Seite 1 von 6 123 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 88

Thema: Mugen Felgen und TüV

  1. #1

    Standard Mugen Felgen und TüV

    Hallo Gemeinde,
    gibts es hier evtl. jemanden der sich damit auskennt?
    Mugen ist ja jetzt nicht irgendeine Marke, sondern Werkstuner. Gutachten oder Papiere für den TüV gibts ja aber trotzdem nicht.
    Ein JWL-Logo haben sie.
    Es handelt sich um die RNR´s.
    Evtl. hat die ja sogar schon jemand eingetragen, dann sollte es ja nicht mehr ein so großes Problem sein, denn dann sollten sie ja beim KBA registriert sein.

    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

  2. #2
    e.V. Vorstand
    e.V. Mitglied
    Avatar von El-Tobito
    Registriert seit
    08.02.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    13.860

    Standard

    haben die felgen ne kba nummer? gibts papiere? nein?

    dann vergiss das legale eintragen, du bekommst sie höhstens "legal" eingetragen. :wink:

  3. #3
    Moderator e.V. Mitglied
    Mod-Team
    Avatar von ManU
    Registriert seit
    07.02.2006
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    11.407

    Standard

    Ich habe sie legal beim Tüv eingetragen bekommen! Wenn der Prüfer sich ein wenig mit dem Prüfverfahren beschäftigt, warum auch nicht!?

  4. #4
    Quotentürke Avatar von Trapezius
    Registriert seit
    14.06.2008
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    6.166

    Standard

    Ich verstehe das nicht mit dem Legal. Warum soll es dann nicht gehen bitte? Wofür ist ne Einzelabnahme usw?

    Es gibt TÜVer die sowas eintragen.

    zB. mein Nachbar der Tuner ist. Der macht das. Und ist keine Hinterhof Werkstatt. Der ist Spezialist in diesem Bereich.

    Also nichts ist unmöglich. Kann sein das ihr bei 100 TÜVern wart und die das geht nicht gesagt haben. Aber es geht!!!

    MfG
    Ahmet

  5. #5
    e.V. Vorstand
    e.V. Mitglied
    Avatar von El-Tobito
    Registriert seit
    08.02.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    13.860

    Standard

    ne felge in der brd brauch prüfzeichen die hier auch anerkannt sind, bzw. die kba nummern damit die felge zugeordnet werden kann.

    alles andere steht zwar im schein... kann aber (sollte es jemals ein polizisten geben der etwas mehr anung hat) dazu führen das eure autos auf dem verwahrhof der polizei landen.

    die eintragung von solchen felgen ist nicht rechtmäßig und inzwischen soll sogar geggen die tüver vorgegangen werden die sole eintragungen noch machen.

    ich hatte da mal so nen bericht drüber gelsen ich versuche mal diesen zu finden.

    abgesehen davon erlischt eure be und ihr seid ohne versicherungsschutz unterwegs.

  6. #6
    Quotentürke Avatar von Trapezius
    Registriert seit
    14.06.2008
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    6.166

    Standard

    Ich kenne Persönlich einen den sein Auto der berühmte "Scherer" (Leute die in Nürnberg und Bayern aktiv sind kennen ihn bestimmt ) "Abgekratzt" hat.

    Felgen wurden bei meinem Nachbar eingetragen. Nach paar Telefonaten hat er wieder Plakette bekommen.

    Und wirklich Scherer ist ein kranker Typ.

    Manche denken die haben halt zu viel Ahnung obwohl die das nicht haben.

    Und dir ist bestimmt bekannt wie extrem es in Bayern abgeht mit Eintragungen.

    MfG
    Ahmet

  7. #7
    Moderator e.V. Mitglied
    Mod-Team
    Avatar von ManU
    Registriert seit
    07.02.2006
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    11.407

    Standard

    Warum gibt es dann die "Einzelabnahme" noch, wenn sie dann eh hinfällig ist???

    Hat eine OEM EE9 Felge eine KBA Nummer drauf, nein! Was´n nun, muss ich mit Paranoia rumfahren!?

  8. #8
    ex MB2_racer :-P e.V. Mitglied Avatar von MB2_HORST
    Registriert seit
    16.11.2005
    Ort
    geht euch nix an
    Beiträge
    9.221

    Standard

    Seit kurzem ist es VERBOTEN felgen ohne TÜV Gutachten einzutragen.

    Selbst wenn eine Traglast eingegossen ist geht normalerweise nichts mehr per Einzelabnahme.
    Es wird immer welche geben die trotzdem eintragen, aber das ist halt wenn es hart auf hart kommt an alten ***** wert.

    Du kannst dir also ein paar Felgen mehr kaufen, gibst sie dem TÜV um ein Materialgutachten und ein Gutachten für die Felgen anfertigen zu lassen, zahlst 5000-10000 Euro und die Sache ist legal. :wink:

  9. #9
    e.V. Vorstand
    e.V. Mitglied
    Avatar von El-Tobito
    Registriert seit
    08.02.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    13.860

    Standard

    es geht hier um aftermarktfelgen, und alle in der brd zulässigen haben eine kba nummer... sonst sind sie nicht zulässig.

    einzelabnahmen sind dann also auch bei alu/cfk heckflügeln möglich?

  10. #10
    Moderator e.V. Mitglied
    Mod-Team
    Avatar von ManU
    Registriert seit
    07.02.2006
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    11.407

    Standard

    Zitat Zitat von MB2_HORST Beitrag anzeigen
    Seit kurzem ist es VERBOTEN felgen ohne TÜV Gutachten einzutragen.
    Gibt es hierzu irgendwo ein offiziellen Auszug zu lesen?

    Also Einzelabnahme ist nur bei Felgen hinfällig, bei Body-Kits oder Carbon-Parts z.B. nicht?

  11. #11
    e.V. Vorstand
    e.V. Mitglied
    Avatar von El-Tobito
    Registriert seit
    08.02.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    13.860

    Standard

    ich such ja schon ^^

  12. #12
    e.V. Vorstand
    e.V. Mitglied
    Avatar von El-Tobito
    Registriert seit
    08.02.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    13.860

    Standard

    V.A.T.Z News lllegale-RadlastTuningverband VATZ klärt auf:
    Radlastangaben in der Felge ersetzen kein Prüfzeugnis


    • In die Felgenrückseite eingegossene Radlastangaben ersetzen kein Prüfzeugnis
    • Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist illegal
    • Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes drohen
    • Tuningverband VATZ geht gemeinsam mit dem TÜV gegen die Anbieter vor

    In den letzten Wochen werden vermehrt Leichtmetallfelgen – aus dem Ausland – in
    verchromter Ausführung und in modernen Designs ohne Festigkeitsnachweis oder TÜVGutachten
    im Internet und auf Messen angeboten. Immer wieder kommt es dabei vor, dass Anbieter dieser Felgen behaupten, die in der Felgenrückseite eingegossene Traglast würde für eine legale TÜV-Eintragung ausreichen, das es sich dabei um die zulässige Radlast handelt und diese als Prüfzeugnis zu gelten habe. Der Tuningverband VATZ weist ausdrücklich darauf hin das dies nicht zulässig ist und ein in Verkehr bringen dieser Leichtmetallfelgen verboten ist.

    „Es ist nicht hinnehmbar das der Verbraucher bewusst in die Irre geführt wird“, so Andrea Pinkerton, Geschäftsführerin des VATZ „wir werden mit allen Mitteln aufklären und gegen die Anbieter vorgehen.“ Die Gültigkeit einer Radlastangabe besteht nur dann, wenn für das Sonderrad ein gültiges Prüfzeugnis, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten (TGA) vorliegt. Sowohl die ABE als auch das TGA basieren auf zwei wesentlichen Prüfkomponenten:
    erstens der Dauerfestigkeitsprüfung nach der Räderrichtlinie „Richtlinie für die Prüfung von
    Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger“1) und zweitens auf der Prüfung des Anbaus dieser Räder an die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge einschließlich der damit verbundenen Auflagen. In der Räderrichtlinie sind auch die erforderlichen
    Radkennzeichnungen vorgeschrieben.

    Dazu heißt es im Punkt 3.3. der Räderrichtlinie wörtlich: „An Rädern im Sinne dieser Richtlinie müssen an einer geschützten, ohne Demontage des Rades sichtbaren Stelle, gut lesbar und dauerhaft angegeben sein“:

    • Hersteller oder eingetragenes Hersteller-Warenzeichen
    • Felgengröße nach Norm
    • Typ und/oder Ausführungsbezeichnung
    • Herstellungsdatum (mindestens Monat & Jahr)
    • Typzeichen nach Erteilung einer ABE oder Kennzeichnung gemäß Teilegutachten oder
    • Kennzeichnung gemäß Gutachten nach § 21 (Typzeichen oder Kennzeichnung
      muss auf der Sichtseite des Rades angebracht sein)#
    • Einpresstiefe
    Bei den Importfelgen fehlen zumeist die oben genannten Angaben. Stattdessen wird ein Radlast angegeben, die den Verbraucher in die Irre führt. Der Tuningverband VATZ warnt
    ausdrücklich vor dem Kauf solcher Leichtmetallfelgen da diese NICHT legal in die
    Fahrzeugpapiere eingetragen werden können. Fehlt das Prüfzeugnis, dann ist auch die
    Radlastangabe ungültig ! Somit erwirbt der Verbraucher im guten Glauben Leichtmetallfelgen die er nicht legal an sein Fahrzeug anbringen kann. Gemeinsam mit dem TÜV geht der Tuningverband VATZ aktiv gegen die Anbieter solcher Leichtmetallfelgen vor und klärt den Verbraucher auf verschiedenen Veranstaltungen über die Gefahren auf.
    Quellenangabe: 1)BMV/StV 13/36.25.07- 20.01 vom 25. 11. 1998, VkBl S. 1377
    Gefahr für die Verkehrssicherheit durch unzulässige Leichtmetall-Räder
    LM-Räder werden vom Betrachter eines Fahrzeugs zunächst mal als optisches und/oder technisches Highlight wahrgenommen. Gleichzeitig stellen sie am Fahrzeug aber ein „Sicherheitsteil“ dar, in dem viel Know-how und Entwicklungszeit steckt.
    Für den Zubehörmarkt hat das Bundesverkehrsministerium eine „Räder-Richtlinie“ erlassen, die die Grundlage zur Erteilung einer Betriebserlaubnis des KBA oder der Erstellung eines Teilegutachtens eines akkreditierten Technischen Dienstes und somit für sichere Räder legt. Um ein Teilegutachten oder eine Betriebserlaubnis zu erhalten, müssen die Hersteller von Zubehör- Rädern zwingend ein QM-Managementsystem vorweisen, damit der Verbraucher bei jedem gekauften Rad von einem sicheren Produkt ausgehen kann.
    Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass sogenannte „Custom Wheels“– oft mit verchromter Oberfläche – in den deutschen Markt gelangen. Untersuchungen haben ergeben, dass diese Räder in der Regel nicht nach der „Räder-Richtlinie“ geprüft wurden. Der Grund hierfür ist wohl in der minderen Qualität zu vermuten. Von den Organisationen V.A.T.Z, BRV und VDAT in Auftrag gegebene Tests haben ergeben, dass von diesen Rädern die Sicherheitsanforderungen der „Räder-Richtlinie“ sehr oft nicht eingehalten werden können.
    Werden Fahrzeuge mit solchen Rädern ausgestattet, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Für Schäden, die durch gebrochene Räder hervorgerufen werden, treten Versicherungen nicht ein. Ungeachtet der Risiken ist es offenkundig, dass sich einige inländische Firmen regelrecht darauf spezialisiert haben, Räder zu importieren, die nicht die Anforderungen der „Räder-Richtlinie“ erfüllen. Von diesen Firmen werden die Endverbraucher gezielt zu bestimmten Prüfstellen gelotst, von denen bekannt ist, dass sie – gegen entsprechend hohe Gebühr für eine Einzelabnahme – ihre bestehenden Vorschriften außer Betracht lassen und eine Eintragung vornehmen, manchmal auch unter Heranziehung von gefälschten Daten. Die Bandbreite ist hier unerschöpflich.
    Seitens der Organisationen V.A.T.Z, BRV und VDAT wurde eine Tagung einberufen, zu der auch die verantwortlichen Vertreter der TÜV-Organisationen und deren Verbandsspitze eingeladen waren. Die Vorgänge wurden explizit dargestellt und nicht zuletzt auch auf die bestehende Wettbewerbsverzerrung hingewiesen. Schließlich zahlen die ordnungsgemäß agierenden Hersteller immense Summen für die Durchführung der Tests und die Erlangung der Gutachten.
    Die Stellungnahme des VdTÜV (Verband der TÜV e.V.) sagt aus, dass die Intentionen absolut deckungsgleich sind. Die Vorgaben für die Sachverständigen sind klar und unmissverständlich. Künftig wird im Rahmen der Qualitätskontrolle verstärkt auf „Ausreißer“ geachtet und durch Dokumentenkontrolle werden Fälschungen erschwert bzw. verhindert. Fehlerhaft erstellte Gutachten werden zurückgezogen. NEWS Nr. 49 2
    Nicht unerwähnt lassen kann man in dem dargestellten Gesamtzusammenhang die Stellung der Tuning-Fachpresse. Der Hype nach diesen Custom Wheels wurde nicht zuletzt durch die Berichterstattung in der Tuning-Fachpresse ausgelöst. Hier wurden über Jahre hinweg „Tuner“ und/oder Besitzer getunter Fahrzeuge vorgestellt mit einer detaillierten Beschreibung der Umbaumaßnahmen und der verwendeten Teile, ohne auch nur ein einziges Wort darüber zu verlieren, ob die beschriebenen Teile in Deutschland auf legalem Wege angebaut werden können. Hierdurch wurde letztlich die Nachfrage erzeugt, die gewissenlose Verkäufer dazu nutzten, solche Teile zu importieren und unter Zuhilfenahme von ebenso gewissenlosen Erfüllungsgehilfen in den Prüforganisationen in den Verkehr zu bringen.
    Nach unserer Überzeug zählt es zu den essentiellen Pflichten der Fachpresse, vor der Berichterstattung zu recherchieren, ob entsprechende Freigaben vorliegen und die Teile, z.B. Alu- Felgen, legal angebaut werden können. Der Leser hat zweifelsfrei einen Anspruch darauf, vor dem Kauf darüber informiert zu werden, welche Risiken er zu beachten hat. Wir zählen darauf, dass – im Interesse unserer gemeinsamen Kunden – diese Informationspflicht künftig als eine Art „Ehrenkodex“ Berücksichtigung und Anwendung findet.
    Diese Pressemitteilung wird mitgetragen von den nachstehenden Organisationen: - Verband Deutscher Automobiltuner e.V. (VDAT) - Verband BRV, Bonn
    es wird wie immer leute geben die denbericht anzweifeln, leider ist die inet adresse von denen geraenicht mehr aktiv aber die beiden zitate habe ich mal aus der suche gezogen... das thema gabs ja hier auch schon des öfteren.

  13. #13
    Moderator e.V. Mitglied
    Mod-Team
    Avatar von ManU
    Registriert seit
    07.02.2006
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    11.407

    Standard

    Hier wird von Felgen gesprochen, die lediglich die Traglast eingegossen haben.

    Z.B. Mugen Felgen haben die Traglast, zum Teil auch die Daten (Baujahr/Maße) eingegossen, sowie die Prüfsiegel JWL/VIA! Deren Prüfverfahren kenne ich nun nicht, aber das ist doch kein Vergleich zu den Felgen, um die es in deinen Auszügen geht!

    Eventuell "Gesetzeslücke"? Obwohl dieser Satz das Wunschdenken aufhebt: Die Gültigkeit einer Radlastangabe besteht nur dann, wenn für das Sonderrad ein gültiges Prüfzeugnis, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten (TGA) vorliegt.

    Kotzt mich das an... mein Prüfer hatte Ahnung und meinte, dass die Mugen weitaus hochwertiger sind, als viele der "Deutschen" Felgen und trug sie ohne Probleme ein!

  14. #14
    e.V. Vorstand
    e.V. Mitglied
    Avatar von El-Tobito
    Registriert seit
    08.02.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    13.860

    Standard

    naja ich will ja nicht bestreiten das mugen oder spoon felgen die gutachten nach deutscher norm nicht schaffen würden... aber ohne gutachten bzw. kba bei aftermarkt geht halt nix.

    jwl und via sind halt in der brd nicht anerkannt...

  15. #15
    Moderator e.V. Mitglied
    Mod-Team
    Avatar von ManU
    Registriert seit
    07.02.2006
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    11.407

    Standard

    Zitat Zitat von ibot Beitrag anzeigen
    naja ich will ja nicht bestreiten das mugen oder spoon felgen die gutachten nach deutscher norm nicht schaffen würden... aber ohne gutachten bzw. kba bei aftermarkt geht halt nix.

    jwl und via sind halt in der brd nicht anerkannt...
    Bleiben wir mal beim Beispiel EE9 Felgen, da ist keine KBA-Nummer drauf, sondern nur das JWL/VIA Siegel, ein paar Daten und halt ein eingegossenes Honda. Bin ich damit nun auch illegal unterwegs und wie könnte ich nachweisen, dass diese Felgen laut Betriebserlaubnis des Fahrzeuges legal sind, wo ist das vermerkt?

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 24.01.2011, 21:57
  2. ITR Sitze ; Felgen und Mugen ECU!!!
    Von ITR 5976 im Forum Type R-Ecke (ITR, CTR, ATR, NSX)
    Antworten: 31
    Letzter Beitrag: 08.03.2006, 18:03
  3. Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 28.04.2005, 22:02

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •