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Thema: Neue Tüv / Zulassungsordnung !

  1. #1
    Fahrwerksspezie Avatar von Uffi
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    Beitrag Neue Tüv / Zulassungsordnung !

    Seid 4 Wochen werden wohl alle Eintragungen die §19/2 sind (Sondereintragungen) zu einer Sammelstelle (Hessen ist es Marburg) geschickt und noch einmal mit den evl da zu gehörigen Festigkeutzgutachten überprüft bevor diese in die Papiere übernommen werden. Das ganze kostet noch mal 33 oder 58euro und kann sogar abgelent werden.
    Wenn man es nicht in die Papiere umträgt muss das ganze nach einer gewissen zeit nicht mehr anerkannt werden.

    Hat jemand damit schon Erfahrungen ??
    Geändert von Uffi (28.05.2009 um 22:47 Uhr)

  2. #2
    Avatar von THman1
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    Zitat Zitat von Uffi Beitrag anzeigen
    Wenn man es nicht in die Papiere umträgt muss das ganze nach einer gewissen zeit nicht mehr anerkannt werden.

    Das ist schon eine Weile so, steht hinten auf dem Zettel der Eintragung drauf, waren mal 18 Monate die man Zeit hatte.

    Vom Rest habe ich hier noch nichts gemerkt aber meine letzte Eintragung (vor ner Woche) war eine §21er.

  3. #3
    Fahrwerksspezie Avatar von Uffi
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    das ganze merkt man auch erst dann wenn man zur Zulassung geht und das in die Papiere übernehmen möchte / muss.
    Dann bekommt man ein Roten Zettel wo alles weitere steht (wo hin usw.)

  4. #4
    TimoHH
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    Dazu findet man im ganzen Inet per googel nichts... Woher hast denn die Infos?

    PS:
    Sondereintragungen=Einzelabnahmen sind doch aber §21, oder brenne ich total?
    Geändert von TimoHH (29.05.2009 um 00:25 Uhr)

  5. #5
    Avatar von feiny
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    ich werd morgen berichten... ich geh morgen eh in die Zulassungstelle um paar Sachen im Schein übernehmen zu lassen..

  6. #6
    TimoHH
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    Ich hab heute früh mit 2 Verkehrsämtern telefoniert.. alles wie immer,
    da gibts nichts neues. Also fahr ich nun beruhigt hin.

  7. #7
    Fahrwerksspezie Avatar von Uffi
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    Ach so ja sorry, hier steht es ist für:
    die Erteilung einer neuen Betriebserlaubniss nach §19STVZO auf Basis eines Gutachtens nach §21 STVZO UND von Einzelgenehmigungen nach §13 EG-FGV
    Telefonnummer von denen ist die 06421 / 405-1624 oder 1620
    Weitere Infos unter: www.marburg-biedenkopf.de/auto-verkehr/einzelgenehmigungen-betriebserlaubnisse.html


    Ich hab das direkt von der Zulassung, habe sogar bei zwei verschiedenen angerufen (Hessen und rheinland pfalz). Habe so ein Rotes Zettelchen bekommen wo alles steht usw. da steht soger noch das die Originale da hin sollten. Aber das hat sich nach sich wohl schon wieder geändert, Mail / Fax langt.
    Meine Frundin hat Spurplatten bekommen, jetzt kostet die ganze Eintragung mit dem Mist dabei 112euro :-(

    Wenn es in anderen Bundesländern noch nicht ist wird es auch noch kommen.
    Geändert von Uffi (29.05.2009 um 09:24 Uhr)

  8. #8
    DROOGS inside Avatar von Der_Ronny
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    handelt es sich evtl bei dem fall um ein VOLLgutachten?

  9. #9
    Fahrwerksspezie Avatar von Uffi
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    ne einzelabnahmen, wir z.b. Felgen eintragen die auf DEM Auto kein Gutachten haben. Oder halt wenn man nur ein Festigkeitsgutachten hat. Bei mieiner Freundin hatten due Distanzscheiben zwar ein Gutachten aber mit den Felgen war die maximal zulässige ET überschritten. Zu dem die maximale Spurweitendiferenz von 2% war auch überschritten.
    Dann gibt es eben eine Einzelabnahme.
    Geändert von Uffi (29.05.2009 um 10:52 Uhr)

  10. #10
    TimoHH
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    Ich war grad da... und wie angekündigt alles wie immer... ~ 15 EUR zahlen, geänderten Schein mitnehmen und gut.

  11. #11
    Fahrwerksspezie Avatar von Uffi
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    so kenn ich das auch, dann freu dich dann wird es noch kommen.

  12. #12
    Avatar von feiny
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    Irgendwas ist hier faul.... vom TÜV erhält man die Änderungsabnahme auf der Nirgends vermerkt ist ob es sich um 19.2 oder 19.3 oder §21 oder was weiss ich handelt... das ist schon mal das erste - ich hab gerade eine hier vor mir liegen!

    Woher will die Zulassungsstelle wissen um was für eine Abnahme es sich Handelt?????

    Hinzu kommt noch das in der Änderungsabnahme nur das Eingetragene Teil steht - Beispiel ROTA C10 in grösse sowieso... angenommen es wäre so das die Zulassungsstelle dann eine anfrage nach Marbur oder wohin auch immer schickt.. WIE will die rausfinden ob es zu ROTA C10 eine Festigkeitsprüfung gibt?? Das ist ausgeschlossen!! weil die Festigkeitsprüfung auf den Auftraggeber lautet - z.b. dann AJR oder wie auch immer...

    Das heisst die würden sich dumm und dämlich suchen und würden niemals eine Festigkeitsprüfung dazu finden weil die Festigkeitsprüfungen IMMER auf die Auftraggeber ausgestellt werden in DE! Und niemals auf die Jeweiligen Teile :-)

    Anders verhält sich das bei eingetragenen Teilegutachten oder ABE´s.. diese sind beim KBA hinterlegt. Aber selbst das wäre totaler irrsinn diese alle zu prüfen

    Wieviel TÜV und DEKRA Prüfstellen gibt es in Deutschland die §21 machen dürfen? 1000? wird nicht ganz reichen... :-) wenn angenommen jede dieser TÜV stellen nur alle zwei Tage EINE Einzelabnahme machen würde.... was lächerlich ist, den die machen zum Teil mehrere am Tag... bei 24 Arbeitstagen im Monat beim TÜV würde das bedeuten das im Monat rund 12.000 solcher Abläufe an irgend einer Stelle in Deutschland abgearbeitet werden müssen... wer soll das bitte schön machen??

    und vor allem wer soll sich damit beschäftigen und WOHER will diese Stelle den überahaupt die Information bekommen ob es überhaupt ein Fetigkeitsgutachten gibt oder nicht wenn diese bei den jeweiligen TÜV Automotive Instituten, wo diese Festigkeitsprüfungen gemacht werden sowieso nur archiviert werden.

    Blödes Beispiel, Händler XY lässt beim Automotive Zentrum ZX (es gibt zig Akreditierte TÜV Stellen die das prüfen dürfen in Europa) eine Festigkeitsprüfung machen für Produkt "RS" .... so nu ist das Produkt geprüft und wird verkauft... Schmittchen Schleicher geht nun damit zum TÜV und lässt das eintragen und anschliessend fährt er damit zur Zulassungsstelle.

    Wie bitte will jetzt die Zulassungsstelle rausfinden bei Welchem Automotive Zentrum diese Festigkeitsprüfung gemacht wurde wenn das einzigste was die Zulassungsstelle ausgehändigt bekommt nur die TÜV-Änderungsabnahme ist auf der steht ->

    Produkt RS geprüft und für gut befunden.

    Looooool.... sorry aber das ist ein ding der unmöglichkeit
    Geändert von feiny (29.05.2009 um 15:13 Uhr)

  13. #13
    Der Illuminator Mod-Team Avatar von CRX_Fan
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    Zitat Zitat von feiny Beitrag anzeigen
    Irgendwas ist hier faul.... vom TÜV erhält man die Änderungsabnahme auf der Nirgends vermerkt ist ob es sich um 19.2 oder 19.3 oder §21 oder was weiss ich handelt... das ist schon mal das erste - ich hab gerade eine hier vor mir liegen!
    Also bei meinen stand das immer drauf:








    @uffi:
    Ich habe am Dienstag das gleiche vor. Spurverbreiterung in Verbindung mit Sonderrädern/Reifen eintragen. Mal gucken was bei mir rauskommt!

  14. #14
    Avatar von feiny
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    Ja das steht auf dem Blatt, auf dem auch Steht was du beim TÜV bezahlt hast... also Sprich auf deine Rechnung die du vom TÜV bekommen hast. Das steht bei mir ja auch. Das ist das erste Deckblatt aber es steht nicht auf den Blatt auf den die Änderungsabnahme vermerkt ist... und NUR DIESE musst du bei der Zulassungsstelle vorlegen :wink:

    Allerdings kann es wohl vom TÜV zu TÜV anders sein... wie ich sehe steht bei der Dekra das sogar direkt drüber.

    Die Rechnung geht doch die Zulassunsgstelle nix an, zumindest hat da Heute morgen keiner bei mir danach gefragt ??: wie gesagt ich finde das höchst Fragwürdig alles weil es schon ein Fetter behördlicher Aufwand wäre.. und für was?
    Geändert von feiny (29.05.2009 um 16:00 Uhr)

  15. #15
    Fahrwerksspezie Avatar von Uffi
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    warum werden alle sachen die nicht gut sind nicht geglaubt :-D
    Warum soll ich das denn sagen wenn es nicht so ist, evl macht Hessen den vorreiter aber die anderen werden auch kommen.

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