Zitat Zitat von SPY#-2194 Beitrag anzeigen
Ich erinnere mich an Alf und den Integra, welcher nach Beschlagnahmung in MUC nochmals einem Sachverständigen vorgeführt wurde, der dann einige Eintragungen als illegal bezrteilte. .

.... "Heckwischer defekt/ohne Funktion" --> Es war ein Blindstopfen montiert.

BTT:

Einstellbereich beim AP Gewinde sind min. 50mm an der VA auf dem TÜV-Beiblatt. Afaik steht nichts zur Lichtaustrittskante.
Wenn ich das FW für einen ED/EE/EC baue bzw ein Gutachten erstellen lasse, dann sollte ich mit dem Versuchsfahrzeug schon genau die geltenden Gesetze überprüfen. Gleiches gilt auch für Federn und deren ABE/TÜV-Gutachten.

Wenn dann rauskommt, das das Fzg mit dem eingestellten Bereich unterhalb der Grenze ist, dann ist das zwar doof. Aber der Prüfer hatte ja das Beiblatt mit etwaigen Hinweisen in der Hand.

Wir haben doch hier TÜV-Leute im Forum, vl äußert sich mal jmd von denen dazu?