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Thema: Seitenblinker Pflicht?

  1. #1

    Standard Seitenblinker Pflicht?

    Hallo Zusammen,

    hab ne Frage man kann sich ja diese nachgebauten GFK kotflügel kaufen die wohl ne ABE haben sollen und nicht eingtragen werden müssen die frage is nur die haben kein Loch für die Seitenblinker. Sind Seitenblinker Pflicht oder muss ich die Löcher selber bohren was für mich keinen sinn macht wegen der ABE.

    mfg Phil

  2. #2
    Der Illuminator Mod-Team Avatar von CRX_Fan
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    Standard

    Also gesetzlich vorgeschrieben sind sie nicht, denn es gibt viele Autos die serienmäßig keine Seitenblinker am Kotflügel haben.
    Allerdings muss dann dennoch gewährleistet sein, das man den Wagen von der Seite als "blinkend" erkennen kann.

    Sprich entweder hat man in der Front Blinker die um die Ecke gehen oder oben neben den Scheinwerfern welche die auch zur Seite strahlen.

  3. #3

    Standard

    Ok das trifft auf meinen BB9 wohl eher nicht zu.
    Schade.

    danke für die schnelle Antwort.

  4. #4
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    Dem Prelude wurde mit Blinkern an der Seite die ABE erteilt. Und nur damit bleibt die ABE auch erhalten. Solltest die Dinger entfernen fährt man ohne ABE durch die Gegend.
    so long
    Spanni


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  5. #5

    Standard

    Ich entferne ja nicht einfach nur die Blinker sodern tausche den Kotflügel welcher dann keine Blinker mehr hat. Und der Kotflügel hat ne ABE. Also erlischt die doch nicht. Wenn ich an mein Fahrzeug teile verbaue mit ABE dann bleibt die ABE bestehen oder irre ich mich jetzt total?

    mfg Phil

  6. #6
    Benutzertitel Avatar von LSK
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    Standard

    Das kommt drauf an, was in der ABE für die Kotflügel steht! Schau mal nach, unter Umständen gibt es da einen Punkt, der besagt, das du den Blinker woanders verbauen mußt!

  7. #7
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    Ich bezweifle das der Kotflügel eine ABE hat. Vermute mal eher ein Materialgutachten.

    Wer lässt schon für einen Kotflügel für ein Nischenfahrzeug eine ABE machen.....
    so long
    Spanni


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  8. #8
    Oldie but Goldie e.V. Mitglied
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    Standard

    Zitat Zitat von Kevin Beitrag anzeigen
    Nischenfahrzeug
    steinigt ihn!!!

  9. #9

    Standard

    ich sehe das genau so wie Kevin: das auto hat eine Straßenzulassung mit Seitenblinkern erlangt. Bei Entfernung ist diese fällig.
    Aber am sichersten liegst du wenn du beim TÜV fragst.

  10. #10
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    steinigt ihn!!! :-D
    Ok ok, ich fahr ein Allerweltsauto ala Golf oder 3er, sieht man ehrlich an jeder Ecke.


    Jetzt besser?
    so long
    Spanni


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  11. #11

    Standard

    Hab mich bei dem Vertreiber der Kotflügel gemeldet und der bestätigt die Dinger haben wirklich eine ABE also nix da mit eintragen usw. einfach ran und gut.

  12. #12
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    Was fragst da den Hersteller? Kuck halt einfach auf den Wisch.

    Das Beste ist halt das oft nicht mal die Händler den Unterschied zwischen materialgutachten, Teilegutachten und Allgemeiner Betriebserlaubnis kennen.

    Von wem ist denn das Ding hergestellt?
    Wenn in der ABE (wenns denn eine ist) nix drin steht das die Blinker weggelassen werden können müssen die Blinker auch wieder dran. Egal ob da Löcher drin sind oder nicht.
    so long
    Spanni


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  13. #13

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    Standard

    hi also bei meinem BB8 (der aus Frankreich stammt)
    Steht in der Zulassung:

    WW.mit ZZBL Gem.ECE-R48-01

    hatte bei der Vollabnahme meinen TÜV Prüfer gefragt was das heißt und der meinte das es Wahlweise mit Seitenbilnkern bedeutet.

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