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Thema: Fahrwerk Eintragung

  1. #1
    trolling you to death Avatar von Limo
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    Standard Fahrwerk Eintragung

    Moin,

    kann ich eigentlich mein Fahrwerk irgendwo ordentlich tief eintragen lassen ? So mit 5 cm Bodenfreiheit zu einigen Teilen ? So sieht das bei mir aus:



    Oder geht das nirgendwo? Ist D2 Fahrwerk verbaut.

    Bei mir im Fahrzeugschein ist nur das freie Restgewinde in mm eingetragen, wie messen die das in der Polizeikontrolle nach ? Kein Radmitte bis zum Radhaus.

    Und was kann passieren wenn die mich mit zu tiefem Fahrwerk anhalten ? Weil habe noch Probezeit.

    Gruß

  2. #2
    Avatar von feiny
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    Die Sache ist recht einfach und lernt jeder Dorfwachtmeister in der Grundsausbildung. Es gilt in Deutschland flächendeckend ->

    - 50cm Lichtaustriskannte zum Boden hin ab Bj 89!
    - 7cm Bodenfreiheit zu beweglichen Teilen (Plastik, Gummi echt.)
    - 8cm Bodenfreiheit zu festen Teilen (alles was aus Metal ist)

    Erfüllt dein Auto eines dieser Kriterien nicht bist du raus. Völlig egal wer dir was wo für wie viel eingetragen hat oder nicht.

    Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen in der Probezeit jenachdem wie viel Pech du hast und wie gut der Beamte gegenüber drauf ist kannst du schnell mal mit Stillgelegtem Fahrzeug und Nachschulung oder schlimmeres davon kommen.

    Du kannst auch Glück haben: "und der sagt passt schon.. schraub es halt am WE wieder hoch".

    Jenachdem wie bewandert du jetzt bist musst DU nun entscheiden worauf du setzen willst
    Geändert von feiny (07.02.2016 um 18:39 Uhr)

  3. #3
    trolling you to death Avatar von Limo
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    Hm.

    Was soll den der Mist das die denen eintrichtern 7 cm minimum ? Das steht nirgendwo das der Tüv das so einschätzen muss. Ja es gibt ne Richtline aber doch kein Gesetz.

  4. #4
    Avatar von feiny
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    Die Richtlinie ist Gesetz.. ist halt ein Zusatz zum StVo. Man schreibt nicht die StVo komplett Neu, und druckt diese noch mal Tausendfach und schmeisst alles alte weg, nur weil man vergessen hat einen weiteren Punkt rein zu schreiben oder eine Änderung vornehmen will. Dafür gibt es die Richtlinien.. das sind die Nachträge zu der StVo. Relativ simpel gelöst das ganze...

  5. #5
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    Avatar von ManU
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    Und mit der Lichtaustrittskante ist doch schon mit 35er Federn beim ED/EE erledigt, oder!? ^^

  6. #6
    trolling you to death Avatar von Limo
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    Ich habe keine Ahnung, habe ich noch nie nachgemessen.

    Also ich habe noch kein Dokument gefunden wo drin steht ein Auto hat so und so viel Bodenfreiheit zu haben, bzw. muss so und so erfüllen.

    Das mit der Lichtaustrittskante scheint in der Tat schon recht niedrig zu sein, wenn ich jetzt mal den Felgendurchmesser ausrechne. Aber ist ja auch völliger bürokratischer Bullshit für solch alte Fahrzeuge die selben Vorgaben wie für neuere zu machen. Aber das mit der Lichtaustrittskante kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen, der muss ja schon Serie drunter sein, und ein Aventador oder ähnliche supersportwagen sind ja auch schon deutlich drunter ab Werk.

  7. #7
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    Avatar von CivicEG4
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    Ein Aventador ist mehr Wert als alle verbliebenen ED Limos der Welt zusammen an Schrottwert haben. Und eine neu erstellte Betriebserlaubnis, vorallem für "kleinserien" und exoten kann auch legal durch eine Ausnahmegenehmigung unter den 50cm Lichtaustrittskante sein.

    Die 50cm werden dir übrigens zu 99% das Genick brechen, bei jedem Versuch der Eintragung oder spätestens bei der Kontrolle durch Polizei oder ähnlich...


  8. #8
    trolling you to death Avatar von Limo
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    Wie läuft das mit dem MX5 ? Der ist ja noch tiefer.

  9. #9
    Avatar von feiny
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    Na das ist ja auch sehr Simpel geregelt.. wenn das Fahrzeug ab Werk schon unter 50cm liegt gibt es die Sondergenehmigung die der Hersteller beim erstellen der BE bekommt. Wenn dann Fritzchen Müller im Nachgang an dem Auto das Basteln anfängt dann ist das natürlich eher Problematisch.

    Und für Alte Fahrzeuge gibt es natürlich auch ausnahmen! Darum gilt das ja erst ab Bj 89!! Darum gilt das z.b. auch für einen Golf1 nicht und so weiter und so fort....

  10. #10
    trolling you to death Avatar von Limo
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    Haha ist ja witzig. Das heißt wenn ich das selbe Fahrzeug nochmal kaufe, nur 2 Jahre älter, kann ich tiefer gehen. So ein Schwachsinn. Da ist das doch immer noch das selbe Auto.

  11. #11
    Avatar von feiny
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    Nun an irgend einem BJ musste man es eben festmachen.. warum und wieso ausgerechnet 89 weiss nur die Kommission die das so festgelegt hat eine Limo mit Erstzulassung 88 wirst du aber nicht so leicht finden nehme ich an

  12. #12
    trolling you to death Avatar von Limo
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    Naja,

    ich habe gerade herausgefunden das es Serie 53 cm sein sollen, somit sind ja schon tieferlegungsfedern nicht drin. Die setzen sich ja auch noch ein bisschen...

  13. #13
    Moderator e.V. Mitglied
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    Avatar von ManU
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    Die Gesetze und Richtlinien mal kurz außer Acht gelassen. Ich finde viel verwerflicher, dass ich als Laie zum Profi gehe, mir ein Fahrwerk im ED/EE eintragen lasse, von einem staatlich geprüften Ingenieur, der ja die Gesetze kennen muss/sollte und mir eigentlich sagen müsste, wenn etwas nicht konform ist.

    Nun habe ich das Fahrwerk (mit Gutachten selbstverständlich) eingetragen und werde von der Polizei gezwungen, mein Auto beim Gutachter vorführen zu lassen.

    Nun sagt dieser auf den Verdacht der Polizei hin, dass mein Auto, bzw. die Eintragung nicht zulässig sei und ich bekomme eine satte Strafe, wegen Fahrens mit erloschener Betriebserlaubnis.

    Das finde ich mindestens genauso verwerflich. Letztendlich gehe ich ja zu einem Profi, vertraue auf seine Kompetenz und bin dann trotzdem der EINZIGE Geschädigte, der nichts machen kann.

    Sind wir doch mal ehrlich, das mit der Lichtaustrittskante kann für enorm vielen von uns genau das als Folge haben.

  14. #14
    trolling you to death Avatar von Limo
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    Ja da hast du im Endeffekt aber viel bessere Chancen, ich würde mir dann einen guten Anwalt holen und es darauf ankommen lassen.

    Ist halt so in Deutschland das Minderheiten benachteiligt werden.

  15. #15
    Avatar von feiny
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    Zitat Zitat von ManU Beitrag anzeigen
    Ich finde viel verwerflicher, dass ich als Laie zum Profi gehe, mir ein Fahrwerk im ED/EE eintragen lasse, von einem staatlich geprüften Ingenieur, der ja die Gesetze kennen muss/sollte und mir eigentlich sagen müsste, wenn etwas nicht konform ist.
    Ein solcher der die Entsprechenden Gesetze kennt, trägt dir das SO! nicht ein! Weil es schlicht nicht legal möglich ist... Und der Prüfer ist eigentlich immer fein raus.. vor allem dann wenn du dich freust das in der Begutachtung ja nichts von Radmitte/Bördelkannte steht und so weiter.

    Dann wirst du vom Sportclub Grün/Weiss angehalten, und die bemängeln das VIEL zu Tief... und du sagst .. ja DER hat mir das eingetragen. Und was sagt DER dann der das eingetragen hat?

    Richtig... "als der hier auf dem Hof stand war der so hoch das ein Bus hätte drunter durch fahren können... der hat das danach wieder runtergeschraubt."

    Und WEM wird man nun glauben? richtig.... da diese Praxis GANZ NORMAL ist und JEDER nach dem TÜV die karre gleich wieder gen Boden schraubt bist du mit der Glaubwürdigkeit unten durch. Da hilft dir auch kein Anwalt.
    Geändert von feiny (07.02.2016 um 20:26 Uhr)

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