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Thema: Neue Tüv / Zulassungsordnung !

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  1. #1
    Fahrwerksspezie Avatar von Uffi
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    Beitrag Neue Tüv / Zulassungsordnung !

    Seid 4 Wochen werden wohl alle Eintragungen die §19/2 sind (Sondereintragungen) zu einer Sammelstelle (Hessen ist es Marburg) geschickt und noch einmal mit den evl da zu gehörigen Festigkeutzgutachten überprüft bevor diese in die Papiere übernommen werden. Das ganze kostet noch mal 33 oder 58euro und kann sogar abgelent werden.
    Wenn man es nicht in die Papiere umträgt muss das ganze nach einer gewissen zeit nicht mehr anerkannt werden.

    Hat jemand damit schon Erfahrungen ??
    Geändert von Uffi (28.05.2009 um 21:47 Uhr)

  2. #2
    Avatar von THman1
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    Zitat Zitat von Uffi Beitrag anzeigen
    Wenn man es nicht in die Papiere umträgt muss das ganze nach einer gewissen zeit nicht mehr anerkannt werden.

    Das ist schon eine Weile so, steht hinten auf dem Zettel der Eintragung drauf, waren mal 18 Monate die man Zeit hatte.

    Vom Rest habe ich hier noch nichts gemerkt aber meine letzte Eintragung (vor ner Woche) war eine §21er.

  3. #3
    Fahrwerksspezie Avatar von Uffi
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    das ganze merkt man auch erst dann wenn man zur Zulassung geht und das in die Papiere übernehmen möchte / muss.
    Dann bekommt man ein Roten Zettel wo alles weitere steht (wo hin usw.)

  4. #4
    TimoHH
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    Dazu findet man im ganzen Inet per googel nichts... Woher hast denn die Infos?

    PS:
    Sondereintragungen=Einzelabnahmen sind doch aber §21, oder brenne ich total?
    Geändert von TimoHH (28.05.2009 um 23:25 Uhr)

  5. #5
    Avatar von feiny
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    ich werd morgen berichten... ich geh morgen eh in die Zulassungstelle um paar Sachen im Schein übernehmen zu lassen..

  6. #6
    TimoHH
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    Ich hab heute früh mit 2 Verkehrsämtern telefoniert.. alles wie immer,
    da gibts nichts neues. Also fahr ich nun beruhigt hin.

  7. #7
    Avatar von Cupra 300+
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    Gibt es inzwischen neue Erfahrungen mit Eintragungen in Hessen?

    Ich möchte für mein Civic FK2R gerne breitere Felgen verbauen und eintragen lassen.
    Da es für das Fahrzeug aber keine Felge in der gewünschten Breite/ET mit Gutachten gibt,
    wollte ich auf eine BMW Felge ausweichen. Da gibts genug zur Auwahl.
    Breite, ET, LK würde alles passen und Teilegutachten gibts auch, allerdings nur für BMW.

    Der eigentlichen TÜV Abnahme nach §19.2 bzw.§21 sehe ich ja noch recht gelassen.

    Aber, hab ich so überhaupt eine Chance das durch die Bündelungsbehörde in Marburg durchzukriegen?

  8. #8
    dsdo e.V. Mitglied Avatar von Awake
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    Wenn der Prüfer seine Arbeit richtig macht, sollte es keine Probleme geben.
    Jott ist keine Maßeinheit.

    Senf ist keine Hauptspeise beim ersten Date!

  9. #9
    Avatar von Cupra 300+
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    Habe da Bedenken, das trotz Eintragung durch den TÜV Prüfer, der Sachbearbeiter von der Bündelungsbehörde ins Teilegutachten der Felge guckt, den Civic nicht findest und alles ablehnt.

  10. #10
    dsdo e.V. Mitglied Avatar von Awake
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    Zitat Zitat von Cupra 300+ Beitrag anzeigen
    Habe da Bedenken, das trotz Eintragung durch den TÜV Prüfer, der Sachbearbeiter von der Bündelungsbehörde ins Teilegutachten der Felge guckt, den Civic nicht findest und alles ablehnt.
    Nein. Der Prüfer muss einfach nur nachvollziehbar dokumentieren.
    Wenn das plausibel nachvollziehbar ist (Achslasten vergleichbar, Felgendimensionen realistisch,..), dann gibts da auch keine Probleme.
    Jott ist keine Maßeinheit.

    Senf ist keine Hauptspeise beim ersten Date!

  11. #11
    Moderator e.V. Mitglied
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    Avatar von ManU
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    Ich habe BMW Felgen auf meinem FK2R ohne Probleme eingetragen bekommen! Ganz offiziell bei der Dekra.

  12. #12
    Avatar von Cupra 300+
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    Zitat Zitat von ManU Beitrag anzeigen
    Ich habe BMW Felgen auf meinem FK2R ohne Probleme eingetragen bekommen! Ganz offiziell bei der Dekra.
    Ja, in anderen Bundesländern sollte das kein so grosses Problem sein, oder gibts da inzwischen auch schon Bündelungsbehörden, die die Arbeit vom TÜV kontrollieren und noch genehmigen müssen, bevor die Änderungen in den Schein eingetragen werden?

  13. #13
    dsdo e.V. Mitglied Avatar von Awake
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    Nein, nur in Hessen.
    Trotzdem ist dein Vorhaben keine wilde Sache und Alltagsgeschäft des TÜV. Sollte es Probleme geben können bei der Bündelungsbehörde, dann wird dich der Prüfer entsprechend darauf hinweisen. (Edit: Oder erst gar keine Abnahme machen)
    Jott ist keine Maßeinheit.

    Senf ist keine Hauptspeise beim ersten Date!

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