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Thema: An alle: Polizei/Tüv/Silllegung :-(

  1. #1
    Avatar von bks7605
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    Standard An alle: Polizei/Tüv/Silllegung :-(

    1. Seppel kann kann sich nicht mehr einloggen andi, daisy so tut doch was! :/
    (er hat seine e-mail adresse ändern wollen to eurostylez.org! )

    2.Seppel hat´s vorhin erwischt!
    Kurz und knapp, sein coupe wurde von einem bullen einkassiert!

    3. die vorwürfe:
    -1. eurostylez aufkleber auf der frontscheibe unten!
    -2. irgend ein aufhängungsgummi soll porös sein!?Was geht den das an ist ein "normaler mangel!
    -3. angel`s, danke @roni! :mad: nee scherz :/
    -4. blinkerspiegel
    -5. gelbes "standlicht"

    Äußert euch ma bitte zu punkt 1 und 2 vorallem die eurostylez members! (thorsten!!!)
    Zu punkt 3-5 braucht man nix sagen, ist halt nicht regelkonform.

  2. #2

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    sicher nen juengerer cop der sich profilieren wollte

  3. #3
    Avatar von bks7605
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    Zitat Zitat von gr4nd
    sicher nen juengerer cop der sich profilieren wollte
    Nee war wohl`n typ mit´ner platte.

  4. #4
    Avatar von Vegas
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    zu 1) hab ich auch so juckt hier keine sau

    zu 2) wie hat der denn bitte die Karre gefilzt ??? :o

  5. #5

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    naja wenn sie heiss sind dann finden sie was
    und wenn sie ihn still legen und zur weiteren untersuchung der eintragungen zum tuev stellen

  6. #6
    Blitzschnell! Avatar von maaoli
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    Die Sache mit dem Aufkleber ist in meinen Augen korrekt. Son Scheiß hat da auch nix verloren, ist nunmal Blickfeld.

    Das mit dem porösen Gummi könnte max. beim TÜV nen Mangel sein.

    Aber alles in allem halt viel zu auffällig die Karre, das war früher oder später abzusehen

  7. #7
    Saubär Avatar von Hobster83
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    zu 1: meiner meinung nach, darf nichts die sich im 180° Blickfeld des fahrer beinträchtigen. dazu zählen aufkleber, getönte scheiben und weis was noch.

    zu 2: schwachsinn

    zu 5: sämtliche lichttenischen einrichtungen am fahrzeug erzielen eine gewisse signalwirkung ( rot = rücklicht, orange = blinker usw ) diese signalwirkung darf nicht verändert werden, also -> mangel



    auf jeden fall zu 1000% übern anwalt laufen lassen. bin zwar kein jurist, aber die art der verhängte strafe steht im keinen fall in irgend einem verhältnis zur potentiellen verkehrsgefährdung. nennt man "verhältnissmäßigkeit". wo wurde er angehalten?

  8. #8
    Avatar von bks7605
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    @olli
    ja aber der war echt ein....wegem jedem kleinscheiss...

    @hobster
    3-5 kein thema ist alles gerechtfertigt jedoch sehr penibel!
    Glaube tunnel friedrichsfelde.
    zu 2. sehe ich genauso als nächstes bringen die nen bremsenprüfstand mit...

  9. #9
    Blitzschnell! Avatar von maaoli
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    Zitat Zitat von bks7605
    zu 2. sehe ich genauso als nächstes bringen die nen bremsenprüfstand mit...
    Kennste diese kleinen tragbaren Leistungsprüfstände wo sie vor Ort die Vmax von Rollern überprüfen? Sowas wirds dann auch geben.


    Natürlich wars ziemlich übertrieben, aber man kann ja auch nicht immer Glück haben. Irgendwann gerät man an einen der nen schlechten Tag hat und der f**kt dich dann richtig. Ist halt das Risiko das aber auch jeder kennt und in Kauf nimmt.

  10. #10
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    shice..

    aber das mit dem sticker sollte bekannt sein.. fahr zwar auch schon ewig so damit rum, aber verboten ists...

  11. #11
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    Avatar von CivicEG4
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    Standard Re: An alle: Polizei/Tüv/Silllegung :-(

    Zitat Zitat von bks7605
    -2. irgend ein aufhängungsgummi soll porös sein!?Was geht den das an ist ein "normaler mangel!
    Ich schätze mal das ist ein 9mal Kluger! Ist ja altbekannt das beim Honda die, ich nenne sie mal Hinterachslager Porös werden.

    Bei einem Coupe BJ 94 oder 95 sollten die aber noch ganz i.O sein. BZW (!) sollte man bzw sieht man es in eingefedertem Zustand garnicht. Erst wenn die HA runterhängt also z.B auf der Hebebühne sieht man das. Ging erst letzt ein Rundschreiben durch die Tüv´s das darauf geachtet werden soll.

    Zum Rest - klarer Fickfaktor selber schuld :-( Trotzdem hoffe ich für ihn das er gut rauskommt.


    Achja zu 5 :
    Das Problem ist, viele denken sie können es machen wie Ami´s.

    Also Blinkerbirne 2 Faden und gut is. 5W Stand und 21W Blinker. Beide Orange. Nur das Problem ist, die Deutschen wollen das als Standlicht und bei den Ami´s ist das eine Begrenzungsleuchte

    Das geht in Deutschland nicht. WAS möglich wäre :
    Blinker 21W Orange und im Blinker ein weisses Standlicht. (nur was bringt es? lol)
    Eine Begrenzungsleuchte im "erlaubten" Sinne wäre z.B. wie es bei meinem Crx ist, der Scheinwerfer ohne Standlicht. Nebendran Standlicht (5Watt weiss) und dann die äussere Hälfte in Orange als Standlicht (auch NUR von der Seite sichtbar - anderst illegal in DE). Nur das Problem dass das eben US-Standlichter sind ohne E-Prüfzeichen, also bin ich auch wieder der Depp :-) Egal.

    Viel Geschrieben, vielleicht interessierts ja jemand.

    mfg Felix

    mfg Felix


  12. #12
    Barzahler e.V. Mitglied Avatar von Daisy
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    Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe, aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein, sowohl nach vorne wie nach hinten.

    Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben (§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO).

    Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden. Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).



    Soviel zum Gesetz.
    Meiner Meinung nach (mal wieder) völlige Auslegungssache.
    Der Grossteil unseres Stickers besteht aus Einzelbuchstaben, deren Grösse nicht genau bestimmbar ist, die aber zusammen genommen niemals 1/4 der Scheibe bedecken. Zur Position ist nichts angegeben - ergo kann es nicht verboten sein, dass er am unteren Rand befestigt ist.

    Genauso gut kann man die Sache auch anders auslegen. Dann allerdings fahren alle diejenigen, die eine Parkscheibe an der Front haben, oder mit zB den netten "die Polizei" Aufkleber, illegal und ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend.

    Wie gesagt - es ist wie immer reine Auslegungssache.

  13. #13
    Avatar von Spinal
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    zu 5: sämtliche lichttenischen einrichtungen am fahrzeug erzielen eine gewisse signalwirkung ( rot = rücklicht, orange = blinker usw ) diese signalwirkung darf nicht verändert werden, also -> mangel
    Da gibts doch sicherlich noch ein paar Sonderregelungen für die Positionslichter, oder wie das heißt. Der Volvo V40 hat doch auch serienmäßig diese orangenen Lichter, wie sie die Amis immer haben.

    Stört imo total, weil ich immer denke, der Blinker bei dem ist hinüber.

    Ich kenn mich rechtlich auch nicht aus, könnte mir aber gut vorstellen, das der zu Punkt 2 gar nichts zu melden hat.
    Die bemängelten Modifikationen sind ja relativ leicht umzuändern, wie geht es denn da bei einer Stilllegung weiter?

    bye
    Spinal

  14. #14
    Avatar von bks7605
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    p.s. stillgelegt ist er noch nicht darüber entscheidet ein gutachter

  15. #15
    Avatar von bks7605
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    Zitat Zitat von Daisy EE8
    Soviel zum Gesetz.
    Meiner Meinung nach (mal wieder) völlige Auslegungssache.
    Der Grossteil unseres Stickers besteht aus Einzelbuchstaben, deren Grösse nicht genau bestimmbar ist, die aber zusammen genommen niemals 1/4 der Scheibe bedecken. Zur Position ist nichts angegeben - ergo kann es nicht verboten sein, dass er am unteren Rand befestigt ist.

    Genauso gut kann man die Sache auch anders auslegen. Dann allerdings fahren alle diejenigen, die eine Parkscheibe an der Front haben, oder mit zB den netten "die Polizei" Aufkleber, illegal und ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend.

    Wie gesagt - es ist wie immer reine Auslegungssache.
    Sehe ich genauso allerdings werden sie diesen schriftzug sicherlich nicht dulden.
    Zu hip!

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