besessener bb2 fahrer
Fahrzeuge: ex. Prelude BB2, Toyota Avensis T25, Suzuki GSX-R 600 K2, GSX-R 750 K1
Voraussetzungen für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist ne Haftpflichtversicherung, eine neue Hauptuntersuchung (welche natürlich bestanden werden muss). Die First für ein solches Kennzeichen beträgt maximal ein Jahr, wobei die Zulassungsbehörde auch Auflagen erteilen kann.
Das man das Fahrzeug noch für ein Jahr als "Alltagsauto" nutzt ist eigentlich nicht legal. Das kennzeichen ist dafür gedacht, das auto mit eigener Kraft in einen anderen Staat zu bringen, wo es dauerhaft verbleibt. (§19 FZV)
Zu den kurzzeitkennzeichen: Die längste Frist für die Zuteilung von einem Kennzeichen ist fünf Tage und darf auch nur an dem einen jeweiligen fahrzeug benutzt werden. Dazu braucht man einen nachweis der Versicherung. (§16 (2)(4))
Gruß Lars
Lesezeichen