Hab ich schon genauso erlebt.
KW Gewindefahrwerk verbaut und eingetragen gehabt.
Dann auf nen niegelnagelneues Koni Gewindefahrwerk gewechselt.

Und ich musste mein KW austragen lassen, hab versucht mich vor Ort dagegen zu wehren und es bis ins Detail hinterfragt.

Die Aussage war, dass die ja den fachgerechten Einbau und Freigängigkeit prüfen, sowie ein Spureinstellungsprotokoll vorgewiesen werden muss und
eben aus diesem Grund nicht hin und her gewechselt werden darf, weil
dann technische Mängel nach dem Fahrwerkswechsel nicht auffallen würden, wenns keine Kontrolle durch nen Prüf-Ingenieur gäbe.

Ist natürlich Blödsinn und jeder der schon mehrmals Fahrwerke hat eintragen lassen, weiss auch dass die Dauer und Gründlichkeit einer Eintragung sehr von der Tagesform des Prüfers abhängt.