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Thema: Mein neuer CRX gleich schrott!!! *UPDATE*

  1. #31

    Standard

    Die Modifikationen werden nur aufgelistet, wenn sie

    -entweder durch ein Wertgutachten (oder vernünftige Rechnung) bestätigt sind
    -und auch beschädigt sind.

    Wenn Du nen schlechten Gutachter hast, kanns sogar passieren, dass der sagt, z.b. Sitze sind in Ordnung, könnten verkauft werden und der Betrag wird von der Gesamtsumme wieder abgezogen!!!!
    Aber Hallo, so ein Bullshit.

    Wenn Du der Auftraggeber bist für den Gutachter dann bist DU der KUNDE!
    und wenn der gute Mann Dir dann sowas bringen will dann entzieht man Ihm den Auftrag. So ein Schwachfug.. Das kann höchstens von einem Gutachter der gegnerischen Versicherung kommen. Und was der sagt das kannst Du abhaken. Es zählt nämlich DEIN Gutachter.

    So und zum ersten laberlull.

    Mir ist vor 2 Jahren eine Firsöse in meinen CRX reingefahren rechts komplett .Kotflügel Tür SEITENWAND. Das Fahrzeug war gerade aus der Lackiererei Blaumetallic Effektlack mit Nano Klarlack gekommen. War gerade dabei die Anlage einzubauen. Das heisst im Inneren war nur der Fahrersitz. Wertgutachten gabs noch keines!
    Was denkst du hätte das Auto fürn Wert??? ED9 Bj 89?? (ohne W-Gutachten)
    Laut Gutachter (meiner !!) ca 9000 € So. Ohne Rechnungen etc..
    Schaden 6700 €. Also erzähl keine Bullshit. Ich weiss wovon ich hier rede.

    Ich muste dann zwar mit der Versicherung rumeiern weil die meinten sie könnten hier und da noch was abziehen aber Pech gehabt. Lief nicht. Mann kanns ja mal versuchen. (Drecks Ver....). Alles in allem kam die ganze Geschichte auf über 9000 €. Mit Anwaltskosten und Gerichtskosten sogar weit drüber.

  2. #32
    Avatar von NRW-Freak
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    Tja, also ich kenn genau andersrum 2 Fälle.

    Gutachter war da, hat den Wert vor dem Unfall berechnet und den Wert nach dem Unfall.

    War zwar wirtschaftlicher Totalschaden, ABER die Versicherungen haben das recht, dass, wenn sie den Wert vor dem Unfall auszahlen, sie das Fahrzeug an einen Händler verkaufen können. (bzw Du und der Betrag wird abgezogen).

    Ist zwar nicht der Normalfall, dass weiß ich auch!
    Aber rein rechtlich gesehen ist das so!!!

    Die wenigsten Versicherungen machen da so ein Theater drum und zahlen das Geld einfach aus und gut ist...

    Aber was der Gutachter der Versicherung schreibt, sieht man ja auch erst im nachhinein. Bei uns hat sich sowas mal 2 Jahre hin gezogen und es waren im Endeffekt 3 Gutachter da...

  3. #33
    e.V. Mitglied Avatar von Madcat
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    hi, hab momentan auch mit ner versicherung zu tun...
    du holst dir nen gutachter, der macht eine wertermittlung des fahrzeugs, als ob der unfall nicht gewesen wäre, dann nimmt er den schaden auf, holt sich ein paar angebote von fahrzeugverwertern. das höchstgebot wird auch restwert genannt. dieser restwert wird von dem wert, den das fahrzeug vor dem unfall hatte abgezogen(bei totalschaden). läßt du dir die summe auszahlen wird noch die mwst abgezogen. willst du den restwert auch ausbezahlt haben,dann holt sich die versicherung dein auto, da sie es dir ja "abkauft". solltest du das fahrzeug in einer werkstatt reparieren lassen ist die versicherung verpflichtet die kosten nur bis zu 130% des fahrzeugwertes vor dem unfall zu tragen+ mwst den rest trägst du. zu der summe die die versichrung für die raparatur/totalschaden bezahlen muß kommen noch deine gutachterkosten, telefon und post-pauschale, schmerzensgeld, anwaltskosten und ersatzfahrzeug/nutzungsausfall bis max 14 tage

    in dem gutachten werden alle fest am fahrzeug verbauten teile berücksichtigt. vorsichtig sollte man mit teilen sein die keine zulassung haben!!

  4. #34
    Avatar von NRW-Freak
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    Danke Madcat!!!

    So meinte ich das auch habs nur ein wenig komplizierter ausgedrückt...



    MfG

  5. #35

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    aaalso
    ich habe fuer alle bauteile, welche verbaut sind, eine ABE, also damit habe ich keine probleme.

    An dem auto wurde wirklich viel gemacht, zwar nicht von mir , aber vom vorbesitzer, daher denke ich , dass ordentlich geld rausspringen wird (hab schon mit dem sachverstaendiger gesprochen, welcher ziemlich gut sein soll )
    und wie gesagt, ICH bin ja der auftraggeber und Kunde, der wirds mir schon zurecht biegen!

    Kurze frage:

    Sollte ich dabei sein, wenn der gutachter sich den Wagen anschaut???
    Oder reicht es , mit ihm telefonisch Kontakt zu haben?

  6. #36

    Standard

    @ ggman05
    Besser Du bist dabei. Dann kannst Du auch noch erklärten was so alles gemacht wurde. Eventuell wird was übersehen. Der Gutachter is auch nur ein Mensch . Und alles das geht dann in de Wiederbeschaffungswert ein. Ziel wird sein dass es KEIN Totalschaden wird (129%).


    War zwar wirtschaftlicher Totalschaden, ABER die Versicherungen haben das recht, dass, wenn sie den Wert vor dem Unfall auszahlen, sie das Fahrzeug an einen Händler verkaufen können. (bzw Du und der Betrag wird abgezogen).
    Das Zauberwort heist wirtschaftlicher Totalschaden!
    Stimmt dann gehört die Karre eigentlich der Versicherung. Drecks Versicherungen, bringen dann einen vermeintlichen Schrotthändler der Wucherpreise bietet (Nennt sich Betrug in meinen Augen) gerne auch im Ausland (Polen etc..) da hier die Autos mit wenig Aufwand wieder gerichtet werden können (Stundenlöhne). Ergebnis Totalschaden sagen wir mal 1500 Euro die Vericherung zaubert einen Schrotthändler der 1000 Euro bietet. Dann kriegst du ?? Genau 500 Euronen.

    Was der Gutachter schreibt sieht man SOFORT. Meine Gutachter senden Ihr Gutachten an den ANWALT! und DER sendet es an die Versicherung.
    Ausser es ist ein gutachter von der Versicherung, aber dann hast Du sowieso verloren.

    solltest du das fahrzeug in einer werkstatt reparieren lassen ist die versicherung verpflichtet die kosten nur bis zu 130% des fahrzeugwertes vor dem unfall zu tragen+ mwst den rest trägst du. zu der summe die die versichrung für die raparatur/totalschaden bezahlen muß kommen noch deine gutachterkosten, telefon und post-pauschale, schmerzensgeld, anwaltskosten und ersatzfahrzeug/nutzungsausfall bis max 14 tage
    130 % vom wiederbeschaffungswert. Genau drüber ist Totalschaden Problem siehe oben.. Da wird nix mehr repariert, d.h. Eigentum der Versicherung. (Wird immer öfter so gemacht, da die Versicherungen die Preise diktieren wollen, bzw freie Gutachter abschaffen wollen, etc..)

    Ersatzfahrzeug richtet sich nach der geschätzten REPARATURDAUER nicht Pauschal 14 Tage. In meinem Fall hat es 4 WOCHEN! gedauert bis Honda die Seitenwand geliefert hat. Ich hatte den Leihwagen 48 Tage!!! Kosten für die Versicherung in etwas nochmal soviel wie der ganze Blechschaden!

    Es ist nicht Dein Problem wenn es Probleme beim beseitigen der Schäden gibt. Aber wie gesagt ANWALT.

  7. #37

    Standard

    An dem auto wurde wirklich viel gemacht, zwar nicht von mir , aber vom vorbesitzer, daher denke ich , dass ordentlich geld rausspringen wird (hab schon mit dem sachverstaendiger gesprochen, welcher ziemlich gut sein soll )
    und wie gesagt, ICH bin ja der auftraggeber und Kunde, der wirds mir schon zurecht biegen!
    Schau das Du ev. die Unterlagen oder einen Bericht vom Vorbesitzer bekommst. Macht die Sache einfacher.

  8. #38

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    Hab alle Unterlagen vom Vorbesitzer!
    Tuningteile etc. belaufen sich auf ca. 4000 Euro...

    Also ... Das schoenste waere natuerlich, dass der Gutachter einen moeglichst hohen Zeitwert(also wert vor dem Unfall) berechnet!.
    Weil dann sind die 130% auch natuerlich hoeher!

    Sooo, dann hoff ich mal ,dass ich das mit dem Sachverstaendiger hinbekomme (hoff der ist korrekt )

  9. #39

    Standard

    Na also das hört sich doch mal gut an.
    die 4000 Steine wird Du nicht ganz kriegen aber immerhin mehr als dioe läppischen 1500 €. Ev ist für den Einbau der Teile auch noch viel Zeit zu buchen, dann steigt der Wert aufgrund der Kosten für den Umbau.

    Dann halt uns mal auf dem laufenden

    Eigentlich bin ich ja Doof. Hätt lieber günstig Deine Sitze

    Viel Erfolg
    herminator

  10. #40

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    hehehehhe
    allein die sitze sind ja fast so viel wert wie das auto, da sie noch neu sind ..

    ja ich werd euch auf dem laufenden halten,

    hier im forum haben mir schon welche geschrieben, die mir netterweise helfen koennten.

    tja, so mag ich das ^^

    aber trotzdem schade das auto
    ich hab soviel wegen dem durchgemacht, wenn ihr das wuesstet ^^

    und danke herminator, scheinst erfahrungen/ahnung in dem bereich zu haben.
    ohne dich haett ich mir wahrscheinlich nie nen anwalt besorgt, aber besser ist!
    war vorhin bei ihm, und er war ziemlich professionell. (naja, wasn auch sonst, wenn er sowas 24/7 macht ^^)

    edit: hab was gutes erfahren!
    Mein Vorbesitzer hatte in meinem Auto nen Tacho von nem Civic drinnen der auf ca. 146000 ist.
    Der Wagen ist aber erst 100000 gefahren, und der kaputte Tacho ist in Reperatur, wird also zu mir geschickt.
    Der Tacho mit dem korrekten Stand kanns dann beweisen, dass der wagen erst 100k gefahren ist , oder?

  11. #41
    e.V. Mitglied Avatar von deFrezzer
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    Zitat Zitat von ggman05

    edit: hab was gutes erfahren!
    Mein Vorbesitzer hatte in meinem Auto nen Tacho von nem Civic drinnen der auf ca. 146000 ist.
    Der Wagen ist aber erst 100000 gefahren, und der kaputte Tacho ist in Reperatur, wird also zu mir geschickt.
    Der Tacho mit dem korrekten Stand kanns dann beweisen, dass der wagen erst 100k gefahren ist , oder?
    lol
    das hast du dir ausgedacht oder ?
    EH6
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  12. #42
    Avatar von Splatty
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    ahoi sorry dass ich den thread zu meinen zwecken missbrauche aber ich habe auch ein paar fragen zum gleichen thema-

    mir ist vor ner zeit auch wer reingefahren. ein lkw fahrer bessoffen!
    na ja egal bin dann auch zum gutachter und habe es begutachten lassen. es handelt sich wie erwartet um einen wirtschaftlichen totalschaden. um 15€ wird der restwert/wiederbeschaffungswert überstiegen! einfach an die versicherung schicken und geld abwarten oder wie sieht das aus? das was ich da gelesen habe von eigentum der versicherung und so hat mich verunsichert. gutachterrechnung auch an die versicherung weiterleiten oder sollte ich das erstmal auslegen. die frist war gestern zuende.

  13. #43

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    @deFreezer:

    wieso soll ich mir sowas ausdenken?
    Wenn du mir unterstellen willst, dass ich am tacho drehe oder manipuliere: nein, sowas mache ich nicht, da kannste dir sicher sein! wenn du dir den thread anschaust, merkst du bestimmt, dass ich fast 0 Ahnung von autos habe. Koennte sowas daher auch garnicht.

    Ich habe es erfahren, da ich mit dem Vorbesitzer ueber den Unfall gesprochen habe.

  14. #44
    e.V. Mitglied Avatar von deFrezzer
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    Zitat Zitat von ggman05
    @deFreezer:
    Ich geb es auf .......
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  15. #45

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    um einen wirtschaftlichen totalschaden. um 15€ wird der restwert/wiederbeschaffungswert überstiegen!
    Genau das meine ich mit "sche... Gutachter". Also ehrlich um 15€ :mad:
    War das Deiner oder der von der Versicherung??? Also 130 % + 15 € ??
    Anwalt???
    Welche Frist?? Es gibt immer die Möglichkeit aus irgendwelchen Gründen XY.. eine Frist zu verlängern (Hund gestorben, Erdbeeben .. ).

    Schau lieber das das Gutachten um die 15 oder 50 € geringer ausfällt. Sparts Dir ne menge Ärger wenns dum läuft.

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