die e nummer würde ich gerne mal sehen!!!
und das ist echt?
wo hast du die denn gekauft?
die waren bei meine sol bei,wo ich ihn gekauft hab!
Geändert von Eg2-DelSol (11.04.2010 um 15:38 Uhr)
echt seltsam.
eigentlich gibt es ja keine rückleuchten mit e zeichen ausser die originalen.
aber wer weiß
Dann schau dir das Bild bitte mal genau an!
Es ist ungültig. Zumal da noch ein paar andere "Ziffern" fehlen um die Rückleuchte legal aussehen zu lassen.
"E7" steht z.B. für E-Prüfung in Ungarn.
Und die zwei Ziffern "18" oder "16" unter dem Zeichen ergeben gar keinen Sinn.
Da müsste zumindest sowas wie "RS1 IAF" stehen und eine gültige Typprüfnummer (die NIE 2-stellig sind) sowie Anbauseitenmarkierung.
@Verkäufer: Ich will dir nicht auf den Schlipps treten, aber schreib wenigstens rein das sie kein echtes Prüfzeichen haben, da du sonst echt Ärger damit bekommen könntest.
Die Dinger sind rechtlich gesehen Urkundenfälschung. Nach deutschem Recht strafbar.
Ich würde da sogar mal nachsehen, ob da nicht schon der Verkauf von so was rechtliche Probleme machen kann!
Oder ob sich evtl. ein rechtliches Problem daraus ergibt, wenn man als Besitzer nicht gesichert nachweisen kann, die Fälschung nicht selbst ausgeführt zu haben...
Viel wirbel um nix.
Da gibts ein Sprichwort, wo kein Kläger da kein Richter!
Nein, das ist so nicht richtig!
Hier werden, faktisch gesehen, illegale Rückleuchten mit einem nachträglich hinzugefügten und ungültigem E-Zeichen verkauft ohne darauf hinzuweisen.
Der nächste, der sie kauft, wird damit erwischt und ist sich (vielleicht wirklich) keiner Schuld bewusst, wird aber trotzdem die vollen Konsequenzen tragen müssen.
Sowas ist nicht einfach mit "wo kein Kläger, da kein Richter" zu betiteln...
Das sollte nicht mal bei euch in Österreich so einfach sein
Ich war mit meinen Optisch Identen Klarglasrückleuchten 2 mal beim Tüv Österreich weil ich Fahrwerk/Felgen typisieren musste.
2 mal von der Polizei angehalten worden wegen Fahrzeugkontrolle.
Dann zur Landesregierung zur abnahme und die sagten auch nix.
Stimmt schon was du sagst das Sie eigentlich nicht mit E-Prüfzeichen angeboten werden dürften, aber er lügt ja nicht weil ein E-Zeichen ist ja vorhanden, ob´s gültig ist ist wieder eine andere Sache.
Aber im Ernstfall wirds maximal auf 21€ Strafe rauskommen wenn überhaupt weil bei uns fährt inzwischen jedes 2 getunte Auto mit so warzenscheinwerfern rum und keinen Polizisten Interessierts.
Im 'Ernstfall' ist es, wie Django schon sagte, Urkundenfälschung und somit strafbar!
Es geht 99 mal gut und beim 100. mal...
Wie dem auch sei, ich klink mich jetzt wieder aus.
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