich möchte meine sachen auch eintragen lassen!
    Bsp:
    Fährst auf der Bahn, der Ölkühler ist undicht, es ist rutschig auf der fahrbahn..... einer kommt in schlingern und geht ab.... evtl. sogar schlimmer......

    Glaub mal was deine Versicherung versuchen wird wenn rauskommt das dein selber angebastelter ölkühler undicht war und darum der unfall zustande kam!

    Wasserkühler genau so, nimmst n Fußgänger mit, es ist keine bruchstelle vorhanden, oder nicht mehr so wie sie soll! Der Fußgänger ist deshalb auf wolke7.....

    Auch wenn man nicht muss, lieber immer eintragen den ******.

  5. #5

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    Also einen Alu Wasserkühler eintragen is doch unsinn!? Da sind doch weder beim Original noch bei einem Nachbau Ersatzteil irgendwelche Prüfnummern drauf. Noch dazu wennst einen Fußgänger mitnimmst und der bis zum Kühler durchdringt dann kann man ihm vermutlich eh nicht mehr helfen. Ob der Kühler jetzt nachgegeben hätte oder nicht...

  6. #6
    Avatar von P{}r]{ey
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    Ich sag nur erzähl das deiner Versicherung wenn eine zahl dahinter steht die man im leben nicht verdienen kann! Ob der nun platzt oder sonst was! Man wird damit immer drin hängen!
    Soll man sich nur bewusst sein! Ich habe die Sachen auch noch nicht eingetragen!

  7. #7
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    prinzipiell muss man alle modifikationen an einem fahrzeug eintragen und abnehmen lassen die von der zulassungsprüfung abweichen.

    ein komplettfahrzeug hat so gesehen auch eine ABE, aber eben nur mit den serienmäßig verbauten teilen. nur in dieser konstellation ist das fahrzeug offiziell abgenommen. jede veränderung (ob nun wirklich für die sicherheit relevant oder nicht) muss demnach abgenommen werden, damit die sicherheit wieder gewährleistet ist bzw. die betriebserlaubnis für dieses fahrzeug wieder herstellt.

    kurz:
    änderung = erlöschen der betriebserlaubnis
    änderung + abnahme = wiedererlangen der betriebserlaubnis

  8. #8
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    Und was ist das nächste? Lasst ihr eure Öldeckel auch eintragen? Oder Metallventile? Oder ARP-Kopfschrauben? Oder das CO2 im Reifen? Also wenn der TÜV nen Wasserkühler bemängelt, weils nicht der Ori ist....such dir nen anderen.

    ODer was besseres: Schreib mal den TÜV-Süd an bzw. die zuständige Organisation und frag mal einfach nach, ob man sowas eintragen lassen muss....
    so long
    Spanni


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  9. #9
    e.V. Mitglied Avatar von stussy
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    hab auvh noch nie gehört das man nen kühler eintragen sollte, nur weil er nicht oem ist. was ist denn wenn man zu atu geht und die einem einen super billig kühler marke no name verbauen? muss ich den dann auch eintragen weil nicht oem honda?

  10. #10

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    Zitat Zitat von basti1390 Beitrag anzeigen
    hab auvh noch nie gehört das man nen kühler eintragen sollte, nur weil er nicht oem ist. was ist denn wenn man zu atu geht und die einem einen super billig kühler marke no name verbauen? muss ich den dann auch eintragen weil nicht oem honda?
    Genau das dachte ich mir auch. Wenn der Platzt oder was weiß ich dann ist alles ok aber wenns einer aus Alu gewesen wäre is das tragisch? Finds gut das ihr alles eintragen wollt und somit legal und sicher unterwegs seid aber man kann es auch übertreiben

  11. #11

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    Naja bei mir ist das Problem das der Tüvbrüfer die Haube aufgemacht hat und gleich sich am Ölkühler und Aluwasserkühler aufgegeilt hat.

    Deshalb wollte ich mal in die Runde fragen ob jemand schon sowas eingetragen hat?
    mir Persönlich ist es auch lieber wenn alles eingetragen ist....klar wenn dich jemand fi...en will dann machen die das trotzdem aber lieber was im Schein als das dumme gelabber.

  12. #12

  13. #13

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    hab nen anderen motor eintragen lassen und nen dicken mishimoto kühler verbaut. hat keinen gejuckt

  14. #14

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    Geschraubte Fahrwerksstreben müssen auch nicht abgenommen werden. Also nicht jede "Veränderung" lässt gleich die Betriebserlaubnis erlöschen.

  15. #15
    Avatar von P{}r]{ey
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    Zitat Zitat von Dreffi Beitrag anzeigen
    Geschraubte Fahrwerksstreben müssen auch nicht abgenommen werden. Also nicht jede "Veränderung" lässt gleich die Betriebserlaubnis erlöschen.
    die betrieberlaubnis nicht, jedoch wenn du nun nen unfall hast du dein beifahrer oder auch die hinteren mitfahrer gehen dabei nun drauf ( was ich keinem hoffe) und die versicherung holt n gutachter der stellt fest das der rahmen sich nicht so verzogen/gestaucht hat wie er sollte bei bsp. nem aufprall und somit mehr druck auf dem körper ausgeübt wurde, man dadurch innere blutungen bekommen hat.....
    Glaub mal da versucht die versicherung die Milionen an euronen zu umgehen, die haben kein mitleid.
    Eintragen musstest du nix, aber wenn nun was passiert wer haftet dann? Die versicherung trotz das du was verändert hast? Glaubst wohl selbst nicht!
    Ich möchte wie gesagt nicht der schlaumeier sein hier, bei mir ist es nicht anders! Ich möchte nur das man kurz vorm einbau mal drüber nachgedacht hat.....

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