Wo kein Kläger , da kein Richter....
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Also sobald die Klappe genutzt werden kann, also Funktion hat egal auf welche Weise, ist die Anlage illegal! Aber wer guckt da schon. Klar ist ein Restrisiko da, aber naja, muss man für sich selbst abwägen.
Kann man nicht.Aus der Klappenelektronik kann man doch sicher auslesen wann sie welche Stellung hatte.
Die Elektronik ist nichts anderes als ein Funkempfänger, der die Impulse der 4 Tasten des Handsenders auwertet und den Klappenmotor ansteuert.
Sozusagen wie eine Funksteckdose zu Hause, mit der du per Funksender eine Leuchte ein- und ausschalten kannst.
ciao Maris
Danke für die Info, Maris.
In dem Fall ist es ja dann wirklich Latte, dann kann ja keiner nachweisen ob sie offen war oder nicht.
Nein, aber sobald sie eben Funktion hat, also angeschlossen ist und funktioniert, ist sie schon nicht mehr legal. Ist genauso wie ein Silencer, der wenn im Auto liegt, ist deswegen die Anlage trotzdem nicht legal, er muss im Auspuff sein!
Aber die Klappe ist ja trotzdem im Auspuff und könnte per Hand geöffnet werden, egal ob da jetzt der E-Motor verbaut ist oder nicht.
Oder seh ich das falsch?
Ein Silencer wird auch per Hand ein und ausgebaut. Es geht darum das die Klappe ohne Funktion und zu ist. Wenn man sie per Hand öffnet ist das auch nicht erlaubt, genauso wenn man den Silencer per Hand ausbaut. Also streng genommen...aber bei einer Klappe ist das eher weniger auffällig als wenn der Silencer fehlt. Die Klappe umgeht einen Dämpfer, allein darum geht es, das ist generell nicht erlaubt. Alle verbauten Dämpfer müssen in Funktion sein und das geht nur wenn die Klappe dauerhaft geschlossen ist.
Im Lieferzustand ist die Klppe mit einem kleinen Blech und einer Schraube gesichert, damit sie in der "Zu"-Position bleibt.Aber die Klappe ist ja trotzdem im Auspuff und könnte per Hand geöffnet werden, egal ob da jetzt der E-Motor verbaut ist oder nicht.
Oder seh ich das falsch?
Entfernt man die Sicherung, kann sich die Klappe während der Fahrt unkontrollierbar öffnen und schließen und bleibt nicht in einer per Hand eingestellten Position.
Weiter oben schrieb ich aber schon, daß das kleine Blech meiner Meinung nach nicht als dauerhafte Blockierung dienen kann, sondern eher nur als eine Art Transportsicherung.
Ich hatte meine Anlage selbst eingebaut und auf der Heimfahrt von der Mietwerkstatt habe ich festgestellt, daß die Klappe hörbar vibriert und rasselt.
Den Motor und die Elektrik habe ich erst zu Hause in der Garage angebaut.
Durch den montierten Motor wird die Klappe per Federdruck gegen den Anschlag gepreßt - der Motor fährt jeweils gegen den Anschlag, überdehnt so eine Feder und erkennt vermutlich die daraus resultierende Blockierung an der erhöhten Stromaufnahme.
Bei jeder Betätigung der Klappenverstellung wird auch erst die "Zu"-Position angefahren und der Motor holt sich so seinen Nullpunkt.
Ohne Motor fehlt der Federdruck und die Klappe verursacht Geräusche.
ciao Maris
Also genau wie ich es mir gedacht hab, der Motor muss montiert werden damit die Klappe geschlossen bleibt.
Insofern erlischt die ABE/ECE-Genehmigung beim öffnen der Klappe, nicht bei Montage des Motors.
Zumindest seh ich das so.
Ihr wollt es einfach so sehen wie es euch gefällt. Rova hat volkommen recht, sobald der Motor verbaut ist und das Sicherungblech entfernt ist erlischt die ABE. Das steht ja auch ganz klar das es so ist.
Aber es bringt nichts das hier weiter zu diskutieren. Es wird eh immer alles so gedreht und hingebogen wie es einem gefällt...
Wenn dem so ist frage ich mich allerdings wie Honda selbst diese Anlagen verbauen kann, wenn dadurch die ABE des Fahrzeugs verloren geht.
Da wird bspw. die Remus inkl. kompletter Montage (für mich beudetet das inkl. Motor) angeboten. Das müssten sie ja dem Kunden dann vorher sagen, dass er bei kompletter Montage die ABE auf sein Fahrzeug verliert und in dem Fall kauft der Kunde ja dann wahrscheinlich nicht.
1.500 für ne AGA die im geschlossenen und funktionsuntüchtigem Zustand nicht anders klingt macht ja dann keiner.
man kann auch eckige Eier suchen
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Gibts doch - auch ohne suchen.
https://www.google.de/search?q=eckig...w=1366&bih=657
ciao Maris
Geändert von Rhodosmaris (02.10.2016 um 11:22 Uhr)
Benutzen, statt putzen!
"Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."
Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!
Dann bieten eben ein paar Lizenzhändler die AGA an...
Das ändert aber absolut nichts an der Tatsache, dass der verkaufende Händler dann auf den Verlust der ABE des Fahrzeugs hinweisen muss. Da ist es völlig Latte ob der Hersteller des Fahrzeugs oder ein Lizenzhändler das Teil verkauft und einbaut...
edit/
Warum? Als Kunde gehe ich davon aus, dass ein Lizenzhändler nichts verkauft, was illegal ist und das wäre es ja defakto. Das kann auch der Marke nicht recht sein, die direkt mit dem Händler in Verbindung gebracht wird.
Geändert von daVe87 (02.10.2016 um 16:14 Uhr)
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