Gut, kann zu hier.
Gut, kann zu hier.
Jott ist keine Maßeinheit.
Senf ist keine Hauptspeise beim ersten Date!
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht:
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
- Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und landoder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zulässt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden.
Ist aber die Lichtaustrittskante nicht die Scheinwerferhöhe!
Glaub goldi meinte das1989
EE/EF hool for life
Honda 1.6 i-VT #150 - Rebuild 2023
Das Stand in der StVo §50 Abs. 3 Satz 2 drin. Ich habe jetzt die Aktuellste durchgeblättert und nichts gefunden! Darauf hin habe ich google bemüht und hier findet man einen Nachtrag das demnach dieser Eintrag GELÖSCHT wurde
https://www.gesetze-im-internet.de/s...067910012.html
Also gilt NUN für ALLE Baujahre die 50cm !!
Geändert von feiny (10.02.2016 um 12:05 Uhr)
neeeeeiiiinnnnn.
Sollte in §72 StVZO, den Übergangsvorschriften stehen. Stichtag ist aber der 1.1.88.
§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.
Und die 84'er Fassung kramt sich der Prüfer dann selber raus!?
Benutzen, statt putzen!
"Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."
Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!
Ich hab da mal ne Frage Zwecks Eintragungen die angzweifelt werden und wieder "Entfernt" werden usw...
Also Ich habe hier vorhin gelesen das man wenn man eine Eintragung gemacht hat die auch von mir aus mehrere Hundert Euros gekostet hat, das diese Eintragung angezweifelt werden kann und dann entfernt werden kann bzw es heisst man ist Ohne Betriebserlaubnis gefahren? Bei Gewindefahrwerken kann ich das verstehen, wenn man nach der Eintragung die Höhe nochmal ändert! Aber nehmen wir an bei einem Auspuff? Der jetzt lauter ist?
Dann ist schonmal jemanden so etwas passiert? das eine Eintragung seitens der Polizei angefochten wurde und dann auch entfernt? Und bitte ich kenne einen der einen Kennt etc. Wirklich jemand hier dem das Passiert ist? Gerne auch per Pn?
War zwar nicht persönlich betroffen, aber habe es live bei der Dekra mitbekommen.
Ein Opelfahrer hatte eine komplett AGA mit ABE bzw. war auch glaube abgenommen. Wie dem auch sei war mittlerweile ca. 6 Monate alt. Die Rennleitung hatte den angehalten und festgestellt das die AGA zu laut ist und somit keine ABE. Er hatte dann ne Pegelmessung gemacht und Ergebnis war AGA zu laut. Bedingt durch den Verschleiß ist die lauter geworden. Wie er das Problem gelöst hat kann ich nicht sagen. Fakt ist ABE war erstmal futsch.
Rechtsgefühl sagt mir, es muss einem die Möglichkeit zur Nachbesserung gewährt werden. Sonst könnte ja jeder Sachverständige bei beschädigtem Kat oder Ähnlichem ebenfalls die BE zurückziehen und dich wegen Steuerhinterziehung anzeigen.
Benutzen, statt putzen!
"Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."
Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!
Wie futsch? Eingezogen? Und mit welcher Begründung? Dann hat er ja gar nix mehr! Hat er denn die AGA bearbeitet so wie viele es tun (Dämmwolle raus oder rohr zwischen setzen) oder war er wirklich etwas lauter geworden? Wie war denn die Umgebungslautsärke als er gemessen wurde da er gerade angehalten wurde.
@SPY
Das sagt mir mein gefühl auch! Ich denke nicht das sie bei keine Gefährdung der Anderen oder so dir die Karre sofort Stillegen. Nur ich höre bzw Lese immer nur: Ein Freund.... Ein Kumpel... aber ich habe noch keinen Kennengelernt dem das wirklich selber Passiert ist! Das jemand hat alles Eintragen lassen und bei der nächsten Strassenkontrolle die ihm alles wieder ausgetragen haben. Mich wundert das wenn das so ist das niemand Strum läuft bei RHD und CO. Wenn ich da 3000 € lasse und er mir so wie er wirbt alles Wasserdicht (was das auch immer dann heissen mag) Einträgt, ich dann sag ja gut Kohle futsch kann man nix machen. Auch beim Tüv wenn ich da 80€ beim Sachverständigen lasse er mir das Einträgt und die Polizei daraufhin meint: Ja ne das geht nicht Illegal das wird teuer am ende Sogar vielleicht lappen weg! Da versteh ich nicht das man sagt: Ok egal schade erzähl ich das mal nen Kumpel.
Naja, das mit den agas und den abe's ist ja quasi schon ein alter Hut. Der halbe maxtreff ist Gefühlt voll mit 'angehalten mit Mongoflow, Polizei misst 114dB, was tun?'
Oder Scheinwerfer mit abe/e Zeichen.... Ohne elwr... Oder schwarze rückleuchten die trotz Gutachten aufgrund unzureichender Reflektoren nur bis zur nächsten Kontrolle oder hu halten.
Das einzige was man da als kleinen Trumpf spielen kann, ist die Tatsache das 'falls Papiere vorhanden und eingetragen ' der leihe davon ausgehen muss, das dies auch seine Richtigkeit hat.
Die Messwerte etc. kann ich nicht mehr sagen. Wie der Opelfahrer das Problem gelöst hat, kann ich auch nicht sagen. Der musste das erstmal mit dem Hersteller klären. Fakt ist eine 100% Garantie gibt es nicht, da die AGA's etc. zum Teil hart an der DB Grenze gebaut werden (nach Aussage des TÜV'er). Hatte das Problem mit meinem Prelude BB3. Hatte nen TTS AIR Intake System und nen ESD von Remus. Ging auch nicht wie ich wollte.
Pauschal gibt es da eh keine Antwort, da es von Bundesland zu Bundesland zum Teil unterschiedlich ist.
Nein ist es nicht. Es ist Bundesweit ganz klar geregelt.. unter anderem ist ein Fahrgeräusch von 74db FEST! verankert in der StVZO. Einfach mal nachlesen... es gibt ausnahmen +1db und so weiter.. aber da fallen sowieso alle Honda´s mangels Leistung raus... das geht los bei 400+ps.
Wie dem auch sei... bei der GENORMTEN Messung die EXACT beschrieben ist und BUNDESWEIT gilt fallen ALLE anlagen wie Invidia N1, Skunk Megapower, BuddyClub und und und und und und und und..... unter dem Tisch weil KEINE die 74db einhält!
...... selbst mit Silencer sind diese Anlagen ALLE lauter als 74db Fahrgeräusch! wenn nach der geltenden Norm gemessen wird.
Hält dich jetzt einer an dann ist die Eintragung dahin und die Karre wird entweder Stillgelegt, oder wenn du VIEL GLÜCK hast darfst die Anlage abbauen ohne Stilllegung. Auf jeden fall kannst dir bei so einer Anlage die Eintragung sparen... diese hält nur bis zur ersten RICHTIGEN Kontrolle.
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