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Thema: Sportsitze, Schroth gurte TÜV?

  1. #1

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    Cool Sportsitze, Schroth gurte TÜV?

    Hallo, habe schon viel gelesen das Sportsitze und Hosenträger gurte (Schroth,Takata) Verbaut worden sind und der TÜV nicht seinen segen geben will.
    Ich möchte bei einem EG (mit Zelle, zweisitzer) Sportsitze und Schroth-Takata gurte einbauen.
    Welche sitze wären da am besten geeignet, halb oder Vollschalensitze (bekommt man die überhaubt Eingetragen)?
    Weiß nicht wie momentan die gesetzeslage ist, wär Dankbar für ein paar Tipps von Leuten die sich da besser auskennen.
    mfg

  2. #2
    Avatar von Dark Death
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    Tach Meister, die Frage hättest aber auch im HCWS Forum stelle könne^^

    Vollschalensitze bekommt man eingetragen wenn die Rückbank aus dem Auto draußen ist. Und die Halbschalen bekommst du eingetragen wenn die passende Konsole dabei ist. Für die Schroth Gurte brauchst du dann eine Art ABE, die ist aber im normalfall bei den Gurten dabei. Und wenn alles passt und eingebaut ist, tragt dir das der Tüver auch ein.


    Gruß

  3. #3

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    ^^grüße, ja hätte ich auch machen können, aber Ihr seid ja auch hier angemeldet
    Danke für die antwort, denk die Vollschalen muss Ich auch Eintragen lassen, oder? Rücksitzbank ist drausen, Zelle drin!
    bekommt man auch Hosenträger gurte Eingetragen die mit Schluppe sind und am Käfig befestigt werden (verschweißter Käfig!)?

  4. #4
    Avatar von NRW-Freak
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    Ich gehe mal davon aus, dass dein EG ja vor Baujahr 98 ist, oder!?

    Dann gilt, dass der Sitz verschiebbar sein muss (also für die Beinlänge des Fahrers) und die Rückenlehne mindestens 5° in jede Richtung verstellbar sein muss. Und das ganze ohne Werkzeug (Also z.b. Flügelmuttern sind in der Regel auch erlaubt!).

    Wenn die Rücksitzbank drin ist, dass musst Du Klappkonsolen haben, ansonsten kannst Du theoretisch auch die Laufschienen der Originalsitze nehmen.

    Bei Fahrzeugen ab Baujahr 98 muss der Sitz ein E Zeichen oder eine EG Genehmigung haben, bei älteren Fahrzeugen ist das egal, kannst theoretisch nen Klappstuhl fahren

  5. #5

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    Ja ist ein EG Baujahr 1993, Danke das wollte ich wissen,
    da ja keine Rücksitzbank drin ist (und auch keine mehr rein kommt) kann ich also bedenkenlos Vollschalensitze fahren ohne viel zoff mit den Grünen, gibt es das auch wo schriftlich (fahrzeuge vor 98 kein E Prüfzeichen von nöten ist) weil die glauben ein ja immer so wenig

  6. #6
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    Geh doch einfach zum TÜV und klär das vorher mit denen ab. Die sind froh wenn sie nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
    Und du weißt es sicher.....
    so long
    Spanni


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  7. #7

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    ^^wäre ja kein Thema, nur die wollen auch gerne sehen um was es geht, und wie es Verarbeitet worden ist, momentan steht da nur eine Rohkarosse...

  8. #8
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    Die wollen gar nichts sehen. Das wird erst relevant wenn du da zum EIntragen hingehst.
    Such dir das aus, was du reinbauen willst, drucks aus, geh zum TÜV und frag nach ob das irgendwelche Probleme beim Eintragen geben wird.

    Und schon ist alles gut...
    so long
    Spanni


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  9. #9
    Pan Tadeusz Avatar von Coretex
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    Kurze Frage am Rande, ich hatte mehrfach schon gelesen, dass das mit den Sitzen Baujahrabhängig ist - wie kann ich das verstehen, wenn mein Sol von 95 z.B. jetz Sitze vom EE8 bekommt, wäre das "einfach so" lösbar oder muss da irgendwas abgenommen werden?

    Ich hatte jetzt Wiechers Vollschalen drin auf eigens umgeschweißten Konsolen, Eintragung wäre kein Problem gewesen, sagte mein TÜVer - aber dann ist die Eintragung doch, wenn ich obiges bestätigt bekomme, nicht nötig - oder?

  10. #10
    Avatar von NRW-Freak
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    Richtig.
    Eintragen lassen musst Du nur, wenn der Wagen Baujahr 98 oder jünger ist oder Du die oben genannten Bedigungen (Winkelverstellung Rücklehne, Sitzschienen) nicht erfüllst.

    Sprich 95 Wagen mit EE Sitzen = eintragungsfrei!
    Vollschalensitze, die im Winkel verstellbar sind und laufschienen haben = eintragungsfrei.

    Googelt mal ein wenig, dann findet ihr dazu auch was. Sogar auf der Seite vom TÜV Süd selber.

    Gruß

  11. #11
    Pan Tadeusz Avatar von Coretex
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    Zitat Zitat von NRW-Freak Beitrag anzeigen
    Richtig.
    Eintragen lassen musst Du nur, wenn der Wagen Baujahr 98 oder jünger ist oder Du die oben genannten Bedigungen (Winkelverstellung Rücklehne, Sitzschienen) nicht erfüllst.

    Sprich 95 Wagen mit EE Sitzen = eintragungsfrei!
    Vollschalensitze, die im Winkel verstellbar sind und laufschienen haben = eintragungsfrei.

    Googelt mal ein wenig, dann findet ihr dazu auch was. Sogar auf der Seite vom TÜV Süd selber.

    Gruß


    Danke - dann braucht man sich ja gar keinen Stress machen

  12. #12
    Motorsportler Avatar von raceteg
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    Hab in meinem EG6 König-Vollschalensitze eingetragen (5° Rückenlehnenverstellung), die keinerlei E-Zeichen etc haben und dazu manuelle Schroth-Gurte und hab es ganz legal beim TÜV eingetragen bekommen. Schrothis sind an den original Befestigungspunkten für die hinteren Gurte verschraubt worden. Käfig ist auch drin.

  13. #13
    Pan Tadeusz Avatar von Coretex
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    Ganz legal würde ich auch Sitze ohne jegliche Kennzeichen, einen Käfig Marke Eigenbau und meinetwegen auch Rota Felgen ohne Gutachten eingetragen bekommen.

    Mit Eintragungen gibts da keine Probleme.

  14. #14
    Motorsportler Avatar von raceteg
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    Zitat Zitat von NRW-Freak Beitrag anzeigen
    Vollschalensitze, die im Winkel verstellbar sind und laufschienen haben = eintragungsfrei.
    Sicher? ein Vollschalensitz verändert beim 2-Türer die Anzahl der zugelassenen Personen und das wiederum muss im FZ geändert werden oder nicht?

    @Cortex: Seit wann kann man bitte schön wieder Felgen ohne Gutachten eintragen lassen außer man hat wirklich viel zu viel Geld?

  15. #15
    Avatar von NRW-Freak
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    Zitat Zitat von Speedy_VT Beitrag anzeigen
    Sicher? ein Vollschalensitz verändert beim 2-Türer die Anzahl der zugelassenen Personen und das wiederum muss im FZ geändert werden oder nicht?
    Jaein.
    die Führerhausrichtlinie sagt, dass Du leicht an die hinteren Sitze im Notfall dran kommen musst.
    Wenn Du also Klappkonsolen hast, dann musst Du die hinteren Sitze nicht austragen lassen.
    Ansonsten hast Du recht.

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