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Thema: Versicherung und Leistungssteigerung...

  1. #61
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    Wie ich bereits schrieb. Ich werde hier mich weiter schlau machen.
    Wenn jemand ein Musterurteil erbringen könnte oder fände, wäre hier sehr hilfreich.
    @tosh

    auch beim schlussendlichen Vertrag ist dann nichts zu finden.
    Jedoch selbst wenn man es der Versicherung melden müsste oder tut, so ändern die Versicherungen meist nicht den Beitrag, bzw durch androhen von Wechsel zu einer anderen Versicherung bleibt alles beim Alten, was man so beim googlen feststellt.
    in diversen anderen Foren mitunter nachgelesen, welche bei der Versicherung diese Änderung gemeldet haben.

    Also ich habe mich die Tage nun ausführlich bemüht Fakten zu finden. Vielleicht haben ja andere hier Fakten und nicht Vermutungen.

    Gruss

  2. #62
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    Avatar von El-Tobito
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    Cool

    ich denke du hast mit versicherungen zu tun?

    Die vorvertragliche Anzeigepflicht

    Der Rücktritt des Versicherers
    Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer ihm bekannte erhebliche Umstände dem Versicherer bei Vertragsschluss nicht angezeigt hat, kann der Versicherer von dem Vertrag zurücktreten. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer sich der Kenntnis eines erheblichen Umstandes arglistig entzogen hat. Der Nichtanzeige gleichzusetzen ist eine unrichtige Anzeige des Versicherungsnehmers.
    Hatte der Versicherungsnehmer die erheblichen Gefahrumstände an Hand schriftlicher Fragestellungen des Versicherers anzuzeigen, kann der Versicherer wegen unterbliebener Anzeige eines Umstandes, nach welchem nicht gefragt wurde, nur im Falle arglistigen Verschweigens zurücktreten. Neben dem Rücktritt vom Vertrag hat der Versicherer bei arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag anzufechten.
    Der Rücktritt des Versicherers kann nur binnen eines Monats nach Erlangung der Kenntnis von der Verletzung der Anzeigepflicht erfolgen.

    Ausschluss des Rücktritts
    Der Rücktritt des Versicherers ausgeschlossen, wenn die Anzeige ohne Verschulden des Versicherungsnehmers unterblieben ist oder der Versicherer den nicht angezeigten Umstand kannte.

    Bestehende Leistungsverpflichtung des Versicherers
    Tritt der Versicherer nach Eintritt eines Versicherungsfalles wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurück, bleibt er trotzdem zur Leistung an den Versicherungsnehmer verpflichtet, wenn der Umstand, in Ansehung dessen die Anzeigepflicht verletzt ist, keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles und auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat.
    Die Schlüsselnummern von einem EG 3 stehen mit 55kw/75PS im Vertrag wenn du nun aber z.B. 155kw hast trittt genau der passus zu:

    ihm bekannte erhebliche Umstände
    du wirst nun hoffentlich endlich einsehen das eine nicht unerhebliche merhleistung schon ein erheblicher umstand ist.

  3. #63
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    Ich konnte dies nicht finden. Ich habe nicht mit Versicherungen zu tun. Habe ich aber breits erwähnt.
    Es wäre hier aber ein Urteil interessant diesbezüglich.
    Den i.d.R. erhöht keiner die Versicherung.
    Und umschlüsseln auf ein anderes Modell geht nicht aus anderen Gründen, da ja die Höhe der Versicherung nicht mit der Leistung zu tun hat.
    Sonst wäre ein Porsche mit 300PS nicht billiger als manch anderes halb so starkes Auto.
    Gruss

  4. #64

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    Hey Leute.
    Ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber wollte trotzdem mal versuchen ne kleine Hilfestellung zu geben.
    Ich bin Azubi bei ner Versicherung und wir beschäftigen uns logischerweise auch mit dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
    Zur Sache: Man muss zum Einen unterscheiden wann die Versicherung abgeschlossen worden ist. Falls die Versicherung schon bestand als der Motor umgebaut worden ist, muss man das meiner Meinung nach melden. Laut § 23 VVG hat der Versicherungsnehmer nämlich die Pflicht alle Gefahrerhöhungen dem Versicherer zu melden. Bei selbstvorgenommenen Gefahrerhöhungen kann der Versicherer unter Umständen den Vertrag sogar kündigen.
    Ist der Umbau schon vor Beginn der Versicherung erfolgt greift die vorvertragliche Anzeigepflicht. Diese besagt, dass der Versicherungsnehmer alle Angaben machen muss, nach denen der Versicherer fragt. Falls diese Anzeigepflicht verletzt wird kann es im Schadenfall sein, dass ihr gar nichts bekommt. Die Haftpflicht ist da zwar ne Ausnahme, weil die eh zahlt, aber die holen sch das Geld dann unter Umständen bei euch zurück.

    Hab das jetzt mal so ganz auf die Schnelle erklärt, aber kann man alles im VVG nachlesen.
    Jedoch kann es natürlich sein, dass die jeweilige Gesellschaft andere Bedingungen hat. Diese Bedingungen werden euch ja bei Vertragsschluss ausgehändigt.
    Die Bedingungen sind im Übrigen auch spezielleres Recht als das VVG, wonach diese zunächst mal anzuwenden wären...

  5. #65
    back again Avatar von Claudinchen
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    also, ich habe und werde es immer so machen, dass ich anhand der schlüsselnummern die daten aus dem programm erhalte und dann mich dann rückversicher, dass es dieser wagen ist, der mir vorgegeben wird. beinhaltet auch die nachfrage "...ps?"

    in den bedingungen steht, dass sich die typklasse AUCH anhand der ps-zahl errechnet. (ich bin zu faul, es abzutippen, pdf-dokument)

    aber wie gesagt, entgegen der erfahrungen hier im forum ist eine leistungssteigernde maßnahme nicht unbedingt alltäglich. ich erinnere mich nur an ein, zwei fälle in den letzten 5, fast 6 jahren. und in meinem kopf hämmert die stimme meiner damaligen schulungsleiterin "leistungssteigernde maßnahmen sind dem versicherer anzuzeigen"

    schön, dass wir jetzt auch einen azubi hier haben

  6. #66
    Avatar von Engel
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    zu meiner aktiven zeit habe ich fast ausschließlich tuningfahrzeuge versichert. ganz krass war ein 55 ps opel astra mit schlussletztendlich 350 ps. ich habe mir vom kunden den fahrzeugschein faxen lassen, habe daraufhin meine gruppenleiterin angerufen u ganz lieb u meine schöne prämie gefragt. natürlich kostete das fahrzeug mehr in der versicherung als der 55 pser. aber somit waren alle eventualitäten abgesichert.

    u dass bei versicherungen nicht nach den ps gefragt wird - glaub ich einfach nicht. ich teste das jetzt u stell das dann hier gleich online

  7. #67
    Avatar von Engel
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    ich habs jetzt nur bei 2 gesellschaften getestet aber da steht immer die kw / ps zahl.

    aber ich guck auch noch nach nem gerichtsurteil. schließlich hab ich das ja mal gelernt ;o)


    sooooo - da isse wieder

    dumdidum

    is zwar noch ned 100%ig das was wir suchen, aber schon mal ganz gut

    Urteil

    Tuning der Versicherung mitteilen

    Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn ihr Veränderungen am Auto, die die Gefahr eines Unfalls erhöhen, nicht gemeldet wurden. Das geht aus einem am Montag (26.2.) bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor (Az.: 10 U 56/06).



    Das Gericht hob mit seinem Urteil die Entscheidung eines Landgerichts auf und wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte sein Vollkasko versichertes Auto technisch verändert, dies aber nicht der Versicherung mitgeteilt. Als er das Auto seinem Sohn überließ, kam es zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich, den Totalschaden am Fahrzeug zu ersetzen, da sie über das Tuning nicht informiert worden war.
    Anders als das Landgericht sah das OLG diese Weigerung als berechtigt an. Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über Veränderungen informiert werden.


    ~~~ Quelle: http://www.auto-motor-und-sport.de/n...en-724220.html ~~~
    Geändert von Engel (12.02.2009 um 08:42 Uhr)

  8. #68
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    Hier geht es aber um Voll.- bzw. Teilkasko.
    Da sehe ich es genau gleich. Aber du sagtest ja auch das dies nicht ganz das richtige ist.
    Bei meinen 2 online versuchen Stand in keinem Falle was von Leistung.
    Wobei ich bei Versicherungrechnern geschaut habe. Aber man kommt dort ja auch bis zum fetigen Abschluss. Und bis dahin wurde nichts erwähnt.

    Gruss

  9. #69
    Avatar von Engel
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    wenn da echt nix erwähnt wurde, müsste es aber spätestens in der police stehen. u dann würde es ja wiederrum auffallen

  10. #70
    ElektroProll Avatar von Peet
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    naja und wo fängt tuning an?
    bei einem bodykit, leistungsstzeigerung, alu felgen.
    oder hab ich das jetzt falsch verstanden?
    muß man auch alufelgen und so nen gebammelt melden, weil mit breiteren reifen, kann man meist schneller ums eck wetzen zb... und weil man ja die möglichkeiten ausnutzen will...

    Wonach wird dann eigentlich der neue Versicherungsbeitrag berechnet, wenn man eine leistungssteigerung hat und nicht mehr nach schlüsselnummer berechnet wird? da das auto ja im grunde dann ein unikat ist, sitzt da einer der sich dann mal eben denkt, ochja den ep3 mit 210ps der muß 10euro mehr zahlen, der ep3 mit 225 ps mhhhhh der muß 50euro mehr zahlen, weil mir gerade so danach ist.


    grüße
    peet

  11. #71
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    wie wäre es mit lesen bevor man dumme fragen stellt?

  12. #72
    ElektroProll Avatar von Peet
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    Das sind 5 seiten, wie wäre es mit einem netten hinweis wo das steht? danke.
    sehr freudndlich "erst lesen dann doof fragen blabla" echtmal, so ein spruch hilft mir glei gar ne weiter... den kann man sich quasi auch schenken...

    so BTT und sorry für spam
    Geändert von Peet (17.02.2009 um 23:47 Uhr)

  13. #73
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    Avatar von El-Tobito
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    kannst mir mal erklären wat du willst? noch nie nen forum benutzt oder wat?

    da muss man halt lesen und 5 seiten trau ich eigentlich jedem zu...

  14. #74
    ...wird assimiliert
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    Zitat Zitat von Peet Beitrag anzeigen
    naja und wo fängt tuning an?
    Dann, wenn das Fahrzeug von der Typgenehmigung abweicht. Das betrifft also alle eintragungspflichtigen Änderungen sowie Änderungen, für die eine ABE bzw. ECE-Bescheinigung vorliegt.

    Übrigens: Die Online-Abschlüsse sind prinzipbedingt nicht auf nicht-serienmäßige Fahrzeuge anwendbar, denn schließlich wird unter Zuhilfenahme der Schlüsselnummern ja eben das Fahrzeug ermittelt. Entspricht das Fahrzeug aber nicht mehr der ursprünglichen Typengenehmigung, sind die Schlüsselnummern zwar noch gleich, aber de facto handelt es sich nunmal um ein anderes Versicherungsobjekt.

    In der Vertragsbedingungen bei der HUK-Coburg findet zum Beispiel auch solche Sätze: "Unrichtige Angaben im Antrag zu Tarifierungsmerkmalen können zu Vertragsstrafen bis zur Höhe eines Jahresbeitrags führen."

    Kurz Offtopic:
    Mein Lieblinssatz in den Bedingungen zur KfZ-Haftpflicht: "Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie."
    Wer also ein Atomauto fährt und damit andere verstrahlt, der muss das selber zahlen.

  15. #75
    back again Avatar von Claudinchen
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    ja, muss man halt sagen, hct :tongue: sonst kann ja jeder sagen: der meiler war schuld! als ich dran vorbeifuhr, fuhr der wagen plötzlich nicht mehr dahin, wo ich hinwollte und rammte das fahrzeug des unfallgegners.... oder sowas.

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