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Thema: Was machen bei Wildschaden Gutachten Schadenserweiterung

  1. #1

    Standard Was machen bei Wildschaden Gutachten Schadenserweiterung

    Hi,
    ich hatte vor etwa einem Monat einen Wildschaden mit einem Kamikaze-Fuchs. War dann am 1.2. bei einem Gutachter von der Versicherung, der hat den Schaden aufgenommen. Jetzt war ich letzte Woche beim TüV und der Vogel da hat mein Fernlicht angemeckert, das ist durch den Schaden komplett verzogen.

    Beim Schaden wurden u.a. der Fernlichschaden und die Total verzogene Motorhaube nicht mit eingerechnet.

    So jetzt zu meiner eigentlich Frage:
    Da ich den TüV neu machen muss, muss auch das Fernlicht erneuert werden. der Gutachter ist aber bis Dienstag im Urlaub. Das dauert also alles noch ziemlich lange bis der sich den Wagen wieder angucken konnte.
    Da ich den Wagen bis dahin aber repariert haben muss, sollte sich das vorher irgendein Gutachter angesehen haben. Ich habe dann vorhin bei der Versicherung angerufen und der meinte nur ich soll auf den Gutachter warten (nebenbei der Typ am Telefon war ziemlich patzig).

    Was mache ich denn jetzt, kann ich mir vll auch einen unabhängingen Gutachter holen, der sich den Schaden anguckt. Weil wenn ich bedenke das der andere erst Dienstag wieder da ist, dann brauche ich noch nen Termin, dann der Termin in der Werkstatt, das wird alles sehr knapp.

    und ich habe mir gedacht ich frage lieber hier nach, weil der Versicherungstyp kann mir ja ne Menge erzählen, weil deren Gutachter war auch nicht so ganz ohne. Der meinte meine Haube müsste nur mal geölt werden als ich das meinem Mechaniker gesagt hab ist der fasst zusammen gebrochen.


    bis dann

  2. #2

    Standard

    warum hast du dir den gutachter nicht selbst ausgesucht ? ist klar das der gutachter der versicherung sowas von sich lässt

  3. #3
    alter Sack e.V. Mitglied Avatar von fischi
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    Standard

    Ist der erste Schaden in einer Werkstatt gerichtet worden? Denen hätten die Schäden damals auch schon auffallen müssen -> Hinweispflicht verletzt, müssen sich jetzt gefälligst mit kümmern.
    Ansonsten Gutachter rügen
    Aus dem Alter bin ich raus.

  4. #4

    Standard

    Hi,
    also der Gutachter wurde mir von der Versicherung gegeben, ich konnte mir keinen eigenen aussuchen, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Naja ich denke ich muss wohl doch auf den anderen Vogel warten und gucken was der sagt.

  5. #5
    alter Sack e.V. Mitglied Avatar von fischi
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    Standard

    Die Frage lautete:
    Zitat Zitat von bb2fischi
    Ist der erste Schaden in einer Werkstatt gerichtet worden?
    Das mitm Gutachter is ja soweit klar.
    Der TÜV soll Dir nen Mängelbericht schreiben, aus dem klar hervorgeht, daß ursächlich ein nicht richtig reparierter Schaden vorliegt. Den schickst Du an:
    - die Werkstatt die das gemacht hat
    - den Gutachter der geschlafen hat
    - der Versicherung die den Reis am Ende bezahlen muß

    Der Werkstatt schreibts Du dazu, daß sie Pfusch gemacht haben. Dem Gutachter schreibst Du, daß sein Wisch net das Papier wert is auf dem es steht. Und der Versicherung schreibst Du daß die den ganzen Kram ein zweites Mal zahlen können. Und zwar doppelt und dreifach.

    Aber wie schon eingangs gefragt, der erste Schaden sollte in einer Werkstatt gerichtet worden sein. Wenn Du nur kassiert und dann selber ne Stoßstange vom Schrott angebaut hast, dann halt lieber die Klappe :wink:
    Aus dem Alter bin ich raus.

  6. #6
    e.V. Mitglied Avatar von Seppel
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    Zitat Zitat von Palle
    Hi,
    also der Gutachter wurde mir von der Versicherung gegeben, ich konnte mir keinen eigenen aussuchen, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Naja ich denke ich muss wohl doch auf den anderen Vogel warten und gucken was der sagt.
    zwischen "die VS hat mir einen Gutachter gegeben" und "du musst den nehmen" ist ein Unterschied..!

    In Deutschland hast du freie Gutachterwahl !


    warum hast du nicht auf die Motorhaube hingewiesen ....
    R.I.P. Armin - Negro († 21.07.2007)
    R.I.P. Carsten - Hondarossa († 30.07.2007)

  7. #7

    Standard

    Hi,
    das mit dem Gutachter wusste ich nicht, mir wurde gesagt ich muss den nehmen. Naja shit happens.


    Den Schaden habe ich noch nicht reparieren lassen, da ich auch noch kein Geld von der Versicherung bekommen habe. Der Schaden ist an sich auch nicht so arg, die Front ist halt ziemlich verzogen, aber ansonsten geht das eigentlich, es ist nichts gebrochen nur der Lack abgesplittert und die Halterungen müssen nochmal neu justiert werden. Das was mich ankotzt ist die Motorhaube, das hat man erst nicht gesehn das die so verzogen ist, hätte wirklich mit Ölen weggehen können. aber mittlerweile sieht man das schon extrem. Das mit der Motorhaube habe ich dem Typen schon gesagt gehabt, nur hat er das als "lass sie ölen" abgetan ... und genaueres was er mir da an Schäden aufschreibt hat er auch nicht gesagt.

    Das Fernlich ist mir nicht aufgefallen, benutze ich eh nicht da das beim EH6 Kacke ist und meine neuen HS Birnen eh besser leuchten. Ich denke ich werde den Dienstag nochmal abwarten bevor ich da stunk mache, man kanns ja nochmal auf die ruhige Tour versuchen.

  8. #8
    alter Sack e.V. Mitglied Avatar von fischi
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    Standard

    Irgendwo gab das ne Grenze bei der Schadensnummer zwischen "Gutachter frei wählen" und "Gutachter der Versicherung nehmen"...
    Wenn am Auto noch nichts gemacht worden ist, dann laß Dir vom TÜV nen Bericht geben und dann soll der Gutachter seinen Kram gefälligst nachbessern. Und gib der Versicherung bissel Dampf, TÜV läuft ab, Du brauchst das Auto, die sollen ausschlafen sonst wirds teuer....die können von Dir nicht verlangen, daß Du mit einem kaputten Auto ohne TÜV rumfährst und wenn sie das selber wegen Schlamperei zu verantworten haben, dann gehts rund
    Aus dem Alter bin ich raus.

  9. #9

    Standard

    Als meine Freundin einen Fuchs überfahren hatte ging es nur darum das der Gutachter feststellte ob das Tatsächlich ein Wildunfall war oder nicht. Mehr hat er sich nicht angeschaut. Alle weiteren kosten wurden Anstandslos gezahlt.

    Frag mal noch ob der Beweis (vom Gutachter) das es ein Wildunfall war und du noch Folgeschäden hast nicht reicht damit sie es bezahlen.

  10. #10

    Standard

    also ich hab das gutachten schon hier rumfliegen, da steht drinne, dass

    keine haare oder blut von wildtieren festgestellt werden konnten, aber der schaden von einem weichen gegenstand herrührt.


    irgendwie sowas in der art. also den schaden haben die schon anerkannt.
    den polizei report habe ich auch noch, weil das vieh war sofort platt und der bulle hat lacksplitter an der unfallstelle von meinem wagen festgestellt, steht auch alles soweit drinne.

    also der regulierung sollte eigentlich nichts im wege stehen. naja mal sehn

  11. #11

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    Bei nem Kaskoschaden hat man keine Gutachterwahl!

  12. #12
    Avatar von Devil66
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    Freie Gutachterwahl hast du nur bei haftpflichtschäden, bei kaskoschäden mußt den nehmen der dir geschickt wird. kannst dann ein gegengutachten machen wenn mit dem nicht einverstanden bist. Bringt da mal nix durcheinander.

  13. #13

    Standard

    hi,
    joar mit gegengutachten ist ja auch immer so eine sache, die sind doch schweine teuer oder?

  14. #14
    e.V. Mitglied Avatar von Seppel
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    Standard

    ohhh habsch daaa ein bissel was durcheinandergebracht

    Das Recht auf freie Wahl des Gutachters besteht IMMER bei Haftpflichtschäden (=Schäden, die von ANDEREN verursacht wurden; die ANDEREN müssen natürlich "greifbar" sein"), Gleiches gilt für Rechtsanwalt, Leihwagen, Werkstatt etc..

    Bei KASKO-Schäden (auch Teilkasko) geht's um einen Vertrag, den man selbst mit seiner eigenen Kasko-Versicherung geschlossen hat. IdR sind hier die Versicherungen "weisungsbefugt", d. h. sie bestimmen den Ablauf des Verfahren, insbesondere auch den Gutachter. Ist man mit dessen Gutachten NICHT einverstanden, kann man ein eigenes Gutachten in Auftrag geben, es kommt dann zum sog. Sachverständigenverfahren, d. h. es wird ein "Obergutachter" bestimmt, der beide Gutachten prüft und zu einem eigenen Ergebnis kommt - das liegt meist in der Mitte zwischen den beiden anderen Gutachten. Ohne Rechtschutzversicherung muß man schon sehr große Differenzen zwischen den Gutachten haben, damit sich dieser aufwand auch finanziell rechnet. MIT Rechtschutz springt oft mehr 'raus.

    zum konkreten Fall: schriftliche Fristsetzung zur Fertigstellung des Gutachtens, Ankündigung der Beauftragung eines eigenen Sachverständigen bei fruchtlosem Verstreichen der Frist. Hilfreich dabei: Rechtschutzversicherung und Anwalt.
    R.I.P. Armin - Negro († 21.07.2007)
    R.I.P. Carsten - Hondarossa († 30.07.2007)

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