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Thema: Versicherung und Leistungssteigerung...

  1. #16

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    wenn die versicherung das OK gibt und aussagt das es durch die mehrleistung keine änderung in der versicherungseinstufung gibt ist die sache für mich abgehackt,ganz einfach!!

    mehr als es der versicherung von mir aus melden kann ich ja sowieso nicht machen.

    Vorraussetzung ist natürlich immer das die mehrleistung bzw die technischen änderungen am fzg eingetragen sind und das fahrzeug der stvzo entspricht!
    andernfalls ist es natürlich versicherungsbetrug das ist klar!!

    die nächste sache ist natürlich wieviel mehrleistung dann am fzg vorhanden ist.
    und da muss man den einzelfall sehen..ist ja immer so das ne versicherung möglichst viel kohle machen will..und wenn die dann merken das denen durch ne andere einstufung höhere beiträge durch die lappen gehn werden die das sicher klar machen!!wenn jetzt einer statt mit 75ps mit 350ps rumfährt(eg3 auf b18turbo oder so) wird das sicher anders gehandhabt wie wenn einer seinen ed9 motor im ed7 fährt..mit poligen 15ps mehrleistung..

    simples beispiel: früher gabs doch die alten mohr töpfe..wenn man die eingetragen hat wurde im schein eine mehrleistung und ne geänderte vmax im schein eingetragen..deswegen hats aber sicher niemand der versicherung angegeben?!
    mir hat man bei der hdi damals ganz klar gesagt das es von der versicherungseinstufung nicht von interesse wär und sich nix ändern würde..
    man hat mir auch ein gegenbeispiel genannt..da gabs wohl mal einen versicherungsnehmer der mit nem leistungsgeteigerten volvo 400ps oder so..einen unfall auf der autobahn verursacht hat bei extrem hoher geschwindigkeit..dabei kam es auch zu personenschäden.natürlich war das ganze nicht eingetragen..in dem fall haben die sich natürlich schon eingeschalten und regress gefordert..

    was aber auch wieder so ne sache is..die versicherung bekommt ja auch nur dann wind von der sache wenn sie bei nem unfall für was aufkommen muss..und da muss dann erstmal klar sein das der unfall überhaupt mit der mehrleistung zusammenhängt..

    ist doch alles kein thema..jeder der bedenken hat soll halt seine versicherung anrufen und ihr die änderung durch mehrleistung mitteilen..wenn die dann sagen is ok hat sichs ja erledigt.

    anzukrieden sind lediglich die (und da gibts sicher einige den swaps fahren ja genug rum) die sowas vom tüv nicht abnehmen lassen..aber da gibts dann ja nicht erst probleme bei der versicherung sondern schon viel eher..zB bei der nächsten fahrzeugkontrolle..
    Geändert von big_squat (05.02.2009 um 22:40 Uhr)

  2. #17
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    Seit Jahren wird die Versicherung nach Modell und nicht mehr nach Leistung eingestuft. Somit ist es egal, ob der EG3 nun die 75PS oder einen B20 Turbo hat. Die Haftpflicht bleibt hier bei einem EG3. Es muss, wenn sich der Hubraum ändert, dies lediglich der Zulassungsstelle gemeldet werden, wegen der Steuer, die ja derzeit noch nach Hubraum gerechnet wird.
    Bei der Teil- und Vollkasko sollte man die Veränderung (wegen dem Mehrwert, meist ja dann der Fall) der Versicherung melden. Hier kann es dann zu einem Aufschlag kommen, der aber nicht sonderlich hoch ist. Kommt auf den Mehrwert an.
    Geändert von B20EG3 (06.02.2009 um 09:56 Uhr)

  3. #18
    Avatar von hot wok
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    Zitat Zitat von B20EG3 Beitrag anzeigen
    Seit Jahren wird die Versicherung nach Modell und nicht mehr nach Leistung eingestuft. Somit ist es egal, ob der EG3 nun die 75PS oder einen B20 Turbo hat.
    das ist so nicht wirklich richtig.
    warum kostet dann ein eg6 mehr als ein eg3. wegen scheibenbremse hinten sicherlich nicht. da spielen viele faktoren ne rolle und ganz bestimmt auch die leistung:wink:

    eins steht fest. es ist versicherungsabhängig das ganze.

    meine erfahrungen sind:

    wenn die leistungssteigerung im rahmen ist (z.b. von 125 auf 160) ps dann wird meist keine beitragserhöhung verlangt. kann aber logischerweise.
    sprengt diese den rahmen wie z.b. von 75 auf 220 ps dann wird sehr wohl eine beitragserhöhung druchgeführt die teilweise der prozentual gesehenen leistungssteigerung entspricht.
    ca 200 % leistungssteigerung wäre das dann und hin und wieder dann auch 200 % beitragserhöhung.
    als ausgangsmodell zählt zwar immer noch der 75 ps wagen aber der beitrag hat sich teilweise gewaschen.
    wenn z.b. ein eg civic 200 ps hat machen es versicherungen auch gerne nen civic ep3 anzugeben. is ein civic, hat diese leistung, wird schon passen.
    ist aber auch nicht rechtens und kann zu problemen führen.

    auch müssen versicherungen über tuning (optisch und leistungstechnisch) informiert werden.
    wenn sie damit einverstanden sind dies zu versichern, laßt es euch in die versicherungspolice mit reinschreiben.
    auch wenn die sagen das paßt schon so oder es wird auf nem extrablatt schriftlich mitgeteilt heißt es noch lange nicht daß die versicherung im schadensfall einspringt.

    das sind so meine erfahrungen gewesen.

  4. #19
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    Avatar von El-Tobito
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    ja ich bin ja nun so ein fachdepp wie claudinchen beschrieben hat

    zum einen könnte ich mir vorstellen das die typen und regionalklassen beim ed7 zum ed9 nicht all zu große abweichungen haben, zum anderen ist die leistungssteigwerung um 15PS doch ehr gering, weshalb ich auch nur eine interne notiz, auf verlangen des vn auch auf dem versicherungsschein ersichtliche notiz machen würde.

    tja lieber b20eg3 ich muss dich leider entäuschen, was meinst du warum die versicherung deine schlüsselnummer haben will? damit sie sieht wieviel leistung du hast!

    oder warum sind die schlüsselnummern vom eg3 andere als vom eg6.

  5. #20
    In eigener Mission! Avatar von Tommyaw11
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    Ich hab ja von Versicherungen auch keine Ahnung, aber was ist wenn das Modell mit der serienmäßigen Mehrleistung besser eingestuft ist als das mindermotorisierte Fahrzeug?

    Beispiel Toyota Celica T18. Dort kostet die 156 PS Version weniger Haftpflicht als die 105 PS Variante.

    Könnte man dann hier durch Einbau des größeren Motors die Prämie senken?

  6. #21

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    Zitat Zitat von Tommyaw11 Beitrag anzeigen
    Ich hab ja von Versicherungen auch keine Ahnung, aber was ist wenn das Modell mit der serienmäßigen Mehrleistung besser eingestuft ist als das mindermotorisierte Fahrzeug?

    Beispiel Toyota Celica T18. Dort kostet die 156 PS Version weniger Haftpflicht als die 105 PS Variante.

    Könnte man dann hier durch Einbau des größeren Motors die Prämie senken?
    hehe diesen gegengedanken hatte ich auch schon..

  7. #22
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    Avatar von El-Tobito
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    gute frage aber diesen fall hatte ich noch nicht.

    aber da er vergleichbar eingestuft wird würde ich rücksprache mit dem vertreter halten, wenn der sein ok gibt würd ich günstiger einstufen

  8. #23
    back again Avatar von Claudinchen
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    das wird hier grade zu einem "versicherungspezi"-treffen

    also sollten eigentlich die meisten beteiligten hier auch wissen, was es sich mit den typ- und regionalklassen auf sich hat..... oder muss man das echt nochmal aufbröseln, wie es dazu kommt, wie in dem von tommy beschriebenen fall? :wink:

  9. #24
    In eigener Mission! Avatar von Tommyaw11
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    Wir waren 4 Kinder, wir hatten nie Geld für sowas, und schon Steinhöfel hat in seinem Spot zum 20-jährigen von Media Markt von den Holländern zu hören bekommen: "Sparen? Ja, sparen tu wa jern..." "Das sieht man!" :-)

    Also bitte, wenn`s Hilft, dann bin ich immer für`s Aufbröseln.

    Warum, wieso ein bessermotorisiertes Modell auch billiger sein kann ist mir schon klar, nur ob es automatisch zu einer Mehr- oder Minderprämie kommt wenn ein größerer / kleinerer Motor eingebaut wird, das wäre hier zu klären.



    Edith sagt gerade: Wir gewinnen heute in Bielefeld ;-p
    Geändert von Tommyaw11 (06.02.2009 um 18:02 Uhr) Grund: Edith sagt

  10. #25
    back again Avatar von Claudinchen
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    von automatisch war ja nie die rede :wink:
    nur, dass es angezeigt werden muss. das liegt nunmal meist im ermessen des sachbearbeiters, der das zu entscheiden hat.... das wissen wir doch alle, oder


    und zum aufbröseln: willste mein wissen testen? *kommentar verkneif*


    und von wegen sieg bei uns.......... pah

  11. #26
    In eigener Mission! Avatar von Tommyaw11
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    Mir kann man da viel erzählen, alles Verbrecher, Hochstapler und Lügner :wink:

    "liegt an dem Sachbarbeiter" - das sagt doch schon eine Menge :wink:, und ob wir das alle wissen, wie du so schön schreibst...ich hab mal davon gehört das es Willkür geben soll, aber wissen...wissen tu ich nur das wir heut gewinnen, aber was jetzt mit den Vers.-Prämien genau ist scheint hier KEINER zu wissen :-)

    Liegt ja eh am Sachbearbeiter :tongue: :tongue: :tongue:


    Sorry für`s OT, euch ein schönes WE, ich fahr jetzt weg. :wink:

  12. #27
    back again Avatar von Claudinchen
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    ich kann nicht mehr

    ich hab einen bestimmten personenkreis hier angesprochen, zu dem DU ja nicht gehörst

    ich weiß nur, dass ich das noch nie hatte, weil ich ja n alltagsdepp bin
    gab nur mal n "exoten", der anhand der schlüsselnummern nicht im system zu finden war und dann hat der fachidiot aus der direktion da sich was zusammen gebraten

    anscheinend gibt es keinen kfz-abteilungsleiter, der honda fährt

  13. #28
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    Die Versicherung hat nichts mehr mit der Leistung zu tun. Sondern eben wie auch von anderen benannt, mit der Einstufung des Fahrzeugs, was durch andere Faktoren wie die Leistung ermittelt wird.
    Ein SLK Kompressor kostet deutlich weniger Haftpflicht, als ein EG4 (90PS zu 193PS)
    Wie gesagt, es geht um die Haftpflichtversicherung. Hier geht es dann auch nicht um eine Schadensbegleichung des eigenen Schadens!!
    Ein EG3 bleibt laut Papieren immer ein EG3, somit auch die Versicherung.
    Wie sollte man einen EG3 mit 140PS dann versichern? 75PS hochgerechnet auf 140PS, oder einen EG5 plus 15PS oder ein EG6 nach unten gerechnet um 20PS auf 140PS.
    Alles quatsch, Es bleibt eben ein EG3.
    Man Muss die Leistungssteigerung auch nicht der Versicherung melden, wenn es um die Haftpflicht geht.
    Nur wenn man den Mehrwert des Fahrzeugs versichert haben möchte, muss man dies logischerweise tun und einen bestimmten Mehrbetrag bezahlen.
    Wenn man doch die Mehrleistung der Versicherung mitgeteilt hat, so kann es sein, dass ein Sachbearbeiter bei einer Versicherung hier versucht, eine Erhöhung des Versicherungsbetrages zu verlangen.
    Einfach kurz darauf hinweisen, dass es auch andere Versicherungen gibt und es bleibt sicher ein EG3. Sollte man diesen in seiner Meinung doch nicht korrigiert bringen, einfach die Versicherung wechseln, was sofort erfolgen kann. Man muss also nicht mal auf Jahresende warten.
    Soweit kommt es aber eigentlich nie.
    Geändert von B20EG3 (07.02.2009 um 10:36 Uhr)

  14. #29
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    wer sagt denn das ein leistungsstärkeres fahrzeug automatisch teurer sein muss?

    es spielt natürlich nicht nur die leitung eine rolle sondern auch diverse statistiken, darum ist ein porsche meist auch günstiger in der haftpflcht als ein wagen wie der eg3 den 18 jährige schon gratis zum führerschein dazu bekommen.

    ganz ehrlich, meinste dem vertreter interessiert das? du unterschreibst voll beraten worden zu sein und er reißt seine arme hoch das du nie erwähnt hast das du ein anderen motor drin hast. wer is nun der doofe? wie immer der kuinde aber das auch zu recht. stell dich quer, ich wünsche niemanden etwas schlechtes, aber sollte es doch mal zu einem unfall bei dir kommen... ich wünsche dir glück das es niemanden auffällt bei deiner versicherung.
    Geändert von El-Tobito (07.02.2009 um 12:58 Uhr)

  15. #30
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    Es muss im Bezug auf die Haftpflicht nichts der Versicherung gemeldet werden. Keine Fahrwerksänderung, kein Spoiler und auch eine Leistungssteigerung nicht.
    Einzig nur bei der Vollkasko und Teilkasko, da eventuell ja der Wert des Wagens erheblich steigt.

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