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Thema: Kurzzeit-Kennzeichen länger als 5 Tage?

  1. #1
    Avatar von roadboy
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    Standard Kurzzeit-Kennzeichen länger als 5 Tage?

    Hi leute.. ich habe dazu leider nichts wirklich aussage kräftiges gefunden und dachte ich frag mal hier..

    gibt es ein Kurzzeitkennzeichen welches länger als 5 tage gültig ist.. und was ich auch als privat person haben kann..

    habe im internet gefunden das es monatskennzeichen gibt.. aber keine bedingungen ob das jeder haben kann..

    bin für jede hilfe dankbar :-)

    Gruß aus Kleve

  2. #2
    Avatar von Accord Type X
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    Wäre mir nichts bekannt...

  3. #3
    alter Sack e.V. Mitglied Avatar von fischi
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    Je nach Versicherer kannst Du mit einem zweiten Kennzeichen noch 5 Tage verlängern, aber das bieten nicht alle an. Die längeren Monatskennzeichen gibt es nur für den Export, wurde mir gesagt.
    Aus dem Alter bin ich raus.

  4. #4
    #ee_meeting e.V. Mitglied Avatar von buggs
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    wie verhält sich das eigentlich mit Exportschildern? Mein Nachbar hat seit knapp 4 Wochen nen rs6 damit vor der Tür stehen und bewegt den täglich... Inwieweit ist sowas denn legal?
    EE/EF hool for life

    Honda 1.6 i-VT #150 - Rebuild 2023

  5. #5
    Japan Frauen WM 2011 Avatar von roasthare
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    Die Export KZ können sogar Legal 1Jahr gefahren werden..
    Aber dazu steht auch was im I-Net..
    Auch die Voraussetzungen dafür findest du im I-Net.
    Sehr günstige 5Tagesversicherungstarif bei E-Gay ohne weiter Verpflichtung zum Vertragsabschluß..
    http://cgi.ebay.de/5-Tages-Kennzeich...item4aaa811407

  6. #6
    besessener bb2 fahrer Avatar von Prince
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    Voraussetzungen für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist ne Haftpflichtversicherung, eine neue Hauptuntersuchung (welche natürlich bestanden werden muss). Die First für ein solches Kennzeichen beträgt maximal ein Jahr, wobei die Zulassungsbehörde auch Auflagen erteilen kann.
    Das man das Fahrzeug noch für ein Jahr als "Alltagsauto" nutzt ist eigentlich nicht legal. Das kennzeichen ist dafür gedacht, das auto mit eigener Kraft in einen anderen Staat zu bringen, wo es dauerhaft verbleibt. (§19 FZV)

    Zu den kurzzeitkennzeichen: Die längste Frist für die Zuteilung von einem Kennzeichen ist fünf Tage und darf auch nur an dem einen jeweiligen fahrzeug benutzt werden. Dazu braucht man einen nachweis der Versicherung. (§16 (2)(4))

    Gruß Lars

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